Hochschul­zugangsberechtigung

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie dafür eine sogenannte Hochschul­zugangsberechtigung (HZB). Es gibt verschiedene Arten der Hochschul­zugangsberechtigung:

Allgemeine Hochschul­reife/Abitur
Mit der allgemeinen Hochschul­reife können Sie sich für alle Studien­gänge bewerben.

Fach­gebundene Hochschul­reife
Mit einer fach­gebundenen Hochschul­reife können Sie nur Studien­gänge einer bestimmten Fach­richtung studieren. Welche Studien­gänge Sie studieren können, ist in der Regel in Ihrem Zeugnis aufgeführt. Falls Ihre fach­gebundene Hochschul­reife Sie nicht zu Ihrem Wunschstudium berechtigt, können Sie sich hierfür über die Delta­prüfung qualifizieren.

Fach­hochschul­reife
Die Fach­hochschul­reife (Fach­abitur) berechtigt nicht zu einem Studium an unserer Universität. Sie haben aber die Möglichkeit, sich über die Delta­prüfung für ein Studium an Universitäten in Baden-Württemberg zu qualifizieren.

Ausländisches Zeugnis
Wir haben immer mehr deutsche Bewerber*innen mit internationalen Schulabschlüssen. Meistens ist dann ein offizielles Anerkennungs­schreiben notwendig.
Mehr zur Anerkennung von ausländischen Zeugnissen

Beruflich Qualifizierte
Sie können eine Hochschul­zugangsberechtigung nicht nur über das klassische Abitur erwerben, sondern auch über Ihre berufliche Qualifizierung.
Mehr zum Studium ohne Abitur

Informationen für internationale Bewerber*innen mit internationalen Schulabschlüssen
Ausländische Dokumente werden nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Über­setzung akzeptiert. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist eine Über­setzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch erforderlich. Zusätzlich benötigen wir die Kopie des Original-Zeugnisses. Alle Zeugnisse und Prüfungs­leistungen müssen von einer amtlich vereidigten Über­setzerin oder einem amtlich vereidigten Über­setzer übersetzt werden.

Auf Vollständigkeit achten
Bitte reichen Sie immer alle notwendigen Dokumente zu Ihrer Hochschul­zugangsberechtigung ein. Liegen diese nicht vollständig oder in nicht akzeptierter Form vor (z. B. Schüler*innen-Zeugnisblatt), können wir Sie leider nicht ins Vergabe­verfahren aufnehmen.