Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.)

  • Daten und Fakten zum Studium

    Abschluss: LL.M. (Master of Laws)

    Regel­studien­zeit: 4 Semester (= 2 Jahre)

    ECTS-Punkte: 120

    Veranstaltungs­sprache: Deutsch und Englisch

    Sprach­kenntnisse: Deutsch (weitere Informationen zum Sprachnachweis)
    Englisch; Informationen finden Sie unter Zugangs­voraussetzungen und Auswahl

    Studien­beginn: Herbst-/Wintersemester (September)
    Übersicht Semesterzeiten

    Fakultäts­zugehörigkeit: Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre, Abteilung Rechts­wissenschaft

    Semesterbeitrag: 194,30 Euro (weitere Informationen)
    Gebühren für Nicht-EU-Ausländer: 1.500 Euro
    Gebühren für ein Zweitstudium: 650 Euro

  • Studien­gang in Kürze

    Das Wettbewerbs- sowie das Regulierungs­recht sind Rechts­gebiete mit erheblich zunehmender Relevanz für die Praxis. Die Bedeutung des Wettbewerbsrechts belegt die steigende Anzahl von Wettbewerbs­verfahren:, wie zum Beispiel das Verfahren der Europäischen Kommission gegen Google. Eine Tätigkeit im Wettbewerbsrecht oder in regulierten Industrien (zum Beispiel Energie, Telekommunikation, Medien oder Verkehr) setzt umfangreiche Zusatz­kenntnisse voraus, auf die die traditionelle juristische Ausbildung nicht vorbereitet. Das Mannheimer Master­programm im Wettbewerbs- und Regulierungs­recht schließt mit seinem klaren Berufsbezug diese Lücke.

    Um das Wettbewerbs- und Regulierungs­recht in der Praxis anzuwenden, brauchen Sie außerdem ökonomischen Sachverstand. Sie können beispielsweise nur dann erfolgreich mit Technikern und Ökonomen verhandeln, wenn Ihre Fach­kenntnis über juristische Bestimmungen hinausgeht.

    Eine umfassende Ausbildung im Öffentlichen Recht bildet die Grundlage für das Regulierungs­recht. Im Laufe des Studiums erfolgt eine Vertiefung im Wettbewerbsrecht und in ökonomischen Methoden. Studierende können ihr Profil zudem durch die Wahl eines Schwerpunkts in den Bereichen Digitale Wirtschaft oder Energiewirtschaft schärfen.

    Der Studien­gang legt großen Wert auf Praxisbezug. Diesen gewährleisten das sechswöchige Pflicht­praktikum und Lehr­veranstaltungen, die auch von Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft angeboten werden. Interdisziplinäre Seminare sowie die Master­arbeit mit individueller Ausrichtung – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen oder einer Behörde – bieten aktuelle Forschungs­einblicke.

  • Darum Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht an der Universität Mannheim

    In diesem Master­programm haben Studierende die Möglichkeit, rechts­wissenschaft­liche und volkswirtschaft­liche Inhalte miteinander zu kombinieren. Damit erwerben Sie eine Spezialisierung und profitieren von den beiden exzellenten Abteilungen der Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre.

    National und international nimmt die Mannheimer Volkswirtschafts­lehre (VWL) aufgrund ihres Forschungs­renommees und der Qualität ihres Lehr­angebots einen Spitzenplatz ein. Die Abteilung Rechts­wissenschaft zeigt in Forschung und Lehre ein klares wirtschafts­rechtliches Profil und wird in Rankings des Centrums für Hochschul­entwicklung (CHE) sehr positiv bewertet. Der Fach­bereich Jura punktet besonders in der Lehre und erhält regelmäßig beim Studierenden­urteil Bestnoten in Kategorien wie „Studien­situation insgesamt“, „Studierbarkeit“, „Betreuung durch Lehr­ende“ sowie „Berufsbezug“ (zu den Rankingergebnissen).

    Der LL.M. im Wettbewerbs- und Regulierungs­recht ist der erste seiner Art in Deutschland. Andere Hochschulen bieten bislang nur kostenpflichtige, berufsbegleitende und/oder einjährige Master­programme in diesem Spezialisierungs­bereich an.

    Sie gewinnen Berufsperspektiven außerhalb der klassischen juristischen Berufe, weil Sie Spezialwissen zum Einsatz an zahlreichen Schnittstellen zwischen Recht, Ökonomie und Technik erhalten. Der Master bietet beispielsweise eine gezielte Vorbereitung auf Tätigkeiten in den Zukunftsbranchen der Energiewirtschaft und der Digitalen Wirtschaft.

    Die Fakultät hat zahlreiche Kooperations­abkommen mit namhaften Unternehmen wie etwa der Deutschen Bahn, der EnBW sowie der Telekom abgeschlossen, die den Studierenden unter anderem attraktive Praktikumsplätze anbieten.

  • Berufliche Perspektiven

    Aufgrund der juristischen und volkswirtschaft­lichen Doppel­qualifikation stehen Ihnen nach einem Abschluss viele attraktive Tätigkeits­felder offen: beispielsweise Tätigkeiten in Unternehmen der Energiewirtschaft, der Telekommunikations- und der Medienwirtschaft oder bei Verkehrs­unternehmen. Gleichermaßen können Absolventinnen und Absolventen Aufgaben in Behörden wie der Bundes­netzagentur, dem Bundes­kartellamt oder etwa der Europäischen Kommission übernehmen. Als Referentinnen und Referenten oder Konzernexpertinnen und -experten begleiten Sie in Ihren Jobs beispielsweise Regulierungs- und Wettbewerbs­verfahren, verfolgen systematisch Gesetzgebungs­verfahren und analysieren Wettbewerbs- und Markt­entwicklungen.

    Selbstverständlich ist auch die Promotion mit einer eventuell anschließenden Karriere in Wissenschaft und Forschung eine Option.

    Aufgrund der engen Verzahnung mit der Praxis haben Studierende schon während des Studiums die Möglichkeit, mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt zu kommen. Lehr­beauftragte aus Unternehmen und Behörden bieten zusätzliche Gelegenheiten, sich frühzeitig über Arbeits­platz­perspektiven zu informieren.

  • Interessen und Fähigkeiten, die Sie mitbringen sollten

    Studierende des Master­programmes Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.) sollten:

    • Interesse für die Arbeit an der Schnittstelle von Recht, Ökonomie, Technik und Politik mitbringen.
    • Offen gegenüber anderen Disziplinen sein.
    • Interessiert sein an dynamischen Märkten mit ständigen Innovationen und sich verändernden Rahmenbedingungen.
    • Gute analytische Fähigkeiten haben.
    • Gerne und gut argumentieren.

    Aufgrund der Studien­inhalte im Bereich der VWL ist Interesse für wirtschaft­liche Zusammenhänge wichtig. Vor Mathematik sollten Sie nicht gänzlich zurückschrecken.

  • Aufbau Ihres Studiums

    Modulhandbuch
    Details zum Aufbau des Studiums finden Sie im Modulhandbuch.

    Aufenthalt im Ausland
    Die Abteilung Rechts­wissenschaft verfügt über ein großes und gut ausgebautes Netz an Partner­universitäten weltweit und unterstützt Sie gerne, wenn Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Der optimale Zeitpunkt für ein Semester im Ausland ist im vierten Semester. Auf Wunsch können Sie auch längere Auslands­aufenthalte in Ihr Studium integrieren. Die Auslands­koordination der Abteilung Rechts­wissenschaft berät Sie gerne. Ein Auslands­aufenthalt ist nicht verpflichtend.

    Praktika
    Die Prüfungs­ordnung schreibt ein sechswöchiges Pflicht­praktikum vor. Der ideale Zeitpunkt ist in den Semesterferien zwischen dem zweiten und dritten Semester. Sie können das Praktikum im In- oder Ausland absolvieren. Das Praktikum kann juristisch und/oder betriebs- und volkswirtschaft­lich ausgerichtet sein.

    Muster­studien­plan
    So könnte Ihr Studien­plan über die vier Semester aussehen.

  • Promotion

    Voraussetzung für eine Promotion an der Universität Mannheim ist eine entsprechende Note in Ihrem Master­abschluss. Außerdem müssen Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer finden.

    Alle Details rund um das Thema Promotion finden Sie auf der Website der Fakultät für Rechts­wissenschaften und in der auf den allgemeinen Seiten zum Thema Promotion an der Universität Mannheim.

  • Zugangs­voraussetzungen und Auswahl

    Der Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht erfordert einen erfolgreichen Abschluss in einem grundständigen Studien­gang der Rechts­wissenschaften oder einen von der Auswahl­kommission als gleichwertig anerkannten erfolgreichen Abschluss. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn mindestens 30 ECTS in Rechts­wissenschaften vorliegen und die Auswahl­kommission den Studien­gang in einer Gesamtschau als gleichwertig zu einem grundständigen Studien­gang der Rechts­wissenschaften anerkennt. Bei der Gesamtschau berücksichtigt die Auswahl­kommission insbesondere, inwieweit in dem Studien­gang Kenntnisse im Verwaltungs­recht, im Bürgerlichen Recht, im Handels­recht und im Gesellschafts­recht vermittelt werden, die in Breite und Tiefe denen eines grundständigen Studien­gangs der Rechts­wissenschaften entsprechen.

    Die Auswahl richtet sich nach der (aktuellen) Durchschnitts­note des Bachelor­studiums.

    • Abschlussnote oder vorläufige Abschlussnote (mindestens 135 ECTS-Punkte) des grundständigen Studien­gangs

    Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem folgende Unterlagen beifügen:

    • Motivations­schreiben
    • gegebenenfalls Nachweis von anderen studien­relevanten Vorerfahrungen, insbesondere Berufsausbildungen oder Berufs­tätigkeiten sowie besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die Eignung Auskunft geben.

    Sprach­kenntnisse
    Sie müssen sehr gute Englisch­kenntnisse vorweisen. Als Nachweis dienen Ihnen:

    • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschul­studium mit Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache. Die Studien­dauer muss mindestens ein Jahr betragen.
    • eine Hochschul­zugangsberechtigung, die Sie im englischsprachigen Schul­system erworben haben. Die Schulzeit muss mindestens ein Jahr betragen.

    Darüber hinaus ist ein Nachweis über hinreichende deutsche Sprach­kenntnisse zu erbringen.

    Vorläufige Zulassung
    Sollten Sie Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, kann eine vorläufige Zulassung ausgesprochen werden, wenn Sie bereits mindestens 135 ECTS-Punkte erworben haben. Das Abschlusszeugnis müssen Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachreichen (siehe Auswahlsatzung).

    Auswahlsatzung
    Unter „Zugangs­voraussetzungen und Auswahl“ haben wir für Sie die wichtigsten Auswahlkriterien des Studien­gangs zusammengefasst. Weitere detaillierte Erläuterungen zum Auswahl­verfahren und zu den rechtlich verbindlichen Vorgaben des Studien­gangs finden Sie in der Auswahlsatzung.

  • Bewerbung

    Bewerbungs­frist:
    Für das Herbst-/Wintersemester ist eine Bewerbung vom 1. April bis 31. Mai möglich.

    Hinweis:
    Eine Bewerbung für das Frühjahrs-/Sommersemester ist nicht möglich.


Ich habe bereits meinen Bachelor­abschluss an der Uni Mannheim gemacht und für mich war klar: Auch den Master möchte ich an dieser Uni machen! Die Kombination aus Jura und VWL im Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht ermöglicht mir, Zusammenhänge im Wirtschafts­leben nicht nur aus der juristischen, sondern auch aus ökonomischer Perspektive zu verstehen. Kleine Kursgrößen sorgen außerdem für eine optimale Betreuung in den einzelnen Fächern.

Chantal Raab, Studentin Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht / Foto: Ye Fung Tchen

Ich habe mich für den Master­studien­gang Wettbewerbs- und Regulierungs­recht entschieden, weil dieser eine optimale Verknüpfung von Recht und Ökonomie bietet. Das gibt mir die Möglichkeit, einen Einblick in für unsere Wirtschaft wichtige Bereiche zu gewinnen, die über das Rechts­gebiet hinausgehen. Die sehr modernen und zukunfts­orientierten Wahlpflichtmodule „Digitale Wirtschaft“ und „Energiewirtschaft“, haben mich letztlich überzeugt, das Studium an der Universität Mannheim zu beginnen.

Tom Kranz, Student Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht / Foto: Ye Fung Tchen

Der LL.M. in Wettbewerbs- und Regulierungs­recht an der Universität Mannheim bietet neben dem juristischen Schwerpunkt einen umfangreichen Einblick in die Ökonomie. Wer sich neben Jura auch für VWL und BWL interessiert, ist hier bestens aufgehoben. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass alle Dozentinnen und Dozenten sehr engagiert sind und ein großes Interesse daran haben, ihren Studierenden möglichst viel Wissen weiterzugeben. Außerdem mag ich die geringe Größe des Studien­gangs. Dies ermöglicht ein persönliches und effizientes Lernen auf einem hohen fach­lichen Niveau. Bisher habe ich von Unternehmen eine durchweg positive Resonanz zum Studien­gang erhalten, was auf gute berufliche Perspektiven schließen lässt.

Nadine Wendrowski, Studentin Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht / Foto: Ye Fung Tchen

Der Master­studien­gang Wettbewerb- und Regulierungs­recht ist für mich besonders spannend, weil er nicht nur eine Kombination aus Rechts- und Wirtschafts­wissenschaften ist, sondern in Zeiten von Digitalisierung und dem Wandel der Märkte attraktive Spezialisierungs­möglichkeiten in Energie- und digitaler Wirtschaft anbietet. So kann ich meine juristischen Kenntnisse vertiefen und erhalte gleichzeitig ein Verständnis für wirtschaft­liche Zusammenhänge. Attraktiv finde ich auch das verpflichtende Praktikum, um die jeweiligen Berufsfelder kennenzulernen und erste berufliche Erfahrungen im In- oder Ausland zu gewinnen.

 

Annkathrin Wiltz, Studentin Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht / Foto: Ye Fung Tchen

Kontakt

Nafize Solak, Ass. iur.

Nafize Solak, Ass. iur.

Leitung Studien­gangs­management und Geschäftsstelle der Prüfungs­ausschüsse Rechts­wissenschaft
Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 220
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung (per E-Mail)
Simon Geier, Ass. iur.

Simon Geier, Ass. iur.

Studien­gangs­manager und Assistent der Prüfungs­ausschüsse
Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 220
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung (per E-Mail)
Lidija Pfanzler (geb. Gerlein), Ass. iur.

Lidija Pfanzler (geb. Gerlein), Ass. iur.

Studien­gangs­managerin und Assistentin der Prüfungs­ausschüsse
Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 221
Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung (per E-Mail)
Bewerbungs- und Zulassungsstelle

Bewerbungs- und Zulassungs­stelle

Universität Mannheim
L 1, 1 – Raum 157, 158
68161 Mannheim

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