Wenn Sie bis zur Ausschlussfrist ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie für unsere zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge nur im Rahmen der Quote für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber ausgewählt werden.
Liegt die Abschlussnote des Erststudiums bei Ihrer Bewerbung noch nicht vor, werden Sie folglich nicht in der Quote für ein Zweitstudium, sondern in der Auswahlquote berücksichtigt.
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Details zum Ablauf der Bewerbung
Für fast alle Bachelorstudiengänge an der Universität Mannheim müssen Sie sich zusätzlich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bewerben.
Zwei Prozent der Studienplätze werden an Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber vergeben. Auswahlkriterien in dieser Quote sind das Prüfungsergebnis des Erststudiums und Ihre Gründe für das Zweitstudium.
Für die Bewerbung ist ein Upload Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ausreichend. Zur Einschreibung benötigen Sie eventuell eine amtlich beglaubigte Kopie.
Wenn Sie ein ausländisches Zeugnis haben, brauchen Sie in der Regel eine Anerkennung des Zeugnisses durch die Zeugnisanerkennungsstelle.
Sie müssen in der Onlinebewerbung das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums hochladen.
Wir müssen Ihre gesamten Vorstudienzeiten in Deutschland nachvollziehen können. Bitte laden Sie in der Onlinebewerbung entsprechende Nachweise hoch. Zum Beispiel:
Bitte laden Sie in der Onlinebewerbung ein Schreiben hoch, in dem Sie die Motivation für ein Zweitstudium begründen. Es sollte nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen.
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Für folgende Bachelorstudiengänge ist ein Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Auswahlsatzung):
Als Zweitstudienbewerberin oder Zweitstudienbewerber dürfen Sie einen Zulassungsantrag ins erste Fachsemester zulassungsbeschränkter Bachelorstudiengänge stellen. Weitere Anträge in ein höheres Fachsemester oder ins erste Fachsemester von nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen sind möglich.
Reicht in einem Studiengang die Zahl der Studienplätze in dieser Quote nicht zur Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber aus, wird eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber gebildet. Ausschlaggebend ist hierbei der Punktwert, der durch das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und die Begründung für das Zweitstudium erreicht wird.
Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums werden folgende Punktzahlen vergeben:
Die Gründe für das Zweitstudium werden folgendermaßen bepunktet:
Zwingende berufliche Gründe (9 Punkte)
Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
Wissenschaftliche Gründe (7 bis 11 Punkte)
Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
Besondere berufliche Gründe (7 Punkte)
Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangsspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventinnen und Absolventen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann, und die oder der Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt.
Sonstige berufliche Gründe (4 Punkte)
Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist.
Keiner der vorgenannten Gründe (1 Punkt)
Für die Bewerbung ist kein Orientierungstest notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelorstudiengang erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten.
Den Nachweis über einen Studienorientierungstest müssen Sie folglich erst zur Einschreibung uploaden. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt nur, dass Sie den Orientierungstest gemacht haben. Hier geht es zu den Tests:
Orientierungstest des Portals was-studiere-ich.de?
Mit dem Orientierungstest (OT) finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
Studium-Interessentest
Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT).
Check-U
Sie können den Nachweis auch über das Erkundungstool Check-U erbringen.
Lehrerorientierungstest
Wenn Sie sich für das Lehramt (Bachelor of Education) oder für den Bachelor Wirtschaftspädagogik einschreiben möchten, benötigen Sie einen Nachweis über den Lehrerorientierungstest.
Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
Für den Studiengang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Ihren Status können Sie im Bewerbungsportal unter Anträge verwalten einsehen.
Eine Übersicht über den Bescheidversand gibt Ihnen unser Bescheidticker. Bei Studiengängen, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (hochschulstart.de) vergeben werden, bekommt jede Bewerberin und jeder Bewerber nach Annahme des Zulassungsangebots den Bescheid zeitnah zur Verfügung gestellt.
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick
In Baden-Württemberg müssen Studierende, die bereits einen deutschen Hochschulabschluss besitzen, für ihr Zweitstudium zusätzlich zu den Semesterbeiträgen Zweitstudiengebühren bezahlen. Die Gebühr beträgt 650 Euro pro Semester.