Informationen für Bewerber*innen in das erste Fachsemester eines Masterstudiengangs
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Die Auswahl der Studierenden für unsere Masterstudiengänge erfolgt nach Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien, die in den Auswahlsatzungen verbindlich festgelegt sind.
Wenn die Anzahl der Bewerbungen die der vorhandenen Studienplätze übersteigt, wird eine Rangliste gebildet. Neben der Quote für Härtefälle (fünf Prozent der Studienplätze) gibt es eine Quote in Höhe von einem Prozent für Studieninteressierte, die eine Ortsbindung im öffentlichen Interesse (z. B. Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) nachweisen können.
Einige unserer Masterstudiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt. Bei diesen Masterstudiengängen bekommt jeder eine Zulassung, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und sich form- und fristgerecht bewirbt.
Hier finden Sie die Bewerbungsfristen für unsere Masterstudiengänge.
Einige unserer Masterstudiengänge werden auch zum Frühjahrs-/Sommersemester angeboten.
Sie benötigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung beziehungsweise einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung aus dem In- oder Ausland.
Sie müssen das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums uploaden.
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss benötigen zusätzlich eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses in deutscher oder englischer Sprache. Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungsweise Studienabschluss erworben haben, benötigen des Weiteren das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).
Liegt das Abschlusszeugnis zur Bewerbung noch nicht vor, können Sie es später nachreichen. Die Nachreichungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Der Notenauszug ist für Ihre Masterbewerbung besonders wichtig. Er dient unter anderem als Nachweis der Fachkenntnisse, der Noten und des Leistungsfortschritts.
Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss reichen neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache ein. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Notensystem bewertet wurde, benötigen wir einen Nachweis über das jeweilige Notensystem mit Angabe der Mindestbestehens- und Maximalnote.
Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungsweise Studienabschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).
Eine Studienbescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fachsemester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulationsbescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.
Wir müssen Ihren gesamten Studienverlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben waren.
Mögliche Nachweise:
Um Ihre Studienzeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochladen.
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen.
Studieninteressierte mit deutscher Staatsbürgerschaft und/
Bei vielen Studiengängen bringen außerschulische Qualifikationen Pluspunkte im Auswahlverfahren. Wir bieten Standardbelege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, beziehungsweise einen Überblick über die erforderlichen Daten zu geben.
Je nach Masterstudiengang werden unter anderem auch Sprachnachweise, Motivationsschreiben oder andere Tests gefordert. Lesen Sie dazu die entsprechende Auswahlsatzung.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die fachlichen Anforderungen Ihres Wunschstudiengangs.
Sie können sich für maximal drei Masterstudiengänge bewerben.
Zum Bewerbungsschluss liegt bei vielen Studieninteressierten der Bachelorabschluss noch nicht vor. Das ist kein Problem, denn Sie können sich auf Basis eines aktuellen Notenauszugs bewerben. Dieser muss – je nach Masterstudiengang – eine bestimmte Anzahl an ECTS (meist zwischen 120 und 140) ausweisen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der Auswahlsatzung Ihres Wunschstudiengangs.
Das Bachelorzeugnis muss folglich zur Ausschlussfrist noch nicht vorliegen und kann nachgereicht werden.
Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studienleistungen zu beurteilen, beziehungsweise Fachkenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studienleistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
Aktuell können Sie an der Uni Mannheim folgende Masterstudiengänge auf Englisch studieren.
Nein. Bitte beachten Sie dazu folgende Übersicht.
Grundsätzlich können Sie sich mit einem ausländischen Hochschulabschluss für einen Masterstudiengang an der Universität Mannheim bewerben. Ob Ihr Studium in Deutschland anerkannt ist und ob die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen von der Zulassungsstelle und der Auswahlkommission geprüft werden. Eine Einschätzung Ihres Studiums ohne vorliegende Bewerbungsunterlagen ist leider nicht möglich.
Für das Zulassungsverfahren werden ausländische Noten in der Regel mit Hilfe der Modifizierten bayerischen Formel umgerechnet. Dies entspricht den Empfehlungen der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Bitte reichen Sie daher zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein offizielles Dokument ein (Prüfungsordnung, Rückseite des Transcript of Records o. ä.), aus dem das Notensystem Ihrer bisherigen Hochschule hervorgeht.
Für die Anwendung der Formel benötigt man die höchste zu erreichende Note und die niedrigste Bestehensnote der ausländischen Notenskala. Bitte beachten Sie, dass die niedrigste Bestehensnote, die für die Notenumrechnung mit der modifizierten bayerischen Formel verwendet wird, sich auf die niedrigste Durchschnittsnote bezieht, die für einen Bachelorabschluss an Ihrer Universität erforderlich ist. In einigen Ländern ist dieser Grenzwert anders als eine Mindestnote, die zum Bestehen eines einzelnen Fachs erforderlich ist.
Es kann sein, dass Sie mit einem Dokument zwei verschiedene Sachverhalte nachweisen können: So laden Sie zum Beispiel Ihr Abiturzeugnis einmal als Nachweis der „Hochschulzugangsberechtigung“ hoch und können es außerdem bei manchen Studiengängen als Sprachnachweis verwenden. Laden Sie das Zeugnis in diesem Fall zusätzlich bei der Abfrage der „Sprachnachweise“ hoch.
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Der Versand der Zulassungsbescheide für die Masterstudiengänge erfolgt in der Regel etwa sechs Wochen nach dem Bewerbungsschluss. Wann genau der Bescheidversand erfolgt, entnehmen Sie unserem Bescheidticker.
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick