Deutschkenntnisse
Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe Zertifikat C2) nachweisen.
Als Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf C1 Niveau werden für die Bewerbung berücksichtigt:
- deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung, die in einem Staat oder einer Region mit offizieller Amtssprache Deutsch absolviert wurde und der Deutsch als Unterrichtssprache zugrunde lag
- deutschsprachiger Hochschulabschluss, der in einem Staat oder einer Region mit offizieller Amtssprache Deutsch absolviert wurde und dem Deutsch als Unterrichtssprache zugrunde lag
- Hochschulreifeprüfung nach der Ordnung der Prüfung zur Erlangung eines Zeugnisses der deutschen Hochschulreife an deutschen Schulen im Ausland, die zum Sekundarabschluss nach den Landesbestimmungen führen
- TestDaF mit einem Ergebnis von mind. 4 Punkten in jedem Teilbereich
- Deutsche Sprachprüfung zum Hochschulzugang (DSH), die mit einer Gesamtnote von mindestens 2 abgelegt wurde (DSH 2)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II“ (DSD II)
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
Ebenso akzeptiert werden:
- Goethe-Zertifikat C2
- Deutsch als Language A im IB Diploma mit der Mindestnote 6 (vorbehaltlich Gremienzustimmung)
- bestandene „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland oder im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts vor dem 1. Januar 2012 abgenommen wurde
- Kleines Deutsches Sprachdiplom“ oder „Großes Deutsches Sprachdiplom“, das vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München vor dem 1. Januar 2012 abgenommen wurde
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) C1 oder besser
Des Weiteren können anerkannt werden:
- Der Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde
- Das französische Diplôme du Baccalauréat mit Option internationale der deutschen Abteilungen
- Das Europäische Abitur an den Europäischen Schulen insofern eine Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) erfolgreich absolviert wurde
- US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch
- Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
- Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
- Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)
- Das Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna
- Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Gimnasio Statale „M. Gioia“ in Piacenza, Italien
- Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am „Educandato Statale Collegio Uccelis“ in Udine, Italien
- Das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (biligual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian’s
- Das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilung am Liceo Gimnasio Statale „Romagnosi“ in Parma und am Liceo Classico Statale Socrate in Bari
- Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache an der Scuola Internazionale Europea „A. Spinelli“ in Turin, Italien
- Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico „Guiseppe Garibaldi“ in Neapel, Italien
- Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico Statale „Umberto I“ in Palermo, Italien
- Die polnische Maturaprüfung im Fach Deutsch an allgemeinbildenden Lyzeen mit bilingualem Bildungszweig mit dem Fach Deutsch als zweiter Unterrichtssprache
- Das Abschlusszeugnis der ausländischen Schulen mit Deutschunterricht, die zum Gemischtsprachigen International Baccalaureat (GIB) führen („Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht“, Beschluss der KMK vom 26.04.2002 i.d.F. vom 26.09.2019)
