Zweitstudium

Wenn Sie bis zur Ausschlussfrist ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie für unsere zulassungs­beschränkten Bachelor­studien­gänge nur im Rahmen der Quote für Zweit­studien­bewerberinnen und -bewerber ausgewählt werden.

Liegt die Abschlussnote des Erststudiums bei Ihrer Bewerbung noch nicht vor, werden Sie folglich nicht in der Quote für ein Zweitstudium, sondern in der Auswahlquote berücksichtigt.

Ablauf der Bewerbung

Sie benötigen folgende Unterlagen

Häufige Fragen

  • Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?

    Als Zweit­studien­bewerberin oder Zweit­studien­bewerber dürfen Sie einen Zulassungs­antrag ins erste Fach­semester zulassungs­beschränkter Bachelor­studien­gänge stellen. Weitere Anträge in ein höheres Fach­semester oder ins erste Fach­semester von nicht zulassungs­beschränkten Studien­gängen sind möglich.

  • Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?

    Reicht in einem Studien­gang die Zahl der Studien­plätze in dieser Quote nicht zur Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber aus, wird eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber gebildet. Ausschlaggebend ist hierbei der Punktwert, der durch das Ergebnis der Abschluss­prüfung des Erststudiums und die Begründung für das Zweitstudium erreicht wird.

    Für das Ergebnis der Abschluss­prüfung des Erststudiums werden folgende Punktzahlen vergeben:

    • Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“– 4 Punkte
    • Noten „gut“ und „voll befriedigend“ – 3 Punkte
    • Note „befriedigend“ – 2 Punkte
    • Note „ausreichend“ – 1 Punkt
    • Wenn Sie die Note der Abschluss­prüfung des Erststudiums nicht nachweisen, wird das Ergebnis mit einem Punkt bewertet.

    Die Gründe für das Zweitstudium werden folgendermaßen bepunktet:

    Zwingende berufliche Gründe (9 Punkte)
    Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studien­gänge ausgeübt werden kann.

    Wissenschaft­liche Gründe (7 bis 11 Punkte)
    Wissenschaft­liche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaft­lichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaft­liche Qualifikation in einem anderen Studien­gang angestrebt wird.

    Besondere berufliche Gründe (7 Punkte)
    Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studien­gangs­spezifischer Tätigkeits­felder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventinnen und Absolventen einer der beiden Studien­gänge wahrgenommen werden kann, und die oder der Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt.

    Sonstige berufliche Gründe (4 Punkte)
    Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatz­möglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist.

    Keiner der vorgenannten Gründe (1 Punkt)

  • Benötige ich einen Orientierungs­test?

    Für die Bewerbung ist kein Orientierungs­test notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelor­studien­gang erhalten haben und den Studien­platz annehmen möchten.

    Den Nachweis über einen Studien­orientierungs­test müssen Sie folglich erst zur Einschreibung uploaden. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt nur, dass Sie den Orientierungs­test gemacht haben. Hier geht es zu den Tests:

    Orientierungs­test des Portals was-studiere-ich.de?
    Mit dem Orientierungs­test (OT) finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.

    Studium-Interessentest
    Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT).

    Check-U
    Sie können den Nachweis auch über das Erkundungs­tool Check-U erbringen.


    Lehr­er­orientierungs­test
    Wenn Sie sich für das Lehr­amt (Bachelor of Education) oder für den Bachelor Wirtschafts­pädagogik einschreiben möchten, benötigen Sie einen Nachweis über den Lehr­er­orientierungs­test.


    Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
    Für den Studien­gang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.

  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Eine Übersicht über den Bescheidversand gibt Ihnen unser Bescheidticker. Bei Studien­gängen, die über das Dialog­orientierte Service­verfahren (hochschul­start.de) vergeben werden, bekommt jede Bewerberin und jeder Bewerber nach Annahme des Zulassungs­angebots den Bescheid zeitnah zur Verfügung gestellt.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick

  • Was kostet ein Zweitstudium?

    In Baden-Württemberg müssen Studierende, die bereits einen deutschen Hochschul­abschluss besitzen, für ihr Zweitstudium zusätzlich zu den Semesterbeiträgen Zweit­studien­gebühren bezahlen. Die Gebühr beträgt 650 Euro pro Semester.