Ihre Masterbewerbung
Informationen für Bewerber*innen in das erste Fachsemester eines Masterstudiengangs
Ablauf der Bewerbung
So bewerben Sie sich
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Studienplatzvergabe
Die Auswahl der Studierenden für unsere Masterstudiengänge erfolgt nach Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien, die in den Auswahlsatzungen verbindlich festgelegt sind.
Wenn die Anzahl der Bewerbungen die der vorhandenen Studienplätze übersteigt, wird eine Rangliste gebildet. Neben der Quote für Härtefälle (fünf Prozent der Studienplätze) gibt es eine Quote in Höhe von einem Prozent für Studieninteressierte, die eine Ortsbindung im öffentlichen Interesse (z. B. Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) nachweisen können.
Einige unserer Masterstudiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt. Bei diesen Masterstudiengängen bekommt jeder eine Zulassung, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und sich form- und fristgerecht bewirbt.
Bewerbungsfristen
Hier finden Sie die Bewerbungsfristen für unsere Masterstudiengänge.
Einige unserer Masterstudiengänge werden auch zum Frühjahrs-/Sommersemester angeboten.
Sie benötigen folgende Unterlagen
Hochschulzugangsberechtigung
Sie benötigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung beziehungsweise einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung aus dem In- oder Ausland.
Abschlusszeugnis des Erststudiums
Sie müssen das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums uploaden.
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss benötigen zusätzlich eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses in deutscher oder englischer Sprache. Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungsweise Studienabschluss erworben haben, benötigen des Weiteren das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).
Liegt das Abschlusszeugnis zur Bewerbung noch nicht vor, können Sie es später nachreichen. Die Nachreichungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Notenauszug
Der Notenauszug ist für Ihre Masterbewerbung besonders wichtig. Er dient unter anderem als Nachweis der Fachkenntnisse, der Noten und des Leistungsfortschritts.
Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss reichen neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache ein. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Notensystem bewertet wurde, benötigen wir einen Nachweis über das jeweilige Notensystem mit Angabe der Mindestbestehens- und Maximalnote.
Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungsweise Studienabschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).
Nachweis von Vorstudienzeiten
Eine Studienbescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fachsemester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulationsbescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.
Wir müssen Ihren gesamten Studienverlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben waren.
Mögliche Nachweise:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Studienbuch
- Studienverlaufsbescheinigung
Um Ihre Studienzeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochladen.
Lebenslauf
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen.
Studieninteressierte mit deutscher Staatsbürgerschaft und/
oder einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Nachweis für ihre deutschen Sprachkenntnisse. Nachweis von außerschulischen Qualifikationen
Bei vielen Studiengängen bringen außerschulische Qualifikationen Pluspunkte im Auswahlverfahren. Wir bieten Standardbelege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, beziehungsweise einen Überblick über die erforderlichen Daten zu geben.
Studiengangsspezifische Nachweise
Je nach Masterstudiengang werden unter anderem auch Sprachnachweise, Motivationsschreiben oder andere Tests gefordert. Lesen Sie dazu die entsprechende Auswahlsatzung.
Häufige Fragen
Kann ich mich für meinen Wunschstudiengang bewerben?
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die fachlichen Anforderungen Ihres Wunschstudiengangs.
Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?
Sie können sich für maximal drei Masterstudiengänge bewerben.
Muss mein Bachelorzeugnis bereits vorliegen, damit ich mich für einen Masterstudiengang bewerben kann?
Zum Bewerbungsschluss liegt bei vielen Studieninteressierten der Bachelorabschluss noch nicht vor. Das ist kein Problem, denn Sie können sich auf Basis eines aktuellen Notenauszugs bewerben. Dieser muss – je nach Masterstudiengang – eine bestimmte Anzahl an ECTS (meist zwischen 120 und 140) ausweisen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der Auswahlsatzung Ihres Wunschstudiengangs.
Das Bachelorzeugnis muss folglich zur Ausschlussfrist noch nicht vorliegen und kann nachgereicht werden.
Wieso brauche ich einen Modulkatalog?
Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studienleistungen zu beurteilen, beziehungsweise Fachkenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studienleistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
Gibt es englischsprachige Masterstudiengänge?
Aktuell können Sie an der Uni Mannheim folgende Masterstudiengänge auf Englisch studieren.
- Mannheim Master in Data Science
- Mannheim Master in Social Data Science
- Mannheim Master in Management
- Master of Comparative Business Law
- Political Science
- Sociology
- Economics (Volkswirtschaftslehre)
- Wirtschaftsinformatik
Sind alle Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt?
Nein. Bitte beachten Sie dazu folgende Übersicht.
Erfüllt mein ausländischer Bachelorabschluss die Zugangsvoraussetzungen?
Grundsätzlich können Sie sich mit einem ausländischen Hochschulabschluss für einen Masterstudiengang an der Universität Mannheim bewerben. Ob Ihr Studium in Deutschland anerkannt ist und ob die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen von der Zulassungsstelle und der Auswahlkommission geprüft werden. Eine Einschätzung Ihres Studiums ohne vorliegende Bewerbungsunterlagen ist leider nicht möglich.
Wie wird meine ausländische Note ins deutsche Notensystem umgerechnet?
Für das Zulassungsverfahren werden ausländische Noten in der Regel mit Hilfe der Modifizierten bayerischen Formel umgerechnet. Dies entspricht den Empfehlungen der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Bitte reichen Sie daher zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein offizielles Dokument ein (Prüfungsordnung, Rückseite des Transcript of Records o. ä.), aus dem das Notensystem Ihrer bisherigen Hochschule hervorgeht.
Für die Anwendung der Formel benötigt man die höchste zu erreichende Note und die niedrigste Bestehensnote der ausländischen Notenskala. Bitte beachten Sie, dass die niedrigste Bestehensnote, die für die Notenumrechnung mit der modifizierten bayerischen Formel verwendet wird, sich auf die niedrigste Durchschnittsnote bezieht, die für einen Bachelorabschluss an Ihrer Universität erforderlich ist. In einigen Ländern ist dieser Grenzwert anders als eine Mindestnote, die zum Bestehen eines einzelnen Fachs erforderlich ist.
Kann ich mit einem Dokument mehrere Sachverhalte nachweisen?
Es kann sein, dass Sie mit einem Dokument zwei verschiedene Sachverhalte nachweisen können: So laden Sie zum Beispiel Ihr Abiturzeugnis einmal als Nachweis der „Hochschulzugangsberechtigung“ hoch und können es außerdem bei manchen Studiengängen als Sprachnachweis verwenden. Laden Sie das Zeugnis in diesem Fall zusätzlich bei der Abfrage der „Sprachnachweise“ hoch.
Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?
Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unterlagen nachzureichen. Nur die Unterlagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.
Wie kann ich im Bewerbungsportal neue Unterlagen hochladen beziehungsweise nachreichen?
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Ihre Hochschulzugangsberechtigung, ein Transcript of Records oder die Immatrikulationsbescheinigung – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zur Ausschlussfrist des betreffenden Masterstudiengangs erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor.
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Belege für Praktika, Essay oder einen Sprachnachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Ausschlussfrist des betreffenden Masterstudiengangs erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor.
- Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
Wie kann ich meinen Sprachnachweis (Englisch) einreichen?
Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprachnachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungsfrist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungsstelle senden.
Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?
Ihren Status können Sie im Bewerbungsportal einsehen.
Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?
Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungschritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unterlagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fachbereiche und Prüfungsausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabeverfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungsschritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungsstatus und Sie können dies in Ihrem Bewerbungsportal einsehen.
Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?
Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungsbescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unterlagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.
So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre oder bestimmte Masterstudiengänge einen Studienplatz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungsfrist für diesen Sprachnachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabeverfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungstelle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungsfrist in unseren Studienbüros eingehen.
Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studienplatzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungsbescheid eine Auflage enthält.
Wann werden die Bescheide verschickt?
Der Versand der Zulassungsbescheide für die Masterstudiengänge erfolgt in der Regel etwa sechs Wochen nach dem Bewerbungsschluss. Wann genau der Bescheidversand erfolgt, entnehmen Sie unserem Bescheidticker.
Wann beginnt und endet die Vorlesungszeit?
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick