Postdoctoral Researchers International Mobility Experience
Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, die ihre berufliche Laufbahn langfristig in Deutschland sehen, erhalten durch eine befristete Anstellung an einer deutschen Hochschule eine Förderung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland. Die Förderung beinhaltet neben der Auslandsphase auch eine verpflichtende Rückkehrphase zur anschließenden (Re-)Integration in das deutsche Wissenschaftssystem.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachbereiche, die ihre Promotion vor Förderbeginn mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben.
Eine Bewerbung ist unabhängig von Nationalität und aktuellem Aufenthaltsort möglich. Einschränkungen können sich in Abhängigkeit von Nationalität und Aufenthaltsort jedoch bei der Wahl des Ziellandes für den Auslandsaufenthalt ergeben (s. Βewerbungsvoraussetzungen).
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine 18-monatige Anstellung an einer deutschen Hochschule zur Durchführung eines zwölfmonatigen Auslandsaufenthalts mit anschließender Rückkehrphase in Deutschland.
Innerhalb der zwölf Auslandsmonate sind ebenso Aufenthalte in mehreren Ländern oder auch in mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen innerhalb eines Landes möglich. Geben Sie bitte alle geplanten „Zielinstitutionen“ im Bewerbungsformular an.
Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung beträgt 18 Monate, von denen die ersten zwölf Monate im Ausland (Auslandsphase) und die restlichen sechs Monate in Deutschland (Rückkehrphase) verbracht werden (Modell 12+6).
Voraussetzung für die Entsendung ins Ausland ist die Integration ins deutsche Sozialversicherungssystem. Ist diese zum Zeitpunkt des Förderbeginns noch nicht gegeben, beginnt die Förderung eventuell mit einer einmonatigen Antrittsphase in Deutschland (Modell 1+12+5). Die Versicherung vor Ort, die die Beiträge zur Rentenversicherung einzieht, trifft die rechtsverbindliche Entscheidung, wann die Entsendung beginnen darf.
Förderleistungen
Der DAAD schließt mit der jeweiligen deutschen Hochschule einen Zuwendungsvertrag ab, wodurch die Kosten für das reguläre Gehalt und den monatlichen Auslandszuschlag abgedeckt werden.
- Gehalt:
reguläre Anstellung an einer deutschen Hochschule gemäß TV-L Entgeltgruppe 13; befristet auf 18 Monate. Über die Einstufung innerhalb der Entgeltgruppe entscheiden die beteiligten Hochschulen im Einstellungsverfahren auf Basis der Berufserfahrung der Geförderten. - Auslandszuschlag:
Der monatliche Zuschlag für den Forschungsaufenthalt im Ausland richtet sich nach der Zonenstufe des Zielortes und dem Brutto-Grundgehalt der Geförderten. - Reisekostenpauschale:
Die Geförderten erhalten eine Reisekostenpauschale nach den DAAD-Sätzen für promovierte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler. Ein Anspruch besteht ebenfalls für Ehepartner bzw. Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) und Kinder, die die Geförderten für mindestens einen Monat ins Ausland begleiten. Die Reisekostenpauschale ist nicht Bestandteil der Zuwendung an die beteiligte deutsche Hochschule, sondern wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD ausgezahlt.
Bewerbungsunterlagen
Das Bewerbungsformular wird im DAAD-Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Zum Portal gelangen Sie über die Stipendiendatenbank für Deutsche. Als Auswahlkriterien geben Sie bitte Ihre Fachrichtung (beliebig), das Zielland (Land der Auslandsphase) und Programme für „Promovierte“ ein und wählen danach das Programm aus. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung unsere Hinweise zur Benutzung des Portals, wählen Sie Englisch als Sprache aus und aktivieren Sie ggf. die Kompatibilitätsansicht Ihres Browsers.
Sobald Sie sich im Portal registriert haben, können Sie das Formular für das erforderliche Gutachten/
Um die Unterlagen hochladen zu können, müssen alle Anlagen als PDF-Dateien vorliegen. Mit Ausnahme der Zeugnisse (s.u.) sind alle Unterlagen in Englisch einzureichen, da Begutachtung und Auswahl durch internationale Gutachter und eine international besetzte Kommission erfolgen.
Bewerbungen, die bereits vor der Frist abgeschickt wurden, können noch bis zur Frist aktualisiert und ergänzt werden.
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang (bitte Monatsangaben machen und Laufzeiten angeben, z. B. MM/
JJ – MM/ JJ); z. B. EU-Standard http://europass.cedefop.europa.eu/en/documents/curriculum-vitae - Zur Unterstützung der Begutachtung muss vorgelegt werden:
- eine Zusammenfassung/
Abstract des Forschungsprojekts (maximal eine halbe Seite, die Zusammenfassung muss eine fachliche Zuordnung ermöglichen und zur Vorabinformation möglicher Gutachter genutzt werden können) - ein klar erkennbarer Arbeitstitel
- geeignete Schlagwörter/Keywords.
- eine Zusammenfassung/
- Ein ausführliches, selbständig erarbeitetes und mit dem deutschen und dem ausländischen Gastgeber abgestimmtes Forschungsvorhaben. Bei der Beurteilung der Bewerbung wird entscheidendes Gewicht auf die Qualität des Forschungsvorhabens gelegt. Es sollte Hinweise auf die eigenen Vorarbeiten enthalten, die Bedeutung des Fachgebiets für die Forschung erläutern und begründen, warum das ausgewählte gastgebende Institut für die Durchführung des Vorhabens besonders geeignet ist. Die Strategie zur Untersuchung des wissenschaftlichen Problems sollte nachvollziehbar sein und die Wahl der Methoden und Arbeitsmittel begründet werden. Bitte achten Sie dabei auf eine präzise Beschreibung und eine übersichtliche Darstellung. Die Gesamtlänge des Forschungsvorhabens sollte 7–8 Seiten (ohne Literaturhinweise) nicht überschreiten. Literaturhinweise können als Anhang beigefügt werden. 5. Ein Zeitplan für die Durchführung der im Ausland und in Deutschland geplanten Arbeiten (bspw. in Form eines Balkendiagramms/
Gantt-Chart). - Eine bindende Erklärung der deutschen Hochschule (Formblatt 1, word/
pdf), dass im Falle einer Förderung die Anstellung für den Förderzeitraum gemäß TV-L Entgeltgruppe 13 im Rahmen einer Projektförderung durch den DAAD erfolgt. - Ein Einladungsschreiben der deutschen Gastgeber (Formblatt 2, word/
pdf). Dieses sollte erläutern, warum die Hochschule besonders gut für die Durchführung des Forschungsprojekts geeignet ist, welche Unterstützung bereitgestellt wird, wer als Mentor/ wissenschaftlicher Gastgeber fungieren wird und welche längerfristigen Forschungs- und Beschäftigungsperspektiven an der Hochschule bestehen. - Ein Einladungsschreiben der ausländischen Gastgeber. Darin sollte erläutert werden, warum die gewählte gastgebende Institution besonders gut für die Durchführung des Forschungsprojektes geeignet ist, welche Unterstützung bereitgestellt wird und wer als Mentorin/
wissenschaftliche Gastgeberin fungieren wird. - Zeugnis über die letzten beiden akademischen Abschlüsse (in der Regel Promotion und Master oder vergleichbarer Abschluss, z. B. Diplom) mit Notenaufstellung aus dem dazugehörigen Studium (Transcript of Records). Wenn in / zu einem Zeugnis keine Einzelnoten aufgeführt / beigefügt werden können, ist dies zu begründen. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde, ist eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische erforderlich. Falls die Promotion noch nicht abgeschlossen wurde, muss eine Erklärung der Promotionsbetreuer beigefügt werden, in der diese darlegen, wann ein erfolgreicher Abschluss der Promotion zu erwarten ist. Nachweise/
Urkunden können als PDF-Dateien eingereicht werden. - Publikationsliste, gegliedert nach Veröffentlichungen in rezensierten Fachzeitschriften, Fachbüchern, Konferenzbeiträgen und mit Angaben zum Typ der Publikation (Originalarbeit, Review etc.). Zu jeder Publikation ist der Status der Veröffentlichung anzugeben (veröffentlicht, im Druck, angenommen, eingereicht). Komplette bibliographische Angaben (einschließlich der ersten und letzten Seitenzahl) sind erforderlich. Soweit verfügbar ist der elektronische Link anzugeben.
- Nennung der wichtigsten Publikationen (mind. 1, max. 3) und Begründung für deren Auswahl (besonders wichtige wissenschaftliche Resultate, hohe Relevanz für das geplante Forschungsvorhaben, neuer methodischer Ansatz etc., insgesamt maximal 1 Seite). Falls mehrere Autorinnen/
Autoren beteiligt sind, ist der eigene Beitrag zu spezifizieren. Für jede der maximal drei Publikationen ist der elektronische Link (URL) anzugeben. Sind die Publikationen nicht online verfügbar, können einzelne Artikel ausnahmsweise auch als Upload zur Verfügung gestellt werden. Verzichten Sie aber bitte unbedingt darauf, Ihrer Bewerbung ganze Monografien beizufügen. - Kurze Zusammenfassung der Dissertation (1–2 Seiten).
- Ergänzende Erläuterungen (optional) zu sonstigen fachlichen, beruflichen und sozialen Aktivitäten und ggf. zur persönlichen Situation, soweit Sie die Informationen für die Beurteilung Ihres Antrags für relevant halten und die Auswahlkommission davon in Kenntnis setzen möchten.
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt 3 (Ethics Issues Checklist, word/
pdf)8 zur Prüfung, ob ethische Aspekte wissenschaftlicher Forschung durch das geplante Projekt möglicherweise berührt werden. Dieses Dokument ist eine verpflichtende Selbstauskunft und muss von jedem Antragsteller eingereicht werden. - Ein Sprachzeugnis für die Auslandsphase. Für Postdoc-Aufenthalte wird davon ausgegangen, dass die Arbeitssprache am gastgebenden Institut Englisch ist. Ein entsprechender Nachweis durch das gastgebende Institut und ein Sprachnachweis sind nicht erforderlich. Falls für die Bearbeitung des Projektes die Kenntnis weiterer Sprachen erforderlich ist, z. B. für Feldforschungen, gelten zu deren Nachweis folgende Regelungen:
In folgenden Fällen ist ein Sprachnachweis nicht erforderlich:
- Die jeweilige Sprache ist die Muttersprache der Antragstellerin/
des Antragstellers. - Die Bewerberin/
der Bewerber hat in der nachzuweisenden Sprache studiert/ ein Studium abgeschlossen (Nachweis erforderlich). - Die Bewerberin/
der Bewerber hat seit Beginn des Studiums mindestens ein Jahr zusammenhängend in einem Land gelebt, in dem die jeweilige Sprache Amtssprache ist. - Die Bewerberin/
der Bewerber hat seit Beginn des Studiums mindestens ein Jahr zusammenhängend in einem Umfeld gearbeitet, in dem die jeweilige Sprache als ständige Arbeitssprache verwendet wurde.
Falls eine der hier genannten Ausnahmen auf Sie zutrifft, geben Sie dies bitte an und erläutern Sie bitte kurz, wie die Sprachbeherrschung ggf. durch andere Dokumente in Ihrer Bewerbung (z. B. Lebenslauf) belegt wird. Sie erleichtern damit die formale Prüfung Ihrer Bewerbung auf Vollständigkeit.
Falls keine der genannten Ausnahmen zutrifft, ist ein entsprechender Sprachnachweis erforderlich. Es wird ein für die jeweilige Sprache offizielles Sprachzertifikat akzeptiert, dass nicht älter als drei Jahre sein sollte und alle vier Aspekte der Sprachbeherrschung (Sprechen, Hören, Lesen, Schreiben) einstufen muss.
Zeitplan/
Veröffentlichung der Ausschreibung: 15. Mai 2022
Bewerbungsfrist: 31. August 2022
Auswahlergebnis: Anfang März 2023
Orientierungsseminar für Geförderte: März/April 2023
frühester Förderbeginn: 1. Juni 2023
spätester Förderbeginn: 1. November 2023