Gastdozenturen im Ausland mit dem ERASMUS-Programm

Das Erasmus-Programm ermöglicht Forschenden, Lehr­enden sowie Mitarbeitenden der Universität Mannheim Auslands­aufenthalte im europäischen Ausland. Das Akademische Auslands­amt berät Sie gerne dazu.

Gefördert werden Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung und Lehr­aufenthalte sowie Kombinationen von Lehr­tätigkeit und Fort- und Weiterbildung. Meistens handelt es sich um kürzere Aufenthalte von einigen Tagen, aber auch längere Aufenthalte bis zu 60 Tagen sind möglich.

Eine Gastdozentur im Ausland bringt nicht nur internationale Lehr­erfahrung, sondern ermöglicht auch den Erfahrungs­austausch und Wissenstransfer in den Bereichen Lehre und Forschung. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studien­programme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehr­inhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Im Rahmen der Internationalisierungs­strategie der Universität Mannheim bilden die Erasmus-Lehr­aufenthalte einen wichtigen Baustein im Internationalisierungs­prozess für Lehre und Forschung. Interessierte werden daher ausdrücklich eingeladen, sich näher zu informieren und sich zu bewerben.

In dieser Broschüre finden Sie Erfahrungs­berichte zum Nachlesen von Lehr­enden deutscher Hochschulen, die bereits einen Erasmus-Lehr­aufenthalt durchgeführt haben. Informationen zum Programm finden Sie auch der Website der Nationalen Agentur für EU-Hochschul­zusammenarbeit beim DAAD.

  • Was wird gefördert?

    • Gastdozenturen im europäischen Ausland oder Gastdozenturen in Kombination mit Fort- und Weiterbildung
    • Dauer zwischen zwei Tagen und 60 Tagen (plus Reisetage)
    • Eine Lehr­tätigkeit von mindestens acht Stunden pro Aufenthalt und Woche ist bei reinen Lehr­aufenthalten erforderlich und muss von der aufnehmenden Gasthochschule bestätigt werden.
    • Werden Lehr­tätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehr­deputat auf vier Stunden pro Woche. Ziel solcher Kombinations­aufenthalte kann der Erfahrungs­austausch und Wissenstransfer sein, beispielsweise zur Verbesserung der Qualität der Lehre, zur Entwicklung innovativer Unterrichtsmethoden und Curricula oder zur Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik und Lehr­plangestaltung.
    • Außerdem gibt es eine Förderung für die Einladung von Mitarbeitenden europäischer Unternehmen oder Organisationen zu Gastvorträgen für Mannheimer Studierende (ohne Mindest­lehr­verpflichtung, d.h. auch einzelne Vorträge können gefördert werden). Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit sind Mitarbeitende Europäischer Institutionen sowie von Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

    In der Regel liegt die Förderdauer im Bereich von maximal zwei Wochen. Bei entsprechender Verfügbarkeit der Mittel ist aber auch eine längere Förderung für maximal 60 Tage möglich. Pro Aufenthalt und Woche ist ein Lehr­pensum von acht Stunden beziehungs­weise vier Stunden bei Kombinations­aufenthalten verpflichtend. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindest­stundenanzahl anteilig berechnet.

  • Zielhochschulen und Länder

    Als Zielhochschulen kommen alle europäischen Hochschulen in Frage, die am Erasmus-Programm teilnehmen. Für den Lehr­aufenthalt wird ein unkomplizierter Vertrag zwischen der betreffenden Universität und der Universität Mannheim abgeschlossen. Gerne steht Ihnen hier das Akademische Auslands­amt beratend zur Seite.

    Derzeit nehmen alle 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, die Türkei und Nordmazedonien am Programm teil. In der Datenbank der Partner­universitäten sieht man, mit welchen europäischen Hochschulen die Universität Mannheim bereits Austausch-Abkommen abgeschlossen hat. Insbesondere für Erasmus-Aufenthalte von Hochschul­personal können aber auch über diese Partner­universitäten hinaus Aufenthalte mit anderen Einrichtungen in den Erasmus-Programmländern gefördert werden.

    Die Schweiz nimmt derzeit nicht am Erasmus-Programm teil, finanz­iert jedoch ein vergleichbares Programm aus nationalen Mitteln (SEMP-Programm), so dass ein Austausch mit der Schweiz mit ähnlichen Förderkonditionen wie bei Erasmus möglich ist.

    Aktueller Hinweis zur Erasmus-Förderung der Austausch­programme mit dem Vereinigten Königreich:

    Austausche mit Universitäten im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) werden ab dem Akademischen Jahr 23/24 in der neuen Erasmus Programmlinie namens ‚Internationale Dimension‘ mit den gleichen Stipendiensätzen (Länder­gruppe 1) und den neuen Zusatz­förderungen des regulären ERASMUS Programms finanz­iell gefördert. Bei der Bewerbung um einen Austauschplatz in UK müssen Sie aus diesem Grunde allerdings in der Datenbank der Partner­universitäten als Programm 'Sonder­programm' und nicht Erasmus auswählen. Sie werden im Anschluss automatisch alle Informationen zu der Erasmus Förderung durch das Akademische Auslands­amt erhalten.

  • Finanz­ielle Leistungen

    Die finanz­ielle Förderung besteht in einer Reisekosten- und Aufenthaltspauschale, die jeweils entfernungs- und länder­abhängig berechnet wird.

    Aufenthaltskosten

    Zusätzlich zu den eigentlichen Aufenthaltstagen können bis zu zwei Reisetage für die Aufenthalts­förderung berücksichtigt werden.

    Im Folgenden finden Sie die Tagessätze nach drei Länder­gruppen aufgeteilt. Bis zum 14. Aufenthaltstag wird der volle Satz gezahlt, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes.

    Länder­gruppe 1 (180 Euro pro Tag):

    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

    Länder­gruppe 2 (160 Euro pro Tag):

    Belgien, Deutschland (Incoming-Aufenthalte), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

    Länder­gruppe 3 (140 Euro pro Tag):

    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmadzedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

    Reisekosten

    Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale hinzu. Diese wird in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich mit einem Entfernungs­rechner ermittelt.

    Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, pauschal folgende Beträge:

    DistanzFahrtkostenpauschaleFahrtkostenpauschaule für Grünes Reisen“ (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaften)
    10 und 99 KM23 EUR-
    100 und 499 KM180 EUR210 EUR
    500 und 1999 KM275 EUR320 EUR
    2000 und 2999 KM360 EUR410 EUR
    3000 und 3999 KM530 EUR610 EUR
    4000 und 7999 KM820 EUR-
    8000 KM oder mehr1500 EUR-

    Der Erasmus-Förderbetrag kann für sämtliche in Zusammenhang mit der Reise entstehenden Kosten eingesetzt werden. Hierzu gehören auch eventuell anfallende Teilnahmegebühren.

    Falls Sie erwarten, dass der Erasmus-Zuschuss nicht zur Deckung Ihrer Kosten ausreicht, können Sie (falls zutreffend) Ihre Vorgesetzten bitten, eine weitere Buchungs­stelle für die Übernahme der Restkosten freizugeben. Aus Erasmus-Mitteln können über den oben genannten Zuschuss hinaus leider keine Kosten übernommen werden.

    Sonder­förderung von Personal mit Behinderung

    Sonder­förderung kann von Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 beantragt werden. Hierzu muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts ein entsprechender Antrag durch die Universität Mannheim bei der Nationalen Agentur DAAD gestellt werden. Der Zuschuss soll durch den Auslands­aufenthalt bedingte Mehrkosten abdecken, sofern nicht andere nationale Stellen wie Krankenkassen oder Sozialämter diese finanz­ieren. Wenn Sie Sonder­förderung beantragen möchten, kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Akademische Auslands­amt.

  • Wer kann sich bewerben?

    Grundbedingung für Lehr­aufenthalte ist immer, dass die Person an der Universität Mannheim in der Lehre tätig ist. Dazu gehören:

    • Dozentinnen und Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
    • Promovierende, die an der Universität Mannheim angestellt sind und/oder hier in der Lehre tätig sind
    • wissenschaft­liche Mitarbeitende
    • Lehr­beauftragte
    • emeritierte und pensionierte Lehr­ende, die weiterhin an der Universität Mannheim in der Lehre tätig sind

    Ebenfalls gefördert wird die Einladung von Mitarbeitenden europäischer Unternehmen oder Organisationen zu Gastvorträgen für Mannheimer Studierende (Förderlinie Incoming Unternehmens­personal). Hierbei kann schon ein einzelner Gastvortrag gefördert werden. Auch an ausländischen Unternehmen angestellte (externe) Promovierende könnten auf diese Weise Förderung erhalten. Falls der Vortragsgast die deutsche Staats­angehörigkeit besitzen sollte, muss allerdings sein erster Wohnsitz im Ausland liegen.

    Eine wiederholte Förderung ist möglich, jedoch sollten vorrangig Zuschüsse an Bewerbende vergeben werden, die noch keine ERASMUS-Personalmobilität durchgeführt haben.

  • Antragstellung

    Anträge können laufend gestellt werden. Wir empfehlen eine frühzeitige Rücksprache mit dem Akademischen Auslands­amt zur Verfügbarkeit der Mittel, sobald Sie einen Aufenthalt planen.

    Senden Sie das Antragsformular per E-Mail an Frau Wittenberg (siehe unten). Fügen Sie außerdem eine Einladung der Gasthochschule bei (eine formlose E-Mail reicht aus).

    Sie erhalten so bald wie möglich Rückantwort, ob und in welcher Höhe Ihr Aufenthalt gefördert werden kann.

Weitere Schritte und To-Dos

Welche Formalitäten nach der Förderzusage zu erledigen sind, erläutern wir im Folgenden.

  • Förderzusage und Dienstreiseantrag

    • Die formelle Förderzusage erhalten Sie vom Akademischen Auslands­amt als E-Mail Anhang. Drucken Sie diese aus und legen Sie sie ihrem Dienstreiseantrag bei.
    • In der Förderzusage finden Sie die Bezeichnung der Kostenstelle (PSP-Element und Fonds), die Sie im Dienstreiseantrag an der Stelle „II. Befürwortung“ in das Feld für die Kosten­erstattung eintragen.
    • Falls Sie eine Kosten­erstattung über den Erasmus-Zuschuss hinaus anstreben, tragen Sie eine weitere Kostenstelle in den Dienstreiseantrag ein.
    • Den Dienstreiseantrag lassen Sie wie üblich in Ihrer Abteilung genehmigen und senden ihn mit dem Ausdruck der Förderzusage an die Reisekostenabteilung des Dezernat V. Denken Sie auch an die A1-/Entsende­bescheinigung.
    • Ebenfalls mit der formellen Förderzusage erhalten Sie das Formular „Anlage zur Förderzusage“, mit dem Sie Ihre Bankdaten an die Reisekostenstelle übermitteln. Die Erasmus-Pauschale wird direkt auf Ihr privates Konto überwiesen. Bitte sehen Sie daher von einer Buchung von Bahn- und Flugtickets über das Vertragsreisebüro DER ab und buchen Sie Flugtickets, Hotels etc. selbst.

    80 Prozent der Förderung werden automatisch vor der Reise als Abschlag von der Reisekostenstelle auf Ihr privates Konto ausgezahlt, sobald Ihr Dienstreiseantrag genehmigt ist.

  • Vor der Reise: Erasmus-Grant Agreement, Mobility Agreement und Versicherung

    • Sie erhalten vor der Reise vom Akademischen Auslands­amt per E-Mail das individuelle Erasmus Grant Agreement. Dies ist ein Vertrag, der die Bedingungen der Erasmus-Förderung regelt und von Ihnen im Original unterschrieben an das Akademische Auslands­amt zurückgesendet werden muss. Scans oder Kopien können leider nicht akzeptiert werden.
    • Außerdem muss das so genannte Mobility Agreement ausgefüllt werden. Es beschreibt Inhalte und Ziele des Aufenthalts und muss vor Beginn der Reise im Akademischen Auslands­amt vorliegen. Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben es und senden Sie es zur Unterschrift an die Kontaktperson an Ihrer Gasthochschule. Alle Unterschriften müssen vor der Abreise erfolgen (Unterschriftsdatum!). Die Unterschrift für die Universität Mannheim übernimmt das Akademische Auslands­amt.


    Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungs­schutz für die Reise ausreicht!

    Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungs­schutz verbunden. Weder die Universität Mannheim, noch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Auslands­aufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Fortbildungs­maßnahmen) entstehen. Der Versicherungs­schutz obliegt individuell jedem und jeder Geförderten.

    Die nationale Kranken­versicherung bietet mit der Europäischen Kranken­versicherungs­karte für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grund­versicherungs­schutz. Die Abdeckung durch die Europäische Kranken­versicherungs­karte ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Die Universität Mannheim empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Zusatz­versicherung. Empfehlenswert ist die Teilnahme an der Gruppen­versicherung des DAAD, die allen Erasmus-geförderten Studierenden und Forschenden offen steht.

    Falls Sie nicht an der Universität Mannheim vertraglich angestellt sein sollten, füllen Sie bitte diese Versicherungs­erklärung aus und reichen Sie sie im Akademischen Auslands­amt ein (Scan reicht aus).

  • Während der Reise: Belege und Certificate of Attendance

    • Sammeln Sie bitte während der Reise Belege für Übernachtungs- und Fahrtkosten für die Erstellung der Dienstreiseabrechnung nach Ihrer Rückkehr.
    • Am letzten Tag Ihres Aufenthalts lassen Sie sich von der Gasthochschule Ihren Aufenthalt mit Hilfe des Certificate of Attendance bestätigen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Felder ausgefüllt sind und die Unterschrift am Ende des Aufenthalts erfolgt (Unterschriftsdatum!).
  • Nach der Reise: Certificate, Dienstreiseabrechnung und Online-Bericht

    • Das Certificate of Attendance reichen Sie nach Ihrer Rückkehr beim Akademischen Auslands­amt ein. Scans sind auch ausreichend.
    • Erstellen Sie nach Ihrer Rückkehr umgehend die Dienstreiseabrechnung und reichen Sie diese in der Reisekostenabteilung des Dezernat V mit den Belegen ein. Ausgenommen von der Verpflichtung, eine Dienstreiseabrechnung einzureichen sind Geförderte, die nicht vertraglich an der Universität Mannheim angestellt sind.
    • Nach dem Eingang des Certificates und der Dienstreiseabrechnung erfolgt die Auszahlung der zweiten Rate der Förderung (20 Prozent) auf Ihr Konto.
    • Nach dem Aufenthalt erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung zum Erstellen des Erasmus-Teilnehmerberichts beziehungs­weise Erasmus+ Individual Participant Report. Dieser Bericht hat die Form eines Online-Fragebogens und ist verpflichtend.

    Sie erhalten dazu eine automatisiert erstellte E-Mail mit dem Betreff: „Erasmus+ individual participant report request“. Der Absender lautet replies-will-be-discardedmail-ec.europa.eu. Suchen Sie gegebenenfalls auch in Ihrem Spam-Ordner nach der E-Mail. Bitte folgen Sie dem enthaltenen Link und füllen Sie den Fragebogen innerhalb von 3 Wochen nach Ihrer Rückkehr aus.

Beratung zur Personalmobilität und zur Antragstellung:

Gela Wittenberg

Gela Wittenberg (sie/ihr)

Auslands­studien­beratung
Mi und Fr Arbeit im Home-Office; an diesen Tagen nur per E-Mail erreichbar.
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1 – Raum 160
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Termine für die Online-Sprechstunde können hier gebucht werden: https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/terminvereinbarung-outgoing