Datenschutzhinweise nach Art. 13, 14 DS-GVO anlässlich des Bewerbungs-, Zulassungs- und Immatrikulationsverfahrens
Verantwortliche und Datenschutzbeauftragter
Universität Mannheim
Schloss
68131 Mannheim
Deutschland
rektor uni-mannheim.de
Jan Morgenstern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter
datenschutzbeauftragter uni-mannheim.de
Ausführende Stelle:
Dezernat II
L1,1
68161 Mannheim
Im Folgenden erfahren Sie, welche personenbezogene Daten wir zu welchen Zwecken verarbeiten, welche Rechtsgrundlage uns das erlaubt, wie lange wir die Daten verarbeiten, an wen die Daten ggf. weitergegeben werden und welche Rechte Sie geltend machen können.
Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe
Die Universität Mannheim verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung der Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation. Sollte der Studiengang im Rahmen des Dialogorientieren Serviceverfahrens (DoSV) abgewickelt werden, können weitere Daten verarbeitet werden. Zudem erfolgt eine Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten nach den Hochschulstatistikgesetz (HStatG). Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme am Bewerbungs-, Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren erforderlich.
Ohne Angabe dieser Daten ist eine Bewerbung bzw. Zulassung und Immatrikulation nicht möglich.
Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung ist ein webbasiertes System zum Abgleich von Zulassungsangeboten im Örtlichen und Zentralen Vergabeverfahren sowie im Anmeldeverfahren, das der vollständigen und schnellen Studienplatzvergabe entsprechend der Nachfrage dient. Sofern die Bewerbung um einen Studienplatz über das DoSV koordiniert wird, muss sich die Bewerberin oder der Bewerber über das Webportal der Stiftung registrieren. Ohne diese Registrierung und ohne den Abgleich der Daten zwischen der Stiftung für Hochschulzulassung und der Universität Mannheim kann der Antrag auf Zulassung nicht bearbeitet werden.
Art der Daten
A. Daten, die im Rahmen der Bewerbung verarbeitet werden:
- Personenstammdaten
- Anrede
- Geschlecht
- Vor- und Nachname
- Namenszusätze
- Geburtsdatum und -ort
- Geburtsname
- alle Staatsangehörigkeiten
- Kontaktdaten
- Private Anschrift
- private E-Mail-Adresse
- sofern erforderlich: weitere Kontaktdaten
- Angaben zur persönlichen Qualifikation
- Art, Note, Datum und Erwerbsort der Hochschulzugangsberechtigung
- sofern zutreffend: absolvierte Ausbildungen
- sofern zutreffend: bestehendes Ausbildungs-/Dienst-/Arbeitsverhältnis
- sofern zutreffend: abgeleistete Dienste
- sofern zutreffend: Test-Ergebnisse
- Nachweise zu den genannten Qualifikationen
- Angaben zum angestrebten Studium und zu Vorstudienzeiten
- angestrebter Studiengang und Abschluss
- Zweitstudium (ja / nein)
- sofern erforderlich und zutreffend: frühere Zulassung im angestrebten Studiengang
- sofern zutreffend: weitere Studiengänge bzw. Parallelstudium
- Angaben zu Studien- und Prüfungsleistungen sowie eventuellen Verlusten von Prüfungsansprüchen aus vorherigen Studiengängen
Sofern erforderlich und vorhanden werden zudem Nachweise zu den oben genannten Qualifikationen / Studienzeiten gefordert und verarbeitet.
- Daten zu besonderen Sachverhalten
Sofern in Ihrem Fall relevant:
- Nachweise zu gestellten Sonderanträgen (Zweitstudium, Härtefall, Nachteilsausgleich, Spitzensportler)
- Daten für und aus der IT-Nutzung
- Nutzerkennungen
- Passwörter
- Zugriffsprotokolle
- Identifikationsnummer und Authentifizierungsnummer des DoSV (sofern ein Abgleich mit dem DoSV erforderlich ist)
- Optionale Daten
- Lebenslauf
B. Daten, die im Rahmen der Immatrikulation zusätzlich zu den unter A) genannten Daten verarbeitet werden:
- Kontaktdaten
- Semesteranschrift
- Angabe, welche Anschrift als Postanschrift genutzt -werden soll (private Anschrift / Semesteranschrift)
- Angaben zu Vorstudienzeiten
- sofern zutreffend: Hochschule, an der ein vorheriger Abschluss erworben wurde
- sofern Erwerb außerhalb der BRD: Staat, Art, Fachrichtung, Monat, Jahr, Ergebnis des Abschlusses
- Angabe über angestrebtes Parallelstudium
- Angabe über bestehende Prüfungsanspruch im angestrebten Studium
- Angaben zur Krankenversicherung
- gesetzlich versichert oder befreit
- Krankenversichertennummer
- Betriebsnummer
- Name der Krankenkasse
Sofern erforderlich und vorhanden werden zudem Nachweise zu den oben genannten Qualifikationen und Studienzeiten sowie Angaben zur Krankenversicherung angefordert und verarbeitet.
- Zahlungsnachweise
- Nachweis über die Bezahlung des Semesterbeitrags (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft)
- Sofern zutreffend: Nachweis über die Zahlung einer Studiengebühr (Internationale Studiengebühr oder Zweitstudiengebühr)
- Im Falle einer Immatrikulation werden durch die Universität folgende Daten generiert:
- Matrikelnummer
- universitäre Identifikationsnummer (Uni-ID)
- Zulassungskennzeichen
- Verwaltungskennzeichen
- Universitäts-Account
- universitäre E-Mail
- Studierendenausweis-Nummer (eCUM- / Chipkartennummer)
Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Universität Mannheim ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i. V. m. Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg LDSG BW i. V. m. § 2, 12 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. V. m. der Satzung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Universität Mannheim im Rahmen ihrer hochschulspezifischen
Aufgabenerfüllung vom 10.12.2021 i. V. m. der Satzung der Universität Mannheim zur Festlegung von Angabepflichten vom 10.12.2021.
Die Übermittlung der im Rahmen des DoSV erforderlichen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e i. V. m. Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 1 HZG i. V. m. §§ 4 Abs. 4, 5 HZVO.
Die Übermittlung an die zuständige Krankenkasse erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 4 Abs. 1 SKV-MV.
Daten, die als optional gekennzeichnet sind, werden aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO verarbeitet.
Quelle der Daten
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die auf Ihren Wunsch hin von Dritten an uns übermittelt werden, z. B. Daten im Rahmen des DoSV, Ergebnisse eines Sprachtests, etc.
Empfänger der Daten
Die bei der Bewerbung und Immatrikulation erhobenen Daten werden universitätsintern weitergeleitet, soweit dies zur Bearbeitung des Zulassungsantrages und der Immatrikulation auf Grundlage des LHG erforderlich und zulässig ist.
Interne Empfänger:
- zuständige Stellen in den Fakultäten und der Universitätsverwaltung
- zentrale Betriebseinrichtungen (UNIT)
Beschäftigte der Universität erhalten nur dann Einblick in Ihre im Rahmen der Bewerbung erhobenen Daten, sofern und soweit es für die Erfüllung der diesen übertragenen dienstlichen Aufgaben erforderlich ist.
Externe Empfänger:
- Stiftung für Hochschulzulassung (ausschließlich im Rahmen von Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) und Hochschulzulassungsverordnung (HZVO))
- IT-betreuende und –wartende externe Dienstleister (sofern erforderlich)
- Statistisches Landesamt (bei Immatrikulation)
- Krankenkasse
Darüber hinaus müssen entsprechend der archivrechtlichen Vorschriften Unterlagen vor ihrer Löschung dem Universitätsarchiv angeboten werden. Dieses entscheidet über die Übernahme von Unterlagen.
Dauer der Speicherung
In den Bewerbungsportalen werden die Daten von nicht immatrikulierten Bewerber*innen spätestens 8 Wochen nach Semesterbeginn gelöscht. Bei Annahme der Zulassung werden die Daten in das Studierendendatensystem überführt und dort verarbeitet.
Im Falle einer Einwilligung erfolgt die Verarbeitung bis zum Widerruf der Einwilligung jedoch längstens bis zum oben genannten Zeitpunkt.
Ergebnisse von Sprachtest werden fünf Jahre, beginnend mit der Übermittlung an uns, aufbewahrt.
Ggf. werden die Unterlagen vom zuständigen Universitätsarchiv übernommen und dort in der Regel unbegrenzt aufbewahrt.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen
- gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen
- gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen
- gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen
- gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen
- Außerdem haben Sie in dem Fall, in dem Sie die Einwilligung gegeben haben, das Recht, Ihre Einwilligung(en) jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung(en) bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird/
werden.
Bitte wenden Sie sich zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte an:
bewerbung uni-mannheim.de - gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, senden Sie bitte eine E-Mail an bewerbung
uni-mannheim.de