Beruflich Qualifizierte
Informationen für Bewerber*innen ohne Abitur
Sie können durch Ihre berufliche Qualifikation einen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang erwerben.
Allgemeiner Hochschulzugang
Personen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben oder eine der Meisterprüfung gleichwertige Aufstiegsfortbildung im erlernten Beruf nachweisen können oder nach ihrer Berufsausbildung eine Fachschule besucht und diese erfolgreich absolviert haben, wird die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt, wenn sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten.
Fachgebundener Hochschulzugang
Personen, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen, können einen fachgebundenen Hochschulzugang durch das Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Das heißt, Sie können sich für einen Bachelorstudiengang bewerben, der fachlich an Ihre Berufsausbildung und Berufserfahrung anknüpft. Sie müssen außerdem einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule vorlegen.
Die Bewerbungsfrist für den Antrag auf Teilnahme zu der Eignungsprüfung ist der 31. Januar für das jeweils darauffolgende Herbst-/Wintersemester. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, wenn Sie an der Eignungsprüfung teilnehmen möchten.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten.
Ablauf der Bewerbung
So bewerben Sie sich
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Details zum Ablauf der BewerbungFür fast alle Bachelorstudiengänge an der Universität Mannheim müssen Sie sich zusätzlich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bewerben.
Studienplatzvergabe
Beruflich Qualifizierte nehmen ganz normal am Vergabeverfahren teil. Es gibt also keine besondere Quote für Bewerber*innen, die sich ohne Abitur bei uns bewerben. Es gelten die gleichen Fristen, Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten.
Sie benötigen folgende Unterlagen
Nachweis Ihrer beruflichen Qualifizierung
Beruflich Qualifizierte mit Meisterprüfung, Aufstiegsfortbildung oder dem Abschluss einer Fachschule
(allgemeiner Hochschulzugang)
Sie benötigen für Ihre Bewerbung ein Zeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung, eine gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung oder den Abschluss einer Fachschule.Beruflich Qualifizierte mit Eignungsprüfung
(fachgebundener Hochschulzugang)
Sie benötigen für Ihre Bewerbung Nachweise über Ihre Berufsausbildung (mindestens zwei Jahre) und Ihre Berufserfahrung (mindestens drei Jahre). Außerdem müssen Sie das Zeugnis Ihrer Eignungsprüfung hochladen.Laden Sie die entsprechenden Nachweise Ihrer beruflichen Qualifikation – zusammen mit dem Nachweis des Beratungsgesprächs – als Hochschulzugangsberechtigung hoch.
Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule
Laden Sie in der Onlinebewerbung den schriftlichen Nachweis über das Beratungsgespräch an einer Hochschule – zusammen mit dem Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation – als Hochschulzugangsberechtigung hoch.
Lebenslauf
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Nachweis von Sprachkenntnissen
Für folgende Bachelorstudiengänge ist ein Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Übersicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):
- Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/
Amerikanistik - Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Current English Linguistics and Literary Studies
- Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/
Nachweis von außerschulischen Qualifikationen
Bei vielen Studiengängen bringen außerschulische Qualifikationen Pluspunkte im Auswahlverfahren. Wir bieten Standardbelege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, beziehungsweise einen Überblick über die erforderlichen Daten zu geben.
Beim Studiengang Bachelor Psychologie können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen, indem Sie den fachspezifischen Studieneignungstest absolvieren.
Häufige Fragen
Welche Durchschnittsnote wird berücksichtigt?
Bei beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung, Aufstiegsfortbildung oder dem Abschluss einer Fachschule wird die Abschlussnote eben dieser Fortbildung herangezogen.
Bei beruflich Qualifizierten, die die Eignungsprüfung abgelegt haben, basiert die Bewerbung auf der Note der Eignungsprüfung.
Ist die Bewerbung gebührenpflichtig?
Nein, die Bewerbung an sich ist nicht gebührenpflichtig. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie für andere Studierende. Wenn Sie eine Eignungsprüfung ablegen, werden hierfür Gebühren in Höhe von 200 Euro erhoben.
Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?
Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unterlagen nachzureichen. Nur die Unterlagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.
Wie kann ich im Bewerbungsportal neue Unterlagen hochladen beziehungsweise nachreichen?
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abizeugnis) – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschulstart zu überprüfen.
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Belege für Praktika oder einen Sprachnachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Sie müssen die Bewerbung bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschulstart zu überprüfen.
- Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
Wie kann ich meinen Sprachnachweis (Englisch) einreichen?
Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprachnachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungsfrist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungsstelle senden.
Benötige ich einen Orientierungstest?
Ein Orientierungstest kann Sie bei der Studienwahl unterstützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungstest notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelorstudiengang erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungstests absolviert haben.
Hier geht's zu den Tests:
- Was studiere ich?
Mit dem Orientierungstest „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
Was studiere ich? - Studium-Interessentest
Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschulrektorenkonferenz. - Check-U
Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungstest Check-U an. - Orientierungstest für angehende Lehrer*innen
Wenn Sie sich für ein Lehramts- oder Wirtschaftspädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehrerorientierungstest einreichen. - Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
Für den Studiengang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
- Was studiere ich?
Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?
Ihren Status können Sie im Bewerbungsportal einsehen.
Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?
Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungschritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unterlagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fachbereiche und Prüfungsausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabeverfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungsschritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungsstatus und Sie können dies in Ihrem Bewerbungsportal einsehen.
Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?
Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungsbescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unterlagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.
So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre oder bestimmte Masterstudiengänge einen Studienplatz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungsfrist für diesen Sprachnachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabeverfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungstelle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungsfrist in unseren Studienbüros eingehen.
Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studienplatzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungsbescheid eine Auflage enthält.
Wann werden die Bescheide verschickt?
Eine Übersicht über den Bescheidversand gibt Ihnen unser Bescheidticker. Bei Studiengängen, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (hochschulstart.de) vergeben werden, bekommt jede Bewerber*in nach Annahme des Zulassungsangebots den Bescheid zeitnah zur Verfügung gestellt.
Wann beginnt und endet die Vorlesungszeit?
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick