Eine Gruppe von Studierenden sitzt an einem U-förmigem blauen Sofa um einen Tisch. Am Ende des Tisches ist ein Bildschirm.

Bewerbung ins höhere Fach­semester

Informationen für Bewerber*innen in ein höheres Fach­semester eines Bachelor­studien­gangs

Ablauf der Bewerbung

  • So bewerben Sie sich

    Sie bewerben sich online für den Studien­gang Ihrer Wahl. Die Unter­lagen laden Sie im Bewerbungs­portal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.

  • Studien­platz­vergabe

    Die meisten unserer Studien­gänge unter­liegen auch im höheren Fach­semester einer Zulassungs­beschränkung. Nur, wenn in einem zulassungs­beschränkten Studien­gang Studien­plätze frei werden, können wir diese auch vergeben. Wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, erfolgt die Auswahl aufgrund von Studien­fortschritt und -leistung.

Sie benötigen folgende Unter­lagen

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Für die Bewerbung ist ein Upload Ihrer Hochschul­zugangsberechtigung ausreichend. Zur Einschreibung benötigen Sie eventuell eine amtlich beglaubigte Kopie.

    Wenn Sie ein ausländisches Zeugnis haben, brauchen Sie in der Regel eine Anerkennung des Zeugnisses durch die Zeugnisanerkennungs­stelle.
     

  • Nachweis von Deutsch­kenntnissen

    Wenn Sie keine deutsche Staats­bürgerschaft oder Hochschul­zugangsberechtigung haben, müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 in amtlich beglaubigter Form nachweisen.

  • Nachweis von Studien­leistungen

    Wir benötigen von Ihnen einen Notenauszug/Trans­cript of Records. Dieser dient unter anderem als Nachweis von Fach­kenntnissen, Noten und Leistungs­fortschritt. Wir akzeptieren deshalb nur offizielle Notenauszüge der ausstellenden Hochschule. Inoffizielle Notenauszüge aus dem Studierenden­portal oder Ähnliches führen zum Verfahrensausschluss.  Informationen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie auf dieser Seite.

  • Modulkatalog

    Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studien­leistungen zu beurteilen, beziehungs­weise Fach­kenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studien­leistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten

    Eine Studien­bescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fach­semester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulations­bescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulations­bescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.

    Wir müssen Ihren gesamten Studien­verlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studien­gängen eingeschrieben waren.

    Mögliche Nachweise:

  • Beratungs­bescheinigung (drittes oder höheres Fach­semester)

    Quereinsteiger*innen, die Studien­leistungen aus einem anderen Studien­gang geltend machen möchten und sich in das dritte oder in ein höheres Fach­semester eines anderen Studien­gangs bewerben, müssen in der Onlinebewerbung eine Beratungs­bescheinigung uploaden.

  • Unbedenklichkeits­bescheinigung

    Wenn Sie bereits Vor­studien­zeiten an einer deutschen Hochschule haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung in ein höheres Fach­semester unbedingt eine Unbedenklichkeits­bescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungs­anspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fach­semester eines ähnlichen Studien­gangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeits­bescheinigung.

    Es gibt hierbei kein Standard­verfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungs­anspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Nachweis von Sprach­kenntnissen

    Für folgende Bachelor­studien­gänge ist ein Nachweis von Sprach­kenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Über­sicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):

    • Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/Amerikanistik
    • Betriebs­wirtschafts­lehre
    • Wirtschafts­informatik
    • Current English Linguistics and Literary Studies

Häufige Fragen

  • Ich bin bereits an der Uni Mannheim eingeschrieben. Kann ich mich einfach umschreiben?

    Alle unsere Studien­gänge sind bewerbungs­pflichtig. Auch, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und den Studien­gang wechseln möchten, ist eine Bewerbung erforderlich.

  • Kann ich mich zum Frühjahrssemester bewerben?

    Eine Bewerbung für unsere Bachelor­programme ist ausschließlich zum Herbst-/Wintersemester möglich. Dies gilt sowohl für Bewerbungen ins erste als auch für Bewerbungen in ein höheres Fach­semester.

  • Wie viele Bewerbungen ins höhere Fach­semester kann ich abgeben?

    Sie können maximal drei Anträge ins höhere Fach­semester stellen. Mehrere Anträge zu stellen ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn Sie in all den von Ihnen gewählten Studien­gängen auch Vor­studien­zeiten, beziehungs­weise anrechenbare Leistungen, haben. Die erforderlichen Unter­lagen müssen Sie jedem Antrag beilegen.

  • Wieso brauche ich einen Modulkatalog?

    Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studien­leistungen zu beurteilen, beziehungs­weise Fach­kenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studien­leistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?

    Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungs­bescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unter­lagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.

    So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebs­wirtschafts­lehre oder bestimmte Master­studien­gänge einen Studien­platz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben  – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungs­frist für diesen Sprach­nachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabe­verfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­telle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungs­frist in unseren Studien­büros eingehen. 

    Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studien­platzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungs­bescheid eine Auflage enthält.

  • Benötige ich einen Orientierungs­test?

    Ein Orientierungs­test kann Sie bei der Studien­wahl unter­stützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungs­test notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelor­studien­gang erhalten haben und den Studien­platz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungs­tests absolviert haben.

    Hier geht's zu den Tests:

    1. Was studiere ich?
      Mit dem Orientierungs­test „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
      Was studiere ich?
    2. Studium-Interessentest
      Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschul­rektorenkonferenz.
    3. Check-U
      Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungs­test Check-U an.
    4. Orientierungs­test für angehende Lehrer*innen
      Wenn Sie sich für ein Lehr­amts- oder Wirtschafts­pädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehr­er­orientierungs­test einreichen.
    5. Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
      Für den Studien­gang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?

    Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unter­lagen nachzureichen. Nur die Unter­lagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Wie kann ich im Bewerbungs­portal neue Unter­lagen hochladen beziehungs­weise nachreichen?

    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Ihre Hochschul­zugangsberechtigung (Abizeugnis) – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV vergeben wird, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschul­start zu überprüfen.
    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Belege für Praktika oder einen Sprach­nachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Sie müssen die Bewerbung bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV vergeben wird, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschul­start zu überprüfen.
    • Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
  • Wie kann ich meinen Sprach­nachweis (Englisch) einreichen?

    Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprach­nachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungs­frist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungs­nummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­stelle senden.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?

    Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungs­chritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unter­lagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fach­bereiche und Prüfungs­ausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabe­verfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungs­schritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungs­status und Sie können dies in Ihrem Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Der Versand der Zulassungs­bescheide für die höheren Fach­semester der Bachelor­studien­gänge erfolgt in der Regel Mitte August

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Über­blick

Das richtige Fach­semester

Eins, zwei oder drei? In welches Fach­semester soll ich mich bewerben?

Anerkennung von Leistungen

Wie und wo lasse ich meine Studien­leistungen anerkennen?


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