Informationen für Bewerber*innen in ein höheres Fachsemester eines Bachelorstudiengangs
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Die meisten unserer Studiengänge unterliegen auch im höheren Fachsemester einer Zulassungsbeschränkung. Nur, wenn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang Studienplätze frei werden, können wir diese auch vergeben. Wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, erfolgt die Auswahl aufgrund von Studienfortschritt und -leistung.
Für die Bewerbung ist ein Upload Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ausreichend. Zur Einschreibung benötigen Sie eventuell eine amtlich beglaubigte Kopie.
Wenn Sie ein ausländisches Zeugnis haben, brauchen Sie in der Regel eine Anerkennung des Zeugnisses durch die Zeugnisanerkennungsstelle.
Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft oder Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 in amtlich beglaubigter Form nachweisen.
Wir benötigen von Ihnen einen Notenauszug/
Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studienleistungen zu beurteilen, beziehungsweise Fachkenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studienleistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
Eine Studienbescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fachsemester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulationsbescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.
Wir müssen Ihren gesamten Studienverlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben waren.
Mögliche Nachweise:
Quereinsteiger*innen, die Studienleistungen aus einem anderen Studiengang geltend machen möchten und sich in das dritte oder in ein höheres Fachsemester eines anderen Studiengangs bewerben, müssen in der Onlinebewerbung eine Beratungsbescheinigung uploaden.
Wenn Sie bereits Vorstudienzeiten an einer deutschen Hochschule haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung in ein höheres Fachsemester unbedingt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungsanspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fachsemester eines ähnlichen Studiengangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Es gibt hierbei kein Standardverfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungsanspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Für folgende Bachelorstudiengänge ist ein Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Übersicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):
Alle unsere Studiengänge sind bewerbungspflichtig. Auch, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln möchten, ist eine Bewerbung erforderlich.
Eine Bewerbung für unsere Bachelorprogramme ist ausschließlich zum Herbst-/Wintersemester möglich. Dies gilt sowohl für Bewerbungen ins erste als auch für Bewerbungen in ein höheres Fachsemester.
Sie können maximal drei Anträge ins höhere Fachsemester stellen. Mehrere Anträge zu stellen ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn Sie in all den von Ihnen gewählten Studiengängen auch Vorstudienzeiten, beziehungsweise anrechenbare Leistungen, haben. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie jedem Antrag beilegen.
Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studienleistungen zu beurteilen, beziehungsweise Fachkenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studienleistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungsbescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unterlagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.
So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre oder bestimmte Masterstudiengänge einen Studienplatz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungsfrist für diesen Sprachnachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabeverfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungstelle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungsfrist in unseren Studienbüros eingehen.
Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studienplatzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungsbescheid eine Auflage enthält.
Ein Orientierungstest kann Sie bei der Studienwahl unterstützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungstest notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelorstudiengang erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungstests absolviert haben.
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unterlagen nachzureichen. Nur die Unterlagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.
Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprachnachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungsfrist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungsstelle senden.
Ihren Status können Sie im Bewerbungsportal einsehen.
Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungschritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unterlagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fachbereiche und Prüfungsausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabeverfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungsschritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungsstatus und Sie können dies in Ihrem Bewerbungsportal einsehen.
Der Versand der Zulassungsbescheide für die höheren Fachsemester der Bachelorstudiengänge erfolgt in der Regel Mitte August.
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick