Bevorzugte Zulassung

Wenn Sie den Studien­platz bei uns nicht annehmen konnten, weil Sie einen Dienst geleistet haben – zum Beispiel Freiwilliges Soziales JahrBundes­freiwilligendienst oder Wehrdienst – können Sie eine bevorzugte Zulassung beantragen.

Ihre Zulassung bleibt in diesem Fall noch für die nächsten beiden Auswahl­verfahren gültig.

Sie bewerben sich dann einfach erneut für den Studien­platz und reichen für die Bewerbung zusätzlich Ihren Zulassungs- bzw. Rückstellungs­bescheid und eine aktuelle Dienstzeit­bescheinigung ein. 

Ablauf der Bewerbung

Sie benötigen folgende Unter­lagen

Häufige Fragen

  • Was ist ein Dienst?

    Unter einem Dienst versteht man zum Beispiel die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), eines Bundes­freiwilligendienstes (BFD) oder auch eines freiwilligen Wehrdienstes. Ein Dienst muss über eine bestimmte Zeit bei einem anerkannten Träger abgeleistet und offiziell von diesem bestätigt werden. Es gibt auch Dienste – wie den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) – die im Ausland abgeleistet werden können. Au Pair, Praktika oder andere freiwillige Tätigkeiten berechtigen leider nicht zu einer bevorzugten Zulassung.

  • Wie viele Bewerbungen kann ich nach meinem Dienst abgeben?

    Wenn Sie eine bevorzugte Zulassung beantragen, stellen Sie einen Zulassungs­antrag ins erste Fach­semester des Bachelor­studien­gangs, für den Sie bereits eine Zulassung erhalten haben. Falls sich Ihre Studien­wünsche in der Zwischenzeit ändern, können Sie natürlich auch erneut am Vergabe­verfahren für weitere Studien­gänge teilnehmen.

  • Benötige ich einen Orientierungs­test?

    Ein Orientierungs­test kann Sie bei der Studien­wahl unter­stützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungs­test notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelor­studien­gang erhalten haben und den Studien­platz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungs­tests absolviert haben.

    Hier geht's zu den Tests:

    1. Was studiere ich?
      Mit dem Orientierungs­test „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
      Was studiere ich?
    2. Studium-Interessentest
      Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschul­rektorenkonferenz.
    3. Check-U
      Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungs­test Check-U an.
    4. Orientierungs­test für angehende Lehrer*innen
      Wenn Sie sich für ein Lehr­amts- oder Wirtschafts­pädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehr­er­orientierungs­test einreichen.
    5. Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
      Für den Studien­gang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?

    Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unter­lagen nachzureichen. Nur die Unter­lagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Wie kann ich im Bewerbungs­portal neue Unter­lagen hochladen beziehungs­weise nachreichen?

    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Ihre Hochschul­zugangsberechtigung (Abizeugnis) – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschul­start zu überprüfen.
    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Belege für Praktika oder einen Sprach­nachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Sie müssen die Bewerbung bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschul­start zu überprüfen.
    • Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
  • Wie kann ich meinen Sprach­nachweis (Englisch) einreichen?

    Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprach­nachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungs­frist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungs­nummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­stelle senden.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?

    Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungs­chritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unter­lagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fach­bereiche und Prüfungs­ausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabe­verfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungs­schritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungs­status und Sie können dies in Ihrem Bewerbungs­portal einsehen.

  • Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?

    Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungs­bescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unter­lagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.

    So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebs­wirtschafts­lehre oder bestimmte Master­studien­gänge einen Studien­platz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben  – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungs­frist für diesen Sprach­nachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabe­verfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­telle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungs­frist in unseren Studien­büros eingehen. 

    Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studien­platzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungs­bescheid eine Auflage enthält.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Eine Über­sicht über den Bescheidversand gibt Ihnen unser Bescheidticker. Bei Studien­gängen, die über das Dialog­orientierte Service­verfahren (hochschul­start.de) vergeben werden, bekommt jede*r Bewerber*in nach Annahme des Zulassungs­angebots den Bescheid zeitnah zur Verfügung gestellt.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Über­blick