Sechs Studierende sitzen gemeinsam in einer Nische an einem Tisch und lernen gemeinsam.

Ihre Master­bewerbung

Informationen für Bewerber*innen in das erste Fach­semester eines Master­studien­gangs

Ablauf der Bewerbung

  • So bewerben Sie sich

    Sie bewerben sich online für den Studien­gang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungs­portal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.

  • Studien­platz­vergabe

    Die Auswahl der Studierenden für unsere Master­studien­gänge erfolgt nach Zugangs­voraussetzungen und Auswahlkriterien, die in den Auswahlsatzungen verbindlich festgelegt sind.

    Wenn die Anzahl der Bewerbungen die der vorhandenen Studien­plätze übersteigt, wird eine Rangliste gebildet. Neben der Quote für Härtefälle (fünf Prozent der Studien­plätze) gibt es eine Quote in Höhe von einem Prozent für Studien­interessierte, die eine Ortsbindung im öffentlichen Interesse (z. B. Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) nachweisen können.

    Einige unserer Master­studien­gänge sind nicht zulassungs­beschränkt. Bei diesen Master­studien­gängen bekommt jeder eine Zulassung, der die Zugangs­voraussetzungen erfüllt und sich form- und frist­gerecht bewirbt.

  • Bewerbungs­fristen

    Hier finden Sie die Bewerbungs­fristen für unsere Master­studien­gänge.

    Einige unserer Master­studien­gänge werden auch zum Frühjahrs-/Sommersemester angeboten.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Sie benötigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschul­zugangsberechtigung beziehungs­weise einer einschlägigen fach­gebundenen Hochschul­zugangsberechtigung aus dem In- oder Ausland.

  • Abschlusszeugnis des Erststudiums

    Sie müssen das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums uploaden

    Bewerber*innen mit ausländischem Studien­abschluss benötigen zusätzlich eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses in deutscher oder englischer Sprache. Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungs­weise Studien­abschluss erworben haben, benötigen des Weiteren das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).

    Liegt das Abschlusszeugnis zur Bewerbung noch nicht vor, können Sie es später nachreichen. Die Nachreichungs­frist entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungs­bescheid.

  • Notenauszug

    Der Notenauszug ist für Ihre Master­bewerbung besonders wichtig. Er dient unter anderem als Nachweis der Fach­kenntnisse, der Noten und des Leistungs­fortschritts.

    Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).

    Bewerber*innen mit ausländischem Studien­abschluss reichen neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache ein. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Noten­system bewertet wurde, benötigen wir einen Nachweis über das jeweilige Noten­system mit Angabe der Mindest­bestehens- und Maximalnote.

    Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungs­weise Studien­abschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten

    Eine Studien­bescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fach­semester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulations­bescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulations­bescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.

    Wir müssen Ihren gesamten Studien­verlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studien­gängen eingeschrieben waren.

    Mögliche Nachweise:

    Um Ihre Studien­zeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochladen.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Nachweis von Deutsch­kenntnissen

    Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studien­gang bewerben, müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen. 

    Studien­interessierte mit deutscher Staats­bürgerschaft und/oder einer deutschen Hochschul­zugangsberechtigung benötigen keinen Nachweis für ihre deutschen Sprach­kenntnisse.

  • Nachweis von außerschulischen Qualifikationen

    Bei vielen Studien­gängen bringen außerschulische Qualifikationen Pluspunkte im Auswahl­verfahren. Wir bieten Standard­belege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, beziehungs­weise einen Überblick über die erforderlichen Daten zu geben.

  • Studien­gangs­spezifische Nachweise

    Je nach Master­studien­gang werden unter anderem auch Sprachnachweise, Motivations­schreiben oder andere Tests gefordert. Lesen Sie dazu die entsprechende Auswahlsatzung.

Häufige Fragen

  • Kann ich mich für meinen Wunsch­studien­gang bewerben?

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über die fach­lichen Anforderungen Ihres Wunsch­studien­gangs.

  • Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?

    Sie können sich für maximal drei Master­studien­gänge bewerben.

  • Muss mein Bachelor­zeugnis bereits vorliegen, damit ich mich für einen Master­studien­gang bewerben kann?

    Zum Bewerbungs­schluss liegt bei vielen Studien­interessierten der Bachelor­abschluss noch nicht vor. Das ist kein Problem, denn Sie können sich auf Basis eines aktuellen Notenauszugs bewerben. Dieser muss – je nach Master­studien­gang – eine bestimmte Anzahl an ECTS (meist zwischen 120 und 140) ausweisen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der Auswahlsatzung Ihres Wunsch­studien­gangs.

    Das Bachelor­zeugnis muss folglich zur Ausschlussfrist noch nicht vorliegen und kann nachgereicht werden.

  • Wieso brauche ich einen Modulkatalog?

    Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studien­leistungen zu beurteilen, beziehungs­weise Fach­kenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studien­leistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Gibt es englischsprachige Master­studien­gänge?

    Aktuell können Sie an der Uni Mannheim folgende Master­studien­gänge auf Englisch studieren.

    • Mannheim Master in Data Science
    • Mannheim Master in Management
    • Master of Comparative Business Law
    • Political Science
    • Sociology 
    • Economics (Volkswirtschafts­lehre)
    • Wirtschafts­informatik
  • Sind alle Master­studien­gänge zulassungs­beschränkt?

    Nein. Bitte beachten Sie dazu folgende Übersicht.

  • Erfüllt mein ausländischer Bachelor­abschluss die Zugangs­voraussetzungen?

    Grundsätzlich können Sie sich mit einem ausländischen Hochschul­abschluss für einen Master­studien­gang an der Universität Mannheim bewerben. Ob Ihr Studium in Deutschland anerkannt ist und ob die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand Ihrer Bewerbungs­unterlagen von der Zulassungs­stelle und der Auswahl­kommission geprüft werden. Eine Einschätzung Ihres Studiums ohne vorliegende Bewerbungs­unterlagen ist leider nicht möglich.

  • Wie wird meine ausländische Note ins deutsche Noten­system umgerechnet?

    Für das Zulassungs­verfahren werden ausländische Noten in der Regel mit Hilfe der Modifizierten bayerischen Formel umgerechnet. Dies entspricht den Empfehlungen der Zentralstelle für Ausländisches Bildungs­wesen (ZAB).

    Bitte reichen Sie daher zusammen mit Ihren Bewerbungs­unterlagen ein offizielles Dokument ein (Prüfungs­ordnung, Rückseite des Transcript of Records o. ä.), aus dem das Noten­system Ihrer bisherigen Hochschule hervorgeht.

    Für die Anwendung der Formel benötigt man die höchste zu erreichende Note und die niedrigste Bestehensnote der ausländischen Notenskala. Bitte beachten Sie, dass die niedrigste Bestehensnote, die für die Notenumrechnung mit der modifizierten bayerischen Formel verwendet wird, sich auf die niedrigste Durchschnitts­note bezieht, die für einen Bachelor­abschluss an Ihrer Universität erforderlich ist. In einigen Ländern ist dieser Grenzwert anders als eine Mindest­note, die zum Bestehen eines einzelnen Fachs erforderlich ist.

  • Kann ich mit einem Dokument mehrere Sachverhalte nachweisen?

    Es kann sein, dass Sie mit einem Dokument zwei verschiedene Sachverhalte nachweisen können: So laden Sie zum Beispiel Ihr Abitur­zeugnis einmal als Nachweis der „Hochschul­zugangsberechtigung“ hoch und können es außerdem bei manchen Studien­gängen als Sprachnachweis verwenden. Laden Sie das Zeugnis in diesem Fall zusätzlich bei der Abfrage der „Sprachnachweise“ hoch.

  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Der Versand der Zulassungs­bescheide für die Master­studien­gänge erfolgt in der Regel etwa sechs Wochen nach dem Bewerbungs­schluss. Wann genau der Bescheidversand erfolgt, entnehmen Sie unserem Bescheidticker.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick

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