Zwei Studentinnen und ein Student sitzen an einem Tisch und unterhalten sich. Die Vogelperspektive zeigt den Tisch von oben, auf dem ein Ordner, Getränke und ein Laptop liegen.

Während des Studiums

Damit Ihr Studium an der Uni Mannheim ein voller Erfolg wird, greifen wir Ihnen gerne jederzeit unter die Arme.


Drei Studierende sitzen nebeneinander und lernen.
Lern- und Studien­techniken

Mithilfe unserer Lern- und Studien­techniken meistern Sie die Klausuren­phase mit Links.

AUf einem Tisch liegt eine Weltkarte. Hände zeigen auf verschiedene Orte darauf. Verschiedene Pässe sind auf der Karte verteilt.
Visum und Aufenthaltstitel

Informationen zu Ihrem Visum und Aufenthaltstitel finden Sie hier.

Mir gefällt sehr gut, dass die Universität Mannheim so gut ausgestattet ist und versucht, eine entspannte Lernumgebung zu schaffen. Dazu gehören zum Beispiel die verschiedenen Bibliotheken, das Learning Center, die Mensa und das Sport­programm.
Naira Ibrahim, Studentin des Masters Wirtschafts­informatik, aus Kairo (Ägypten) / Foto: Elisa Berdica

Weitere Informationen

  • Sie benötigen Akademische Unter­stützung?

    Es ist nicht immer einfach, sich an einer neuen Universität zurecht zu finden, vor allem wenn man vorher noch nicht im Ausland studiert hat.
    Die Universität Mannheim bietet verschiedene Ressourcen für internationale Studierende an:

  • Sie denken über einen Fach­wechsel nach?

    Wenn Sie sich überlegen das Fach oder den Studien­ort zu wechseln, empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Spurwechsel-Vortrags. Wenn Sie eine Aufenthalts­erlaubnis zu Studien­zwecken besitzen, gibt es Besonderheiten, die bei einem Fach- oder Ortswechsel beachtet werden müssen.

    Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne von uns beraten lassen. 

  • Sie möchten arbeiten oder ein Praktikum machen?

    Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, können Sie in der Regel bis zu 140 Tage bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Bei längeren Tätigkeiten müssen Sie immer rechtzeitig und vorab die Zustimmung der Ausländer­behörde beantragen. 
    Dasselbe gilt für Praktika inner- und außerhalb Deutschlands. Tage, an denen Sie im Rahmen eines freiwilligen Praktikums arbeiten, gelten ebenfalls auch als Arbeits­tage. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage zählen aber nicht dazu.

    Falls Sie für Ihr Praktikum ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen möchten, lesen Sie bitte unter Beurlaubung weiter. Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthalts­erlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt.

    Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie dazu Fragen haben.

  • Sie möchten für ein Semester ins Ausland?

    Wenn Sie als internationale*r Vollzeit­studierende*r an der Universität Mannheim studieren und ein Auslands­semester planen, sollten Sie sich rechtzeitig informieren, ob Sie für Ihr Reiseziel ein Visum benötigen und wie Sie dieses erhalten. 

    Wenn Sie keine EU/EWR Staats­bürgerschaft besitzen und in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, müssen Sie alle längeren Auslands­aufenthalte rechtzeitig und vorab der zuständigen Ausländer­behörde mitteilen. Die Ausländer­behörde muss stets über Ihre längerfristigen Vorhaben informiert sein und diesen zustimmen. Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthalts­erlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt. Dies gilt auch dann, wenn die Erlaubnis zu einem späteren Datum abläuft. 

    Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

  • Sie benötigen eine Beurlaubung?

    Studierende können sich auf Antrag aus wichtigem Grund von einem ordnungs­gemäßen Studium befreien lassen.  Weitere Informationen zu der Antragsstellung finden Sie hier
    Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, brauchen Sie für eine Beurlaubung die Zustimmung der Ausländer­behörde. Die Ausländer­behörde in Mannheim erlaubt in der Regel kein Urlaubssemester auf Grund von Praktika oder Auslands­semester. Wenn Sie nicht in Mannheim wohnhaft sind müssen Sie die Erlaubnis rechtzeitig und vorab bei Ihrer Ausländer­behörde beantragen. 

    Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthalts­erlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt, auch wenn die Erlaubnis erst zu einem späteren Datum abläuft.

    Gerne können Sie sich an uns wenden wenn Sie dazu Fragen haben.

  • Sie sind am Ende Ihres Studiums angelangt?

    Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen, denken Sie bitte daran, dass dieser direkt mit Ihrem Status als Studierender verknüpft ist und im Normalfall 14 Tage nach Beendigung oder Abbruch des Studiums (Exmatrikulation) erlischt. Ihr Studium gilt im aufenthaltsrechtlichen Kontext als beendet, sobald die Note Ihrer letzten Prüfungs­leistung bekanntgegeben wird (i. d. R. im Portal).

    Wenn Sie keine EU/EWR Staats­bürgerschaft besitzen und nach Ihrem Studium länger in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie daher rechtzeitig einen neuen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländer­behörde beantragen. 
     


Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Team Internationale Vollzeit­studierende

Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1 – Raum 108/109
68161 Mannheim
Öffnungs­zeiten:
Sie können sich dienstags von 9–11 Uhr ohne Termin beraten lassen (offene Sprechstunde).