Zusatzveranstaltung: Strafrechtliche Grundkenntnisse für Unternehmensjurist*innen

Liebe Studierende des 1. und 3. Fachsemesters: Gerne möchten wir Sie auf folgende Veranstaltung hinweisen:
Zusatzveranstaltung Vorlesung Strafrechtliche Grundkenntnisse für Unternehmensjurist*innen
Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von ersten strafrechtlichen Grundkenntnissen, die zur Lösung zivilrechtlicher Klausuren erforderlich werden können. Schwerpunkte sind § 823 Abs. 2 BGB sowie Wechselwirkungen des Strafrechts mit dem Zivilrecht.
Die Veranstaltung gliedert sich in drei Vorlesungstermine. Die Veranstaltung wird in zwei Parallelgruppen aufgeteilt, die jeweils den gleichen Inhalt haben, so dass die Studierenden die Gruppen auch wechseln können, um Kollisionen mit anderen Veranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften) vermeiden zu können. Adressaten sind Studierende im ersten und dritten Fachsemester. Für Studierende im 5./6. Fachsemester wird zur Examensvorbereitung im FSS 2026 eine gesonderte Veranstaltung mit vertieften Erläuterungen und Klausurfällen auf Examensniveau angeboten. Die entsprechenden Hinweise erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Strafrechtliche Grundkenntnisse für Unternehmensjuristen*innen, Parallelkurs 1 („5. Parallelgruppe“ im Vorlesungsverzeichnis)
Teil 1: 31.10.2025, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165
Teil 2: 07.11.2025, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165
Teil 3: 14.11.2025, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165
Strafrechtliche Grundkenntnisse für Unternehmensjuristen*innen, Parallelkurs 2 („6. Parallelgruppe“ im Vorlesungsverzeichnis)
Teil 1: 31.11.2025, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165
Teil 2: 07.11.2025, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165
Teil 3: 14.11.2025, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165
Teil 1 wird sich mit den Grundlagen zu den strafrechtlichen Grundkenntnissen und den Wechselwirkungen zu § 823 Abs. 2 BGB befassen, Teil 2 wird Rechtfertigungsgründe (v.a. Notwehr, Notstand) betreffen und Teil 3 Fallkonstellationen zu § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB beim Autokauf (als häufiger Anwendungsfall für eine „normale“ Zivilrechtsklausur).