Während des Studiums
Damit Ihr Studium an der Uni Mannheim ein voller Erfolg wird, greifen wir Ihnen gerne jederzeit unter die Arme.
Veranstaltungen
Außerhalb Ihres Studiums können Sie

Weitere Informationen
Sie benötigen Akademische Unterstützung?
Es ist nicht immer einfach, sich an einer neuen Universität zurecht zu finden, vor allem wenn man vorher noch nicht im Ausland studiert hat.
Die Universität Mannheim bietet verschiedene Ressourcen für internationale Studierende an:- Videos für Studierende zum wissenschaftlichen Arbeiten (auf Englisch)
- Kursreihe ZWÖLFDREISSIG: In dieser Reihe erhalten Sie nützliche Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten und Lernen.
- Study Skills: Kurse zu den Themen wissenschaftliches Recherchieren und Schreiben.
- Zentrum für Lehren und Lernen: Eine Anlaufstelle für alles rund um das Thema Lehren und Lernen. Es gibt vereinzelte englische Angebote.
- studyconnect: Eine Plattform um das Bilden von Lerngruppen, durch automatisiertes Matching, zu vereinfachen.
- Lern- und Studientechniken: Kurse und Angebote für Lernmethoden, Selbst- und Zeitmanagementstrategien und den sicheren Umgang mit Datenbanken.
Sie denken über einen Fachwechsel nach?
Wenn Sie sich überlegen das Fach oder den Studienort zu wechseln, empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Spurwechsel-Vortrags. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzen, gibt es Besonderheiten, die bei einem Fach- oder Ortswechsel beachtet werden müssen.
Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne von uns beraten lassen.
Sie möchten arbeiten oder ein Praktikum machen?
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, können Sie in der Regel bis zu 140 Tage bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Bei längeren Tätigkeiten müssen Sie immer rechtzeitig und vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde beantragen.
Dasselbe gilt für Praktika inner- und außerhalb Deutschlands. Tage, an denen Sie im Rahmen eines freiwilligen Praktikums arbeiten, gelten ebenfalls auch als Arbeitstage. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage zählen aber nicht dazu.Falls Sie für Ihr Praktikum ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen möchten, lesen Sie bitte unter Beurlaubung weiter. Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthaltserlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt.
Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie dazu Fragen haben.
Sie möchten für ein Semester ins Ausland?
Wenn Sie als internationale*r Vollzeitstudierende*r an der Universität Mannheim studieren und ein Auslandssemester planen, sollten Sie sich rechtzeitig informieren, ob Sie für Ihr Reiseziel ein Visum benötigen und wie Sie dieses erhalten.
Wenn Sie keine EU/
EWR Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, müssen Sie alle längeren Auslandsaufenthalte rechtzeitig und vorab der zuständigen Ausländerbehörde mitteilen. Die Ausländerbehörde muss stets über Ihre längerfristigen Vorhaben informiert sein und diesen zustimmen. Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthaltserlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt. Dies gilt auch dann, wenn die Erlaubnis zu einem späteren Datum abläuft. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Sie benötigen eine Beurlaubung?
Studierende können sich auf Antrag aus wichtigem Grund von einem ordnungsgemäßen Studium befreien lassen. Weitere Informationen zu der Antragsstellung finden Sie hier.
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, brauchen Sie für eine Beurlaubung die Zustimmung der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde in Mannheim erlaubt in der Regel kein Urlaubssemester auf Grund von Praktika oder Auslandssemester. Wenn Sie nicht in Mannheim wohnhaft sind müssen Sie die Erlaubnis rechtzeitig und vorab bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen.Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthaltserlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt, auch wenn die Erlaubnis erst zu einem späteren Datum abläuft.
Gerne können Sie sich an uns wenden wenn Sie dazu Fragen haben.
Sie sind am Ende Ihres Studiums angelangt?
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen, denken Sie bitte daran, dass dieser direkt mit Ihrem Status als Studierender verknüpft ist und im Normalfall 14 Tage nach Beendigung oder Abbruch des Studiums (Exmatrikulation) erlischt. Ihr Studium gilt im aufenthaltsrechtlichen Kontext als beendet, sobald die Note Ihrer letzten Prüfungsleistung bekanntgegeben wird (i. d. R. im Portal).
Wenn Sie keine EU/EWR Staatsbürgerschaft besitzen und nach Ihrem Studium länger in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie daher rechtzeitig einen neuen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.


Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Team Internationale Vollzeitstudierende
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt
L 1, 1 – Raum 108/
68161 Mannheim
Buchen Sie einen Termin für die individuelle Sprechstunde: https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/sprechstunde-internationale-vollzeitstudierende/
Sie können sich dienstags von 9–11 Uhr ohne Termin beraten lassen (offene Sprechstunde).