Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie dafür eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Es gibt verschiedene Arten der Hochschulzugangsberechtigung:
Allgemeine Hochschulreife/Abitur
Mit der allgemeinen Hochschulreife können Sie sich für alle Studiengänge bewerben.
Fachgebundene Hochschulreife
Mit einer fachgebundenen Hochschulreife können Sie nur Studiengänge einer bestimmten Fachrichtung studieren. Welche Studiengänge Sie studieren können, ist in der Regel in Ihrem Zeugnis aufgeführt. Falls Ihre fachgebundene Hochschulreife Sie nicht zu Ihrem Wunschstudium berechtigt, können Sie sich hierfür über die Deltaprüfung qualifizieren.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife (Fachabitur) berechtigt nicht zu einem Studium an unserer Universität. Sie haben aber die Möglichkeit, sich über die Deltaprüfung für ein Studium an Universitäten in Baden-Württemberg zu qualifizieren.
Ausländisches Zeugnis
Wir haben immer mehr deutsche Bewerber*innen mit internationalen Schulabschlüssen. Meistens ist dann ein offizielles Anerkennungsschreiben notwendig.
Mehr zur Anerkennung von ausländischen Zeugnissen
Beruflich Qualifizierte
Sie können eine Hochschulzugangsberechtigung nicht nur über das klassische Abitur erwerben, sondern auch über Ihre berufliche Qualifizierung.
Mehr zum Studium ohne Abitur
Informationen für internationale Bewerber*innen mit internationalen Schulabschlüssen
Ausländische Dokumente werden nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptiert. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch erforderlich. Zusätzlich benötigen wir die Kopie des Original-Zeugnisses. Alle Zeugnisse und Prüfungsleistungen müssen von einer amtlich vereidigten Übersetzerin oder einem amtlich vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Auf Vollständigkeit achten
Bitte reichen Sie immer alle notwendigen Dokumente zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ein. Liegen diese nicht vollständig oder in nicht akzeptierter Form vor (z. B. Schüler*innen-Zeugnisblatt), können wir Sie leider nicht ins Vergabeverfahren aufnehmen.