Ethikkommission
Die Ethikkommission der Universität Mannheim dient der Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte in der Forschung am Menschen, der Forschung mit personenbezogenen Daten sowie in sicherheitsrelevanten Fällen. Sie gewährt hierzu Wissenschaftler*innen Hilfe durch Beratung und Beurteilung ihrer Forschungsprojekte. Über sicherheitsrelevante Fälle entscheidet die Ethikkommission in einer erweiterten Zusammensetzung.
Mitglieder
(Amtszeit aller Mitglieder: 2.3.2023–1.3.2027)
Vorsitzender
Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschaftsregulierung und MedienStellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Arndt Bröder
Lehrstuhl für Allgemeine PsychologieWeitere Mitglieder
Prof. Dr. Jens Bülte
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und SteuerstrafrechtProf. Dr. Marc Debus
Lehrstuhl für Politische Wissenschaft, Vergleichende RegierungslehreProf. Dr. Mark Makowsky
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und WirtschaftsrechtProf. Dr. Sabine Sonnentag
Lehrstuhl für Arbeits- und OrganisationspsychologieProf. Dr. Michaela Wänke
Lehrstuhl für Konsumentenpsychologie und ökonomische PsychologieStellvertretende Mitglieder
Dr. Lena Blott
Anglistisches SeminarProf. Dr. Andreas Rausch
Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik – Lernen im ArbeitsprozessErweiterte Zusammensetzung der Kommission
Weitere MitgliederProf. Dr. Philipp Gassert
Historisches InstitutProf. Dr. Thorsten Meiser
Lehrstuhl für Psychologische Methodenlehre und DiagnostikWeiterer Stellvertreter
Prof. Dr. Erik Theissen
Lehrstuhl für ABWL und Finanzierung
Weiterführende Dokumente
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
- Verwenden Sie für Ihre Antragstellung bitte stets das nachstehende Formular von unserer Homepage (und nicht ein von ihnen bereits eingereichtes Altformular), da wir dieses kontinuierlich weiterentwickeln.
- Der Ethikkommission sind alle für eine Beratung erforderlichen Dokumente zur Studie vorzulegen. Das schließt auch das verwendete Studienmaterial (Informationsschriften und Einwilligungsformulare, Fragebögen, Bilder/
Texte/Videos/etc.) ein. - Beachten Sie bei der zeitlichen Planung Ihrer Studie auch, dass durch das Votum der Ethikkommission Änderungsbedarf für diese Dokumente, das Studiendesign oder das Datenmanagement entstehen kann.
- Sollte es sich bei Ihrer Studie um ein Non-Substantial Amendment handeln oder benötigen Sie lediglich einen Exemption Letter, dann beachten Sie bitte die Hinweise im nachstehenden Formular (Checkliste).
- Der Begutachtungsprozess der Ethikkommission dauert vier bis fünf Wochen.
Bei Fragen zur Datenverarbeitung vor Einreichung der Studie: Der Datenschutzbeauftragte der Universität (Jan Morgenstern) und sein Team bieten ein umfassendes Serviceangebot zum Thema „Datenschutz in der Forschung“ an. Das schließt auch die Beratung durch die Servicestelle Datenschutz ein. Nähere Informationen finden Sie im Intranet der Universität Mannheim unter:
Auch der Academic Dataprotection Assist kann Ihnen gängige Fragen zu datenschutzrechtlichen Aspekten beantworten, die sich insbesondere bei der Planung von Forschungsprojekten regelmäßig stellen. Die Anwendung generiert Ihnen auf Basis Ihrer gewählten Antworten Entwürfe für die notwendigen datenschutzrechtlichenDokumente (wie beispielsweise Informationen nach Art. 13 DS-GVO, Auftragsverarbeiterverträge nach Art. 28 DS-GVO).
Über folgenden Link gelangen Sie zur Anwendung: Academic Dataprotection Assist
Kontakt
Ethikkommission
Ethikkommission Schloss
68161 Mannheim
