Beruflich Qualifizierte

Informationen für Bewerber*innen ohne Abitur

Sie können durch Ihre berufliche Qualifikation einen allgemeinen oder fach­gebundenen Hochschul­zugang erwerben.

  • Allgemeiner Hochschul­zugang

    Personen, die eine Meister­prüfung abgelegt haben oder eine der Meister­prüfung gleichwertige Aufstiegsfortbildung im erlernten Beruf nachweisen können oder nach ihrer Berufsausbildung eine Fach­schule besucht und diese erfolgreich absolviert haben, wird die allgemeine Hochschul­zugangsberechtigung zuerkannt, wenn sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungs­gespräch an einer Hochschule erbringen. 

    Weitere Informationen finden Sie im Online-Studien­führer für alle beruflich Qualifizierten.

  • Fach­gebundener Hochschul­zugang

    Personen, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen, können einen fach­gebundenen Hochschul­zugang durch das Bestehen einer Eignungs­prüfung erwerben. Das heißt, Sie können sich für einen Bachelor­studien­gang bewerben, der fach­lich an Ihre Berufsausbildung und Berufserfahrung anknüpft. Sie müssen außerdem einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungs­gespräch an einer Hochschule vorlegen. 

    Die Bewerbungs­frist für den Antrag auf Teilnahme zu der Eignungs­prüfung ist der 31. Januar für das jeweils darauffolgende Herbst-/Wintersemester. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, wenn Sie an der Eignungs­prüfung teilnehmen möchten.

    Weitere Informationen finden Sie im Online-Studien­führer für alle beruflich Qualifizierten.

Ablauf der Bewerbung

Sie benötigen folgende Unter­lagen

  • Nachweis Ihrer beruflichen Qualifizierung

    Beruflich Qualifizierte mit Meister­prüfung, Aufstiegsfortbildung oder dem Abschluss einer Fach­schule
    (allgemeiner Hochschul­zugang)
    Sie benötigen für Ihre Bewerbung ein Zeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene Meister­prüfung, eine gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung oder den Abschluss einer Fach­schule


    Beruflich Qualifizierte mit Eignungs­prüfung
    (fach­gebundener Hochschul­zugang)
    Sie benötigen für Ihre Bewerbung Nachweise über Ihre Berufsausbildung (mindestens zwei Jahre) und Ihre Berufserfahrung (mindestens drei Jahre). Außerdem müssen Sie das Zeugnis Ihrer Eignungs­prüfung hochladen.

    Laden Sie die entsprechenden Nachweise Ihrer beruflichen Qualifikationzusammen mit dem Nachweis des Beratungs­gesprächs – als Hochschul­zugangsberechtigung hoch.

  • Nachweis über ein Beratungs­gespräch an einer Hochschule

    Laden Sie in der Onlinebewerbung den schriftlichen Nachweis über das Beratungs­gespräch an einer Hochschule – zusammen mit dem Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation – als Hochschul­zugangsberechtigung hoch.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Nachweis von Sprach­kenntnissen

    Für folgende Bachelor­studien­gänge ist ein Nachweis von Sprach­kenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Über­sicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):

    • Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/Amerikanistik
    • Betriebs­wirtschafts­lehre
    • Wirtschafts­informatik
    • Current English Linguistics and Literary Studies
  • Nachweis von außerschulischen Qualifikationen

    Bei vielen Studien­gängen bringen außerschulische Qualifikationen Pluspunkte im Auswahl­verfahren. Wir bieten Standard­belege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, beziehungs­weise einen Über­blick über die erforderlichen Daten zu geben.

    Beim Studien­gang Bachelor Psychologie können Sie Ihre Chancen auf einen Studien­platz erhöhen, indem Sie den fach­spezifischen Studien­eignungs­test absolvieren.

Häufige Fragen

  • Welche Durchschnitts­note wird berücksichtigt?

    Bei beruflich Qualifizierten mit Meister­prüfung, Aufstiegsfortbildung oder dem Abschluss einer Fach­schule wird die Abschlussnote eben dieser Fortbildung herangezogen.

    Bei beruflich Qualifizierten, die die Eignungs­prüfung abgelegt haben, basiert die Bewerbung auf der Note der Eignungs­prüfung.

  • Ist die Bewerbung gebührenpflichtig?

    Nein, die Bewerbung an sich ist nicht gebührenpflichtig. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie für andere Studierende. Wenn Sie eine Eignungs­prüfung ablegen, werden hierfür Gebühren in Höhe von 200 Euro erhoben.

  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?

    Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unter­lagen nachzureichen. Nur die Unter­lagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Wie kann ich im Bewerbungs­portal neue Unter­lagen hochladen beziehungs­weise nachreichen?

    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Ihre Hochschul­zugangsberechtigung (Abizeugnis) – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschul­start zu überprüfen.
    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Belege für Praktika oder einen Sprach­nachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Sie müssen die Bewerbung bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschul­start zu überprüfen.
    • Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
  • Wie kann ich meinen Sprach­nachweis (Englisch) einreichen?

    Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprach­nachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungs­frist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungs­nummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­stelle senden.

  • Benötige ich einen Orientierungs­test?

    Ein Orientierungs­test kann Sie bei der Studien­wahl unter­stützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungs­test notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelor­studien­gang erhalten haben und den Studien­platz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungs­tests absolviert haben.

    Hier geht's zu den Tests:

    1. Was studiere ich?
      Mit dem Orientierungs­test „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
      Was studiere ich?
    2. Studium-Interessentest
      Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschul­rektorenkonferenz.
    3. Check-U
      Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungs­test Check-U an.
    4. Orientierungs­test für angehende Lehrer*innen
      Wenn Sie sich für ein Lehr­amts- oder Wirtschafts­pädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehr­er­orientierungs­test einreichen.
    5. Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
      Für den Studien­gang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?

    Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungs­chritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unter­lagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fach­bereiche und Prüfungs­ausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabe­verfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungs­schritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungs­status und Sie können dies in Ihrem Bewerbungs­portal einsehen.

  • Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?

    Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungs­bescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unter­lagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.

    So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebs­wirtschafts­lehre oder bestimmte Master­studien­gänge einen Studien­platz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben  – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungs­frist für diesen Sprach­nachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabe­verfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­telle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungs­frist in unseren Studien­büros eingehen. 

    Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studien­platzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungs­bescheid eine Auflage enthält.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Eine Über­sicht über den Bescheidversand gibt Ihnen unser Bescheidticker. Bei Studien­gängen, die über das Dialog­orientierte Service­verfahren (hochschul­start.de) vergeben werden, bekommt jede Bewerber*in nach Annahme des Zulassungs­angebots den Bescheid zeitnah zur Verfügung gestellt.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Über­blick


Kontakt

Claudia Dörr

Claudia Dörr

Beratung „Studieren ohne Abitur“
Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle L 1, 1 (Eingang B) – Raum 157
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1199
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: ohne.abimail-uni-mannheim.de