Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Deutsch­kenntnisse

Sofern Sie sich für einen deutschsprach­igen Studien­gang bewerben, müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe Zertifikat C2) nachweisen. 

Als Nachweis von deutschen Sprach­kenntnissen auf C1 Niveau werden für die Bewerbung berücksichtigt:

  • deutschsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung, die in einem Staat oder einer Region mit offizieller Amtssprache Deutsch absolviert wurde und der Deutsch als Unter­richtssprache zugrunde lag
  • deutschsprach­iger Hochschul­abschluss, der in einem Staat oder einer Region mit offizieller Amtssprache Deutsch absolviert wurde und dem Deutsch als Unter­richtssprache zugrunde lag
  • Hochschul­reife­prüfung nach der Ordnung der Prüfung zur Erlangung eines Zeugnisses der deutschen Hochschul­reife an deutschen Schulen im Ausland, die zum Sekundar­abschluss nach den Landes­bestimmungen führen
  • TestDaF mit einem Ergebnis von mind. 4 Punkten in jedem Teil­bereich
  • Deutsche Sprach­prüfung zum Hochschul­zugang (DSH), die mit einer Gesamtnote von mindestens 2 abgelegt wurde (DSH 2)
  • Deutsches Sprach­diplom der Kultus­ministerkonferenz – Stufe II“ (DSD II)
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studien­bewerberinnen und Studien­bewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundes­republik Deutschland (Feststellungs­prüfung)
     

Ebenso akzeptiert werden:

  • Goethe-Zertifikat C2
  • Deutsch als Language A im IB Diploma mit der Mindest­note 6 (vorbehaltlich Gremienzustimmung)
  • bestandene „Zentrale Oberstufen­prüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland oder im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungs­auftrag des Goethe-Instituts vor dem 1. Januar 2012 abgenommen wurde
  • Kleines Deutsches Sprach­diplom“ oder „Großes Deutsches Sprach­diplom“, das vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München vor dem 1. Januar 2012 abgenommen wurde
  • Österreichisches Sprach­diplom (ÖSD) C1 oder besser

Des Weiteren können anerkannt werden:

  • Der Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprach­igen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde
  • Das französische Diplôme du Baccalauréat mit Option internationale der deutschen Abteilungen
  • Das Europäische Abitur an den Europäischen Schulen insofern eine Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) erfolgreich absolviert wurde
  • US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch
  • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundar­unter­richts aus der Deutschsprach­igen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
  • Sekundarschul­abschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
  • Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unter­richtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Gimnasio Statale „M. Gioia“ in Piacenza, Italien
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am „Educandato Statale Collegio Uccelis“ in Udine, Italien
  • Das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprach­igen Sekundarschul­abschlusses (biligual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian’s
  • Das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilung am Liceo Gimnasio Statale „Romagnosi“ in Parma und am Liceo Classico Statale Socrate in Bari
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache an der Scuola Internazionale Europea „A. Spinelli“ in Turin, Italien
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico „Guiseppe Garibaldi“ in Neapel, Italien
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico Statale „Umberto I“ in Palermo, Italien
  • Die polnische Matura­prüfung im Fach Deutsch an allgemeinbildenden Lyzeen mit bilingualem Bildungs­zweig mit dem Fach Deutsch als zweiter Unter­richtssprache
  • Das Abschlusszeugnis der ausländischen Schulen mit Deutsch­unter­richt, die zum Gemischtsprach­igen International Baccalaureat (GIB) führen („Gemischtsprach­iges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutsch­unter­richt“, Beschluss der KMK vom 26.04.2002 i.d.F. vom 26.09.2019)