Eine Gruppe von Studierenden sitzt an einem U-förmigem blauen Sofa um einen Tisch. Am Ende des Tisches ist ein Bildschirm.

Bewerbung ins höhere Fach­semester

Informationen für Bewerber*innen in ein höheres Fach­semester eines Bachelor­studien­gangs

Ablauf der Bewerbung

  • So bewerben Sie sich

    Sie bewerben sich online für den Studien­gang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungs­portal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.

  • Studien­platz­vergabe

    Die meisten unserer Studien­gänge unterliegen auch im höheren Fach­semester einer Zulassungs­beschränkung. Nur, wenn in einem zulassungs­beschränkten Studien­gang Studien­plätze frei werden, können wir diese auch vergeben. Wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, erfolgt die Auswahl aufgrund von Studien­fortschritt und -leistung.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Für die Bewerbung ist ein Upload Ihrer Hochschul­zugangsberechtigung ausreichend. Zur Einschreibung benötigen Sie eventuell eine amtlich beglaubigte Kopie.

    Wenn Sie ein ausländisches Zeugnis haben, brauchen Sie in der Regel eine Anerkennung des Zeugnisses durch die Zeugnisanerkennungs­stelle.
     

  • Nachweis von Deutsch­kenntnissen

    Wenn Sie keine deutsche Staats­bürgerschaft oder Hochschul­zugangsberechtigung haben, müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 in amtlich beglaubigter Form nachweisen.

  • Nachweis von Studien­leistungen

    Wir benötigen von Ihnen einen Notenauszug/Transcript of Records. Dieser dient unter anderem als Nachweis von Fach­kenntnissen, Noten und Leistungs­fortschritt. Wir akzeptieren deshalb nur offizielle Notenauszüge der ausstellenden Hochschule. Inoffizielle Notenauszüge aus dem Studierenden­portal oder Ähnliches führen zum Verfahrensausschluss.  Informationen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie auf dieser Seite.

  • Modulkatalog

    Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studien­leistungen zu beurteilen, beziehungs­weise Fach­kenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studien­leistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten

    Eine Studien­bescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fach­semester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulations­bescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulations­bescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.

    Wir müssen Ihren gesamten Studien­verlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studien­gängen eingeschrieben waren.

    Mögliche Nachweise:

  • Beratungs­bescheinigung (drittes oder höheres Fach­semester)

    Quereinsteiger*innen, die Studien­leistungen aus einem anderen Studien­gang geltend machen möchten und sich in das dritte oder in ein höheres Fach­semester eines anderen Studien­gangs bewerben, müssen in der Onlinebewerbung eine Beratungs­bescheinigung uploaden.

  • Unbedenklichkeits­bescheinigung

    Unbedingt notwendig für eine Bewerbung in ein höheres Fach­semester ist eine Unbedenklichkeits­bescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungs­anspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fach­semester eines ähnlichen Studien­gangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeits­bescheinigung.

    Es gibt hierbei kein Standard­verfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungs­anspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Nachweis von Sprach­kenntnissen

    Für folgende Bachelor­studien­gänge ist ein Nachweis von Sprach­kenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Übersicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):

    • Betriebs­wirtschafts­lehre
    • Wirtschafts­informatik
    • Current English Linguistics and Literary Studies

Häufige Fragen

  • Ich bin bereits an der Uni Mannheim eingeschrieben. Kann ich mich einfach umschreiben?

    Alle unsere Studien­gänge sind bewerbungs­pflichtig. Auch, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und den Studien­gang wechseln möchten, ist eine Bewerbung erforderlich.

  • Kann ich mich zum Frühjahrssemester bewerben?

    Eine Bewerbung für unsere Bachelor­programme ist ausschließlich zum Herbst-/Wintersemester möglich. Dies gilt sowohl für Bewerbungen ins erste als auch für Bewerbungen in ein höheres Fach­semester.

  • Wie viele Bewerbungen ins höhere Fach­semester kann ich abgeben?

    Sie können maximal drei Anträge ins höhere Fach­semester stellen. Mehrere Anträge zu stellen ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn Sie in all den von Ihnen gewählten Studien­gängen auch Vor­studien­zeiten, beziehungs­weise anrechenbare Leistungen, haben. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie jedem Antrag beilegen.

  • Wieso brauche ich einen Modulkatalog?

    Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studien­leistungen zu beurteilen, beziehungs­weise Fach­kenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studien­leistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Benötige ich einen Orientierungs­test?

    Für die Bewerbung ist kein Orientierungs­test notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelor­studien­gang erhalten haben und den Studien­platz annehmen möchten.

    Den Nachweis über einen Studien­orientierungs­test müssen Sie folglich erst zur Einschreibung uploaden. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt nur, dass Sie den Orientierungs­test gemacht haben. Hier geht es zu den Tests:

    Orientierungs­test des Portals was-studiere-ich.de?
    Mit dem Orientierungs­test (OT) finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.

    Studium-Interessentest
    Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT).

    Check-U
    Sie können den Nachweis auch über das Erkundungs­tool Check-U erbringen.


    Lehr­er­orientierungs­test
    Wenn Sie sich für das Lehr­amt (Bachelor of Education) oder für den Bachelor Wirtschafts­pädagogik einschreiben möchten, benötigen Sie einen Nachweis über den Lehr­er­orientierungs­test.


    Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
    Für den Studien­gang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.

  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Der Versand der Zulassungs­bescheide für die höheren Fach­semester der Bachelor­studien­gänge erfolgt in der Regel Mitte August

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick

Das richtige Fach­semester

Eins, zwei oder drei? In welches Fach­semester soll ich mich bewerben?

Anerkennung von Leistungen

Wie und wo lasse ich meine Studien­leistungen anerkennen?


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