Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Zusatz­veranstaltung: Strafrechtliche Grund­kenntnisse für Unter­nehmens­jurist*innen

Liebe Studierende des 1. und 3. Fach­semesters: Gerne möchten wir Sie auf folgende Veranstaltung hinweisen:

Zusatz­veranstaltung Vorlesung Strafrechtliche Grund­kenntnisse für Unter­nehmens­jurist*innen 

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von ersten strafrechtlichen Grund­kenntnissen, die zur Lösung zivilrechtlicher Klausuren erforderlich werden können. Schwerpunkte sind § 823 Abs. 2 BGB sowie Wechsel­wirkungen des Strafrechts mit dem Zivilrecht.

Die Veranstaltung gliedert sich in drei Vorlesungs­termine. Die Veranstaltung wird in zwei Parallel­gruppen aufgeteilt, die jeweils den gleichen Inhalt haben, so dass die Studierenden die Gruppen auch wechseln können, um Kollisionen mit anderen Veranstaltungen (z. B. Arbeits­gemeinschaften) vermeiden zu können. Adressaten sind Studierende im ersten und dritten Fach­semester. Für Studierende im 5./6. Fach­semester wird zur Examensvorbereitung im FSS 2026 eine gesonderte Veranstaltung mit vertieften Erläuterungen und Klausurfällen auf Examensniveau angeboten. Die entsprechenden Hinweise erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Strafrechtliche Grund­kenntnisse für Unter­nehmens­juristen*innen, Parallelkurs 1 („5. Parallel­gruppe“ im Vorlesungs­verzeichnis)

Teil 1: 31.10.2025, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165

Teil 2: 07.11.2025, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165

Teil 3: 14.11.2025, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165

Strafrechtliche Grund­kenntnisse für Unter­nehmens­juristen*innen, Parallelkurs 2 („6. Parallel­gruppe“ im Vorlesungs­verzeichnis)

Teil 1: 31.11.2025, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165

Teil 2: 07.11.2025, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165

Teil 3: 14.11.2025, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165

Teil 1 wird sich mit den Grundlagen zu den strafrechtlichen Grund­kenntnissen und den Wechsel­wirkungen zu § 823 Abs. 2 BGB befassen, Teil 2 wird Rechtfertigungs­gründe (v.a. Notwehr, Notstand) betreffen und Teil 3  Fallkonstellationen zu § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB beim Autokauf (als häufiger Anwendungs­fall für eine „normale“ Zivilrechts­klausur). 

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