Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus auf der Wiese und unterhalten sich.

Ihre Bachelor­bewerbung

Informationen für Bewerber*innen aus der Europäischen Union/aus dem Europäischen Wirtschafts­raum ohne deutsche Hochschul­zugangsberechtigung

Ablauf der Bewerbung

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Für die Bewerbung an der Universität Mannheim benötigen wir Ihre ausländische Hochschul­zugangberechtigung (zum Beispiel Matura oder Bakkalaureat). Ihre Hochschul­zugangsberechtigung legen Sie in der Originalsprache vor. Zusätzlich benötigen wir eine vereidigte Übersetzung der ausländischen Hochschul­zugangsberechtigung ins Deutsche oder Englische.

    Eventuell müssen Sie die Kopien Ihrer ausländischen Hochschul­zugangsberechtigung und der Übersetzung bei der Einschreibung in amtlich beglaubigter Form einreichen.

    Ist Ihr ausländischer Schul­abschluss nicht ausreichend, um direkt ein Studium an der Universität Mannheim aufzunehmen, werden wir Sie – nach erfolgreicher Bewerbung – beim Studien­kolleg Heidelberg anmelden.

    Internationale Bewerber*innen mit internationaler HZB finden auf einer Extraseite weitere Informationen zur Hochschul­zugangsberechtigung. Wir raten Ihnen dringend, sich umfassend zu informieren.

  • Nachweis von Deutsch­kenntnissen

    Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studien­gang bewerben, müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen. 

    Studien­interessierte mit deutscher Staats­bürgerschaft und/oder einer deutschen Hochschul­zugangsberechtigung benötigen keinen Nachweis für ihre deutschen Sprach­kenntnisse.

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten in Deutschland

    Eine Studien­bescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fach­semester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulations­bescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulations­bescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.

    Wir müssen Ihren gesamten Studien­verlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studien­gängen eingeschrieben waren.

    Mögliche Nachweise:

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten im Ausland

    Um Ihre Studien­zeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochladen.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Nachweis von weiteren Sprach­kenntnissen

    Für folgende Bachelor­studien­gänge ist ein Nachweis von Sprach­kenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Übersicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):

    • Betriebs­wirtschafts­lehre
    • Wirtschafts­informatik
    • Current English Linguistics and Literary Studies
  • Nachweis von außerschulischen Qualifikationen

    Bei vielen Studien­gängen bringen außerschulische Qualifikationen Pluspunkte im Auswahl­verfahren. Wir bieten Standard­belege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, beziehungs­weise einen Überblick über die erforderlichen Daten zu geben.

    Beim Studien­gang Bachelor Psychologie können Sie Ihre Chancen auf einen Studien­platz erhöhen, indem Sie den fach­spezifischen Studien­eignungs­test absolvieren.

Häufige Fragen

  • Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?

    Sie können bis zu drei gleichberechtigte Anträge in das erste Fach­semester zulassungs­beschränkter Bachelor­studien­gänge stellen.

  • Muss ich mich über Uni ASSIST bewerben?

    Die Universität Mannheim kooperiert nicht mit Uni ASSIST. Alle internationalen Bewerber*innen bewerben sich direkt an der Universität Mannheim. 

  • Ich habe mich schon mal beworben. Brauchen Sie die Unterlagen erneut?

    Nach Abschluss des Bewerbungs­verfahrens müssen wir alle Unterlagen datenschutz­konform vernichten. Wir brauchen Ihre Unterlagen also erneut.

  • Kann ich mit einem Dokument mehrere Sachverhalte nachweisen?

    Es kann sein, dass Sie mit einem Dokument zwei verschiedene Sachverhalte nachweisen können: So laden Sie zum Beispiel Ihr Abitur­zeugnis einmal als Nachweis der „Hochschul­zugangsberechtigung“ hoch und können es außerdem bei manchen Studien­gängen als Sprachnachweis verwenden. Laden Sie das Zeugnis in diesem Fall zusätzlich bei der Abfrage der „Sprachnachweise“ hoch.

  • Benötige ich einen Orientierungs­test?

    Ein Orientierungs­test kann Sie bei der Studien­wahl unterstützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungs­test notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelor­studien­gang erhalten haben und den Studien­platz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungs­tests absolviert haben.

    Hier geht's zu den Tests:

    1. Was studiere ich?
      Mit dem Orientierungs­test „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
      Was studiere ich?
    2. Studium-Interessentest
      Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschul­rektorenkonferenz.
    3. Check-U
      Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungs­test Check-U an.
    4. Orientierungs­test für angehende Lehrer*innen
      Wenn Sie sich für ein Lehr­amts- oder Wirtschafts­pädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehr­er­orientierungs­test einreichen.
    5. Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
      Für den Studien­gang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
  • Wie bekomme ich einen Platz im Studien­kolleg?

    1. Sie bewerben sich zunächst für Ihren Wunsch­studien­gang an der Universität Mannheim. Bitte beachten Sie, dass uns bereits zum Bewerbungs­schluss (15. Juli) ein Nachweis Ihrer Deutsch­kenntnisse auf C1 Niveau vorliegen muss.
    2. Anhand Ihrer Bewerbungs­unterlagen wird überprüft, ob Ihr Schul­abschluss einer deutschen Hochschul­zugangsberechtigung entspricht. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie in der Regel zunächst das Studien­kolleg absolvieren. Sie bekommen also – nach erfolgreicher Bewerbung – keine direkte Zulassung zum Studium, sondern werden zunächst am Studien­kolleg angemeldet. 
    3. Um in das Studien­kolleg aufgenommen zu werden, müssen Sie dort eine Aufnahme­prüfung ablegen, in der Ihre Deutsch­kenntnisse erneut überprüft werden.
    4. Nach einem Jahr Studien­kolleg erfolgt die Feststellungs­prüfung. Danach bewerben Sie sich erneut für Ihren Wunsch­studien­platz und legen das Zeugnis der Feststellungs­prüfung bei.

    Eine direkte Bewerbung am Studien­kolleg Heidelberg ist nicht möglich. 
    Weitere Informationen zum Studien­kolleg Heidelberg

  • Kann ich mein Bachelor­studium auf Englisch absolvieren?

    Die Universität Mannheim bietet keine rein englischsprachigen Bachelor­studien­gänge an. Deutsch­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 sind immer verpflichtend. 

  • Ist es möglich, eine vorläufige Zulassung zu erhalten?

    Wir stellen für unsere Bachelor­studien­gänge keine vorläufigen Zulassungen aus. Alle Unterlagen, die für eine Zulassung an der Universität Mannheim erforderlich sind, müssen zum Bewerbungs­schluss vorliegen. Das bedeutet, dass auch der Deutschnachweis auf C1 Niveau bis zum Bewerbungs­schluss erforderlich ist.

  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Eine Übersicht über den Bescheidversand gibt Ihnen unser Bescheidticker. Bei Studien­gängen, die über das Dialog­orientierte Service­verfahren (hochschul­start.de) vergeben werden, bekommt jede Bewerber*in nach Annahme des Zulassungs­angebots den Bescheid zeitnah zur Verfügung gestellt.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick


Kontakt

Aleksandra Kendzia

Aleksandra Kendzia

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle L 1, 1 (Eingang B) – Raum 158
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-3517
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: applicationmail-uni-mannheim.de
Philipp Staufer

Philipp Staufer

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle L 1, 1 (Eingang B) – Raum 158
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1259
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: applicationmail-uni-mannheim.de