Promotion am Lehr­stuhl

Die Promotion an einem Lehr­stuhl ist der traditionelle und am häufigsten gewählte Weg zur Doktorurkunde. Sie bietet ein hohes Maß an Freiheit, fordert aber auch die Fähigkeit, sich selbst zu strukturieren und zu motivieren. Da man anders als bei strukturierten Promotions­programmen weitgehend selbstständig und unabhängig von einem festen Curriculum an seinem Promotions­projekt arbeitet, nennt sich diese Form der Promotion auch Individualpromotion. Dabei wird man von einer selbstgewählten Professorin oder einem selbstgewählten Professor betreut.

Viele Promovierende, die ihre Promotion an einem Lehr­stuhl absolvieren, sind dort auch als wissenschaft­liche Mitarbeitende angestellt und übernehmen als „interne Promovierende“ Aufgaben in der Lehre und der akademischen Selbstverwaltung.

Wer kein Beschäftigungs­verhältnis am Lehr­stuhl hat, promoviert „extern“ und finanz­iert sich über ein Stipendium, eine Anstellung außerhalb der Universität oder über anderweitige Quellen. Daher eignet sich diese Form der Promotion auch gut für diejenigen, die ihre Promotion berufsbegleitend absolvieren möchten.

Im Durchschnitt beträgt die Promotions­dauer bei Lehr­stuhl­promotionen vier bis fünf Jahre.


Lehr­stuhl­promotion an der Universität Mannheim

An der Universität Mannheim sind Lehr­stuhl­promotionen an allen Fakultäten und Abteilungen mit Ausnahme der Abteilung Volkswirtschafts­lehre möglich. Um zur Promotion angenommen zu werden, muss man in der Regel einen mindestens mit der Note „gut“ bewerteten Master­abschluss oder in Ausnahmefällen einen sehr guten Bachelor­abschluss vorweisen. Jede Fakultät und Abteilung verfügt über eine eigene Promotions­ordnung, in der die Voraussetzungen, die Anforderungen und der Ablauf des Promotions­verfahrens geregelt sind.

Machen Sie sich möglichst früh mit der für Sie geltenden Promotions­ordnung vertraut.

Zu den aktuellen Lesefassungen der Promotions­ordnungen

Bitte beachten Sie:

Welcher Promotions­weg für Sie in Frage kommt – eine Promotion am Lehr­stuhl oder innerhalb eines strukturierten Promotions­programms – , hängt maßgeblich von Ihrem Promotions­fach und der Präferenz des jeweiligen Lehr­stuhls beziehungs­weise der Präferenz Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers ab: Eine strukturierte Promotion ist an der Universität Mannheim grundsätzlich nur in den Fächern VWL, BWL, Politik­wissenschaft, Psychologie, Soziologie und Wirtschafts­mathematik möglich. Daneben bieten alle Fakultäten und Abteilungen – mit Ausnahme der Abteilung VWL – in der Regel auch die Möglichkeit der Lehr­stuhl­promotion an. Wenn Sie sich für eine Promotion an der Universität Mannheim interessieren und schon eine Professorin oder einen Professor für die Betreuung ins Auge gefasst haben, empfehlen wir Ihnen dringend, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und sich über die möglichen Promotions­wege am jeweiligen Lehr­stuhl zu informieren.


Ablauf im Promotions­prozess

  • 1. Betreuerin oder Betreuer finden

    Recherchieren Sie selbst, welche Professorin oder welcher Professor für die Betreuung Ihrer Promotion thematisch am besten geeignet ist. Nutzen Sie dabei die jeweiligen Internetauftritte des Lehr­stuhls, die über Forschungs­interessen und -schwerpunkte sowie über laufende Promotions­vorhaben informieren.

    Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt sich eine E-Mail, in der Sie sich vorstellen und Ihr Promotions­vorhaben kurz erläutern. Im Idealfall fügen Sie Ihrer E-Mail einen Lebens­lauf und ein kurzes Exposé zu Ihrem geplanten Promotions­projekt bei.

  • 2. Betreuungs­vereinbarung abschließen

    Wenn Sie die Betreuungs­zusage einer Professorin oder eines Professors erhalten haben, schließen Sie gemeinsam eine Betreuungs­vereinbarung ab. Diese dient dazu, das Betreuungs­verhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten und in gegenseitigem Einverständnis zu regeln.

    Vorlage für die Betreuungs­vereinbarung

  • 3. Antrag auf Annahme stellen

    Stellen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand am Dekanat der Fakultät/Abteilung, an der Sie promovieren möchten. Laden Sie sich dazu das entsprechende Antragsformular her­unter, füllen Sie es aus und geben Sie es im Dekanatssbüro Ihrer Fakultät/Abteilung ab.

    Antragsformular für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand

  • 4. Dissertation schreiben

    Behalten Sie, während Sie an Ihrer Dissertation arbeiten, die in Ihrer Betreuungs­vereinbarung getroffenen Regelungen im Auge und suchen Sie regelmäßig den Kontakt mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.

    Nutzen Sie Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Promovierenden, zum Beispiel durch die Angebote Ihres Lehr­stuhls oder im Rahmen von Treffen und Veranstaltungen der Promovierendenkonvente.

    Nehmen Sie im Laufe Ihrer Promotions­zeit an Tagungen, Summer Schools oder Workshops teil, um sich mit anderen (Nachwuchs-)Wissenschaft­lerinnen und -Wissenschaft­lern zu vernetzen und den Einstieg in die Scientific Community zu finden.

    Wer sich überfach­lich weiterqualifizieren möchte, kann aus verschiedenen Angeboten zentraler Einrichtungen der Universität wählen.

  • 5. Promotions­gesuch einreichen

    Reichen Sie Ihre Dissertations­schrift beim Dekanat Ihrer Fakultät/Abteilung ein und stellen Sie das Promotions­gesuch gemäß der gültigen Promotions­ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dekanatsbüros Ihrer Fakultät/Abteilung erläutert gerne das genaue Vorgehen.

  • 6. Mündliche Prüfung

    Der gültigen Promotions­ordnung entsprechend erfolgt die mündliche Prüfung als Disputation oder Rigorosum.

    Die Disputation besteht aus einem Vortrag, in dem Sie Ihre Arbeit vorstellen und in einem anschließenden (Streit-)Gespräch mit der Prüfungs­kommission, in dem Sie Ihre Dissertation verteidigen. Beim Rigorosum werden Sie zusätzlich zu weiteren, über das Thema Ihrer Doktorarbeit hinausgehenden Themen­bereichen Ihres Faches geprüft.

    Die Gesamtnote Ihrer Promotion setzt sich zusammen aus der Bewertung Ihrer Dissertation und der Benotung Ihrer mündlichen Prüfung.

  • 7. Antrag auf Druckfreigabe

    Legen Sie Ihren Gutachtern die zu veröffentlichende Fassung Ihrer Dissertation zur Genehmigung vor und stellen Sie anschließend den Antrag auf Druckfreigabe beim Dekanat Ihrer Fakultät/Abteilung gemäß der gültigen Promotions­ordnung.

  • 8. Veröffentlichung

    Geben Sie gemäß der gültigen Promotions­ordnung die Pflichtexemplare Ihrer veröffentlichten Dissertation beim Dekanat Ihrer Fakultät/Abteilung ab.

  • 9. Erhalt der Promotions­urkunde

    Die Promotion gilt als vollzogen, sobald die Promotions­urkunde überreicht ist. Nun dürfen Sie den Doktorgrad als Titel führen.



Kontakt

Dr. Lea Gorski

Dr. Lea Gorski

Wissenschaft­liche Nachwuchs­förderung
Universität Mannheim
Dezernat I – Forschungs­angelegenheiten und Qualitäts­management
L 1, 1 – Raum 326
68161 Mannheim
Nadine Bradt, M.A.

Nadine Bradt, M.A.

Wissenschaft­liche Nachwuchs­förderung
Allgemeine Promotions­beratung, Finanzierungs­fragen, Promotions­stipendien, Landes­graduierten­förderung
Universität Mannheim
Dezernat I – Forschungs­angelegenheiten und Qualitäts­management
L 1, 1 – Raum 326
68161 Mannheim
Anwesenheitszeiten:
Mo-Do 9:00–14:00 Uhr
Johanna Fatokun

Johanna Fatokun

Promovierendenverwaltung
Immatrikulation von Promovierenden, Befreiung von der Immatrikulations­pflicht, Gebührenstelle für Promovierende, IDEUM
Universität Mannheim
Dezernat I – Forschungs­angelegenheiten und Qualitäts­management
L 1, 1 – Raum 326
68161 Mannheim
Anwesenheitszeiten:
Mo-Do 8–12 Uhr