Informationen für Bewerber*innen ohne Abitur
Sie können durch Ihre berufliche Qualifikation einen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang erwerben.
Personen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben oder eine der Meisterprüfung gleichwertige Aufstiegsfortbildung im erlernten Beruf nachweisen können oder nach ihrer Berufsausbildung eine Fachschule besucht und diese erfolgreich absolviert haben, wird die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt, wenn sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten.
Personen, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen, können einen fachgebundenen Hochschulzugang durch das Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Das heißt, Sie können sich für einen Bachelorstudiengang bewerben, der fachlich an Ihre Berufsausbildung und Berufserfahrung anknüpft. Sie müssen außerdem einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule vorlegen.
Die Bewerbungsfrist für den Antrag auf Teilnahme zu der Eignungsprüfung ist der 31. Januar für das jeweils darauffolgende Herbst-/Wintersemester. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, wenn Sie an der Eignungsprüfung teilnehmen möchten.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten.
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Details zum Ablauf der Bewerbung
Für fast alle Bachelorstudiengänge an der Universität Mannheim müssen Sie sich zusätzlich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bewerben.
Beruflich Qualifizierte nehmen ganz normal am Vergabeverfahren teil. Es gibt also keine besondere Quote für Bewerber*innen, die sich ohne Abitur bei uns bewerben. Es gelten die gleichen Fristen, Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten.
Beruflich Qualifizierte mit Meisterprüfung, Aufstiegsfortbildung oder dem Abschluss einer Fachschule
(allgemeiner Hochschulzugang)
Sie benötigen für Ihre Bewerbung ein Zeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung, eine gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung oder den Abschluss einer Fachschule.
Beruflich Qualifizierte mit Eignungsprüfung
(fachgebundener Hochschulzugang)
Sie benötigen für Ihre Bewerbung Nachweise über Ihre Berufsausbildung (mindestens zwei Jahre) und Ihre Berufserfahrung (mindestens drei Jahre). Außerdem müssen Sie das Zeugnis Ihrer Eignungsprüfung hochladen.
Laden Sie die entsprechenden Nachweise Ihrer beruflichen Qualifikation – zusammen mit dem Nachweis des Beratungsgesprächs – als Hochschulzugangsberechtigung hoch.
Laden Sie in der Onlinebewerbung den schriftlichen Nachweis über das Beratungsgespräch an einer Hochschule – zusammen mit dem Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation – als Hochschulzugangsberechtigung hoch.
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Für folgende Bachelorstudiengänge ist ein Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Übersicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):
Bei vielen Studiengängen bringen außerschulische Qualifikationen Pluspunkte im Auswahlverfahren. Wir bieten Standardbelege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, beziehungsweise einen Überblick über die erforderlichen Daten zu geben.
Beim Studiengang Bachelor Psychologie können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen, indem Sie den fachspezifischen Studieneignungstest absolvieren.
Bei beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung, Aufstiegsfortbildung oder dem Abschluss einer Fachschule wird die Abschlussnote eben dieser Fortbildung herangezogen.
Bei beruflich Qualifizierten, die die Eignungsprüfung abgelegt haben, basiert die Bewerbung auf der Note der Eignungsprüfung.
Nein, die Bewerbung an sich ist nicht gebührenpflichtig. Für Sie gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie für andere Studierende. Wenn Sie eine Eignungsprüfung ablegen, werden hierfür Gebühren in Höhe von 200 Euro erhoben.
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Ein Orientierungstest kann Sie bei der Studienwahl unterstützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungstest notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelorstudiengang erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungstests absolviert haben.
Ihren Status können Sie im Bewerbungsportal einsehen.
Eine Übersicht über den Bescheidversand gibt Ihnen unser Bescheidticker. Bei Studiengängen, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (hochschulstart.de) vergeben werden, bekommt jede Bewerber*in nach Annahme des Zulassungsangebots den Bescheid zeitnah zur Verfügung gestellt.
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick