Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Bachelor­arbeiten im FSS 2026 zu Insolvenz-, Kreditsicherungs-, Bank- und Kapital­markt­recht

Vorbesprechung am 3. Dezember

Möchten Sie Ihre Bachelor­arbeit im FSS 2026 im Insolvenz-, Kreditsicherungs-, Bank- und Kapital­markt­recht am Lehr­stuhl Prof. Dr. Georg Bitter schreiben? Dann sind folgende Informationen wichtig für Sie. Bitte beachten: Die Bachelor­arbeit muss in jedem Fall mit dem zugehörigen Formular (siehe Internetseite der Abteilung) im Dekanat angemeldet werden. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn zuvor die elektronische Anmeldung zum Schwerpunkt­bereich Wirtschafts­recht und zum Wahl­bereich erfolgt ist.

  • Vorbesprechung am Mittwoch, 3.12.2025, um 13 Uhr in W214. 
    Hier können Sie Wünsche äußern, ab wann Sie mit der 4-wöchigen Bearbeitungs­zeit beginnen möchten. In der Regel vereinbaren die Teilnehmer*innen einen gemeinsamen Zeitraum, aber Abweichungen sind möglich.
  • Termin Block­veranstaltung: Das Seminar mit den Vorträgen wird nach Absprache mit den Studierenden voraussichtlich geblockt im April oder Mai 2026 stattfinden. Teilnehmer/innen
    sollten, soweit noch nicht geschehen, nach Möglichkeit die im Frühjahressemester stattfindenden Vorlesungen im Bankrecht und/oder Insolvenzrecht besuchen.
  • Es ist keine Zulassung erforderlich. Interessent*innen melden sich bitte nach Möglichkeit
    schon vor der Vorbesprechung unverbindlich an. Sie können sich dazu per E-Mail an Frau Berberich (anna.berberich@uni-mannheim.de) wenden und dieser Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mailadresse, Telefonnummer) sowie den für Sie in Betracht kommenden Wahl­bereich mitteilen.
  • Themenausgabe: Wer seine Arbeit während des Hauptzeitraums schreiben möchte, kann ein Thema aus einer Themenliste mit knapp 1 Woche Bedenkzeit auswählen. Sollten mehrere Studierende dasselbe Thema auswählen, entscheidet das Los. Bei einem individuellen Startzeitpunkt werden zwei Themen zur Verfügung gestellt, von denen die Studierenden
    mit einer Bedenkzeit von 2 Tagen eines auswählen können.
  • Hilfestellung: Für alle Lehr­stühle gilt, dass keine inhaltliche Beratung, keine Vorabbesprechung der Gliederung usw. geboten wird. Möglich sind aber Rückfragen zum
    Verständnis des gestellten Themas. Für das hier angebotene Seminar gibt der Lehr­stuhl das Thema in der Regel mit Fundstellen zum Einstieg aus.
  • Mündliche Leistung im Seminar: Der Vortrag soll 20 Minuten dauern. Für die anschließende
    Diskussion sind 40 Minuten eingeplant. Es wird erwartet, dass die Bachelor­arbeiten/Thesenpapiere der anderen Teilnehmer/innen zur Vorbereitung des Seminars gelesen werden.
  • Notengebung: Die schriftliche Leistung fließt mit 2/3 in die Gesamt­bewertung
    ein. Der Vortrag und die Verteidigung der Arbeit werden jeweils gesondert bewertet
    und zählen zusammen 1/3. Durch mündliche Beteiligung im Seminar kann die Gesamtnote aus schriftlicher Leistung, Vortrag und Verteidigung nochmals aufgewertet werden.
  • weitere Informationen: Das Seminar wird je nach Themenwahl für die Wahl­bereiche
    2 (Bank- und Kapital­markt­recht) und 5 (Insolvenz und Sanierung), ggf. auch für Wirtschafts­recht AT anerkannt. Bei großem Zuspruch kann eine Teilung in zwei Seminare zu den jeweiligen Wahl­bereichen 2 und 5 erfolgen.
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