Studentin hält Globus in beiden Händen vor ihrem Körper. Der Fokus der Kamera liegt Afrika. Studentin trägt schwarzen Nagellack und Schmuck.

Finanz­ielle Unter­stützung für Auslands­praktika

Sie sind auf der Suche nach finanz­ieller Unter­stützung für Ihr Praktikum? Im Folgenden haben wir Stipendien­programme verschiedener Organisationen für Sie zusammengetragen.

Bitte beachten Sie: Praktikumsangebote, die automatisch eine Förderung beinhalten, sind auf unserer Webseite zur Praktikumssuche gelistet.

  • Auslands-BAföG

    Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Auslands-BAföG.

  • Carlo-Schmid-Programm: Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen

    Was wird gefördert?

    Der DAAD führt in Zusammenarbeit mit der Studien­stiftung des deutschen Volkes und der Stiftung Mercator das Carlo-Schmid-Programm durch, welches Stipendien und Praktikumsplätze bei Internationalen Organisationen und EU-Institutionen bietet.

    Bewerber*innen können sich entweder in Eigen­initiative ein entsprechendes Praktikum suchen, das durch ein Stipendium unter­stützt wird oder sich um eines der zahlreichen Praktikumsangebote bewerben, die im Rahmen des Programms ausgeschrieben werden.
    Teilnehmer*innen des Programms erhalten ein monatliches Lebens­haltungs­stipendium sowie eine Reisekostenpauschale. Zusätzlich zur finanz­iellen Unter­stützung wird ein begleitendes Programm aus Seminaren und Auslands­treffen angeboten.

    Wer wird gefördert?

    Das Programm steht allen Fach­richtungen offen und richtet sich sowohl an Studierende und Absolvent*innen eines Bachelor­studiums wie auch Studierende und Absolvent*innen eines Master­studiums. Die deutsche Staats­bürgerschaft ist für die Teilnahme an diesem Programm zwingend notwendig. Sie können zwischen folgenden Programmlinien wählen:

    • Programmlinie A: Stipendien für in Eigen­initiative erlangte Praktika bei Internationalen Organisationen und Institutionen der EU sowie einigen ausgewählten Nichtregierungs­organisationen
    • Programmlinie B: Bewerbungen auf spezifische Praktikumsangebote der jeweiligen Ausschreibung

    Bewerbungs­frist

    In der Regel im Februar jeden Jahres. Die Ausschreibungs­unter­lagen, Bewerbungs­voraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Website des DAAD abrufbar.

  • DAAD Fahrtkostenzuschüsse für AIESEC-Praktika

    Der DAAD finanz­iert Fahrtkostenzuschüsse für Fach­praktika im außereuropäischen Ausland, die durch die Studierenden­initiative AIESEC vermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.

  • DAAD Kurzstipendien für Praktika

    Der DAAD fördert selbst organisierte Auslands­praktika bei bestimmten Organisationen und Institutionen wie zum Beispiel EU- oder UN-Institutionen, deutschen Auslands­vertretungen, deutschen Auslands­schulen und Goethe-Instituten. Die Förderung wird für maximal drei Monate gezahlt. Außerdem gibt es einen Reisekostenzuschuss. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.

  • DAAD Lehr­amt.International

    Im Bereich der Individual­förderung wurde ein ziel­gruppen­spezifisches Stipendien­programm in der Lehrer*innenausbildung für Praktika an Schulen im Ausland mit zwei Programmlinien eingeführt. Besonderer Fokus liegt auf Studierenden im Grundschullehr­amt.

    • Programmlinie 1: Es werden Kurz­praktika im Ausland (ein bis sechs Monate) von Lehr­amts­studierenden aller Fach­richtungen und aller Schulformen für selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland unter­stützt. Die Ausschreibungs­unter­lagen, Bewerbungs­voraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Website des DAAD abrufbar.
    • Programmlinie 2: Diese richtet sich an Absolvent*innen der Lehr­amts­studien­programme und will die Lücke zwischen dem ersten Ausbildungs­abschnitt (Studium) und der praktischen Phase während des Studien­referendariats mit einem Auslands­aufenthalt schließen. Gefördert werden Praktika (Mobilität und Aufenthalt) zwischen dem 1. und 2. Staats­examen bzw. nach dem Master­abschluss mit einer Dauer von mindestens sechs bis maximal 12 Monaten. Die Ausschreibungs­unter­lagen, Bewerbungs­voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.

    Infos, Tipps und Erlebnisse von Lehr­amts­studierenden im Ausland finden Sie bei der Kampagne Studieren weltweit – Erlebe Es! des DAAD.

  • Deutsch-Amerikanisches Praktikums­programm (DAP)

    Das Deutsch-Amerikanische Praktikums­programm (DAP) bietet jungen Absolvent*innen und Studierenden die Möglichkeit, eine trans­atlanti­sche Auslands­erfahrung abseits universitärer Pflicht­praktika zu machen. Das Programm fördert spezielle selbstorganisierte, freiwillige Praktika zwischen zwei und 12 Monaten in den USA.
    Die Förderung sieht ein Teilstipendium von 600 Euro im Monat vor sowie einen Reisekostenzuschuss bis max. 800 Euro. Teilnahme­voraussetzungen sind u. a., dass Stipendiat*innen zum Zeitpunkt der Bewerbung max. 26 Jahre alt sind und die deutsche Staats­bürgerschaft besitzen.

  • Deutsch-Französisches Jugendwerk

    Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) wurde 1963 im Rahmen des Elysée-Vertrags zwischen beiden Ländern gegründet, um die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu stärken und den Austausch zu fördern.

    Das DFJW bietet unter anderem:

    • Stipendien für Pflicht­praktika in Frankreich, die als Bestandteil des Bachelor­studiums von der deutschen Heimathochschule anerkannt werden,
    • Stipendien für angehende Lehrer*innen, damit sie das französische Schul­system kennenlernen können,
    • Förderung für den Austausch in künstlerischen und kulturellen Berufsfeldern sowie
    • das Praktikums­programm PRAXES für die Phase nach dem Studien­abschluss.

    Interessent*innen wenden sich für die Unter­schrift der Universität Mannheim auf der Stipendienbewerbung entweder an das Akademische Auslands­amt der Universität Mannheim oder im Falle der Fakultät für Sozial­wissenschaften und der Philosophischen Fakultät an die dortigen Praktikumsbeauftragten.

    Weitere Informationen zur Finanzierung eines Praktikums in Frankreich finden Sie auch auf der Website von Campus France.

  • Erasmus-Förderung für Praktika

    Wer wird gefördert?

    Die Europäische Union fördert im Rahmen des ERASMUS+ Programms Praktika während und nach dem Studium in einem der 33 teilnehmenden Programmländern und in Partner­länder weltweit. Die Beantragung ist möglich für Bachelor-, Staats­examens- und Master-Studierende, eingeschriebene Doktorand*innenen sowie Graduierte im ersten Jahr nach dem Studien­abschluss. Um als Absolvent*in von einer Praktikums­förderung zu profitieren, muss zumindest ein informeller Antrag vor dem Ende des Studiums, also vor der Exmatrikulation, gestellt werden. Nehmen Sie bei Interesse rechtzeitig Kontakt mit dem Akademischen Auslands­amt auf.

    Derzeit nehmen Programmländer (alle Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei) und Partner­länder (alle Länder, die keine Programmländer sind) am Programm teil. Bewerbungen für eine Erasmus+ Praktikums­förderung im Partner­land außerhalb der EU (z. B. Großbritannien, Schweiz oder USA) sind ebenfalls möglich, das Budget für diese Länder ist jedoch kleiner und daher nicht immer verfügbar. Einzelheiten finden Sie auf der Webseite von KOOR – Erasmus Services BW, die zentrale Koordinierungs­stelle an der Hochschule Karlsruhe.

    Was wird gefördert?

    Das Programm bietet einen finanz­iellen Zuschuss zu Auslands­praktika als Ausgleich für die meist geringe oder oft gar nicht vorhandene Bezahlung.

    Es gibt drei Praktikumstypen:

    1. Rein physisches Langzeit-Praktikum im Ausland (EU oder Über­see). Das Praktikum dauert zwischen zwei Monate (60 Tage) und 12 Monate (360 Tage). Studierende (Bachelor/Master/PhD) und Graduierte können ein Langzeit-Praktikum machen.
    2. Blended Langzeit-Praktikum. Die physische Phase im Ausland (EU oder Über­see) dauert mindestens zwei Monate ( 60 Tage). Dazu gibt es eine virtuelle Phase von mindestens einem Tag. Studierende (Bachelor/Master/PhD) und Graduierte können ein Blended Langzeit-Praktikum machen.
    3. Blended Kurzzeit-Praktikum. Die physische Phase in einem Erasmus+ Programmland dauert mindestens fünf Tage und maximal 30 Tage. Dazu gibt es eine virtuelle Phase von mindestens einem Tag. Ausschließlich Studierende mit geringeren Chancen und Studierende aus Studien­gängen deren Prüfungs­ordnung ein Pflicht­praktikum von einer Dauer von bis zu einem Monat vorsehen, dürfen eine Förderung für ein blended Kurzzeit-Praktikum beantragen.

    Bewerbungs­frist

    Reichen Sie den Förderantrag bitte so früh wie möglich bei KOOR – Erasmus Services BW ein. Es gibt zwei Bewerbungs­zeiträume für Erasmus-Praktika-Förderung:

    • Bewerbungen für Praktika innerhalb der Erasmus-Programmländer (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Türkei), die zwischen dem 01.02.2025 und dem 31.07.2025 starten, sind jetzt noch möglich, bis die Fördergelder  komplett aufgebraucht sind.
    • Bewerbungen für Praktika, die zwischen dem 01.02.2025 und 31.07.2025 starten und außerhalb der EU stattfinden (Erasmus+ weltweit inklusiv Großbritannien), sind leider nicht möglich. Die Fördergelder im laufenden Projekt wurden komplett aufgebraucht.
    • Bewerbungen für Praktika, die ab 01.08.2025 starten,  sind ab 16.06.2025 möglich.

    Die Unter­lagen müssen spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig vorliegen.

    Achtung: Für den Förderantrag sind diverse Unter­lagen und Unter­schriften, auch vom aufnehmenden Unter­nehmen, notwendig! Falls Ihre Antrags­unter­lagen bis zur Frist nicht vollständig sind, kann leider keine Förderung gewährt werden, da keine Nachreichungen möglich sind. Weiter unten finden Sie Ihre Ansprechpersonen für Unter­schriften an der Universität Mannheim.

    Informations­veranstaltung am 03.Juni 2025 um 18.00 Uhr

    KOOR – Erasmus Services BW bietet am Dienstag, 3. Juni 2025 um 18 Uhr eine Informations­veranstaltung zur Erasmus+ Förderung für Praktika. Die Informations­veranstaltung findet online über ZOOM statt und dauert ca. 60 Minuten.

    Was kann nicht gefördert werden?

    Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei Europäischen Institutionen (zum Beispiel eine politische Fraktion oder ein Abgeordneter des EU-Parlaments) sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für diese Praktika besteht eine Förder­möglichkeit über das Carlo-Schmid-Programm.

    Wo kann ich weitere Förderdetails erfahren und die Förderung beantragen?

    Die Universität Mannheim vergibt die Förderung nicht direkt, sondern über KOOR – Erasmus Services BW. Daher läuft der Antragsprozess auch direkt über diese Koordinierungs­stelle.

    Notwendige Versicherungen

    Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungs­schutz verbunden. Wir informieren Sie, um welche Versicherungen Sie sich kümmern müssen. Diese benötigen Sie auch zur Erasmus-Antragsstellung.

    Besondere Unter­stützung für Studierende mit geringeren Chancen

    Studierende mit geringeren Chancen sind Teilnehmende mit Kind(ern), die an der Mobilität teilnehmen, mit chronischer Erkrankung, mit GdB ab 20, erwerbstätig, oder Erstakademiker*innen. Die Website von KOOR – Erasmus Services BW bietet Informationen zu Zusatz-Förder­möglichkeiten.

    Mehrfache Förderung

    Eine wiederholte Förderung ist möglich, wenn diese pro Studien­phase (Bachelor/Master/PhD) eine Dauer von zwölf Monaten (inklusive Erasmus-Studium) nicht überschreitet. Bei Studien­gängen ohne Bachelor- und Master-Stufung (zum Beispiel Staats­examen) liegt die Grenze bei 24 Monaten. Falls Sie in der gleichen Studien­phase bereits Erasmus-Förderung für ein Auslands­studium erhalten haben, wird dies auf die Förderdauer angerechnet.

    Erfolgs­chancen

    Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem First-Come-Frist-Served-Prinzip. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Bewerbungs­eingangs (Unter­lagen vollständig). Finanz­ielle Förderungen sind nur vorbehaltlich verfügbarer Mittel möglich.

    Unter­schriften der Universität Mannheim für Erasmus-Praktika

    Sie benötigen für die Erasmus-Praktika auf drei Formularen eine Unter­schrift der Universität Mannheim: für das Bewerbungs­formular eine Unter­schrift vom Akademischen Auslands­amt (in der Regel von Frau Ossandon, siehe unten) sowie bei den übrigen Formularen eine Unter­schrift Ihres Fach­bereichs. Ihre Fach­bereichs-Ansprechpersonen sind entweder die hier genannten Personen für Outgoing-Studierende oder in der Fakultät für Sozial­wissenschaften und der Philosophischen Fakultät die jeweiligen Praktikumsbeauftragten. Bitte tragen Sie die korrekten Ansprechpersonen ein, wenn eine Ansprechperson im Fach­bereich gefragt ist. Bitte tragen Sie NICHT das Akademische Auslands­amt ein.

    #kurzerklärt: Ein Auslands­praktikum mit Erasmus+

    Jane Ossandon-Schönfeld

    Jane Ossandon-Schönfeld (sie/ihr)

    Stipendienverwaltung ERASMUS, Baden-Württemberg-STIPENDIUM, PROMOS
    Universität Mannheim
    Dezernat II – Studien­angelegenheiten
    Akademisches Auslands­amt
    L 1, 1 – Raum 103
    68161 Mannheim
    Anwesenheits­zeiten:
    Mo-Fr 9:30–17 Uhr
  • Erasmus-Kombi-Praktikum (Praktika in Verbindung mit einem Erasmus-Studium)

    Was wird gefördert?

    Falls Sie ein Auslands­studium an einer Erasmus-Partner­universität planen und dieses Studium mit einem maximal zweimonatigen Praktikum kombinieren möchten, kann die Erasmus-Studien­förderung für den betreffenden Zeitraum verlängert werden.

    Voraussetzungen:

    • Praktikum im gleichen Land wie das Auslands­studium,
    • unmittelbar vor oder nach Ende des Erasmus-Austauschsemesters,
    • mit einer Dauer von weniger als zwei Monaten,
    • unter Aufsicht der Gasthochschule, das heißt das Erasmus Learning Agreement für das Studium muss um das Praktikum ergänzt werden.

    Insgesamt darf die Erasmus-Förderung (also die Förderung für das Studium und das Praktikum zusammen) innerhalb eines Studien­abschnitts nicht länger als zwölf Monate gezahlt werden.
    Falls das Praktikum zwei Monate oder länger dauert, bewerben Sie sich bitte auf die oben stehende reguläre Erasmus-Praktikums­förderung.

    Was kann nicht gefördert werden?

    Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei Europäischen Institutionen (zum Beispiel eine politische Fraktion oder ein Abgeordneter des EU-Parlaments) sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

    Wo kann ich weitere Förderdetails erfahren und die Förderung beantragen?

    Informationen zum Erasmus-Kombi-Praktikum erhalten Sie von Frau Ossandon im Akademischen Auslands­amt.

    Jane Ossandon-Schönfeld

    Jane Ossandon-Schönfeld (sie/ihr)

    Stipendienverwaltung ERASMUS, Baden-Württemberg-STIPENDIUM, PROMOS
    Universität Mannheim
    Dezernat II – Studien­angelegenheiten
    Akademisches Auslands­amt
    L 1, 1 – Raum 103
    68161 Mannheim
    Anwesenheits­zeiten:
    Mo-Fr 9:30–17 Uhr
  • Landtagsstipendium Israel

    Das Landtagsstipendien­programm für israelische und deutsche Studierende, Nachwuchs­wissenschaft­ler*innen sowie Praktikant*innen fördert Praktikums- und Studien­aufenthalte in Israel. Die Bewerbungs­frist für eine Förderung ist voraussichtlich im November für Aufenthalte ab dem Folgejahr.

    Für Praktika in Israel empfiehlt es sich, die Angebote des Programms New Kibbutz genauer anzuschauen. Eine Teilnahme am New-Kibbutz-Programm kann mit dem Landtagsstipendium Israel kombiniert werden.

  • Studien­kredite

    Informieren Sie sich hierzu auf der Seite Studien­kredite.

  • Walter-Hallstein-Programm: Praktika in europäischen Verwaltungs­einrichtungen

    Was wird gefördert?

    Sie begeistern sich für Europa und wollten schon immer wissen, wie Verwaltungen in anderen Ländern funktionieren? Dann ist das Walter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM genau das Richtige für Sie.

    Das Programm vergibt Stipendien für Praktika in Verwaltungs­einrichtungen im europäischen Ausland an Studierende, die sich gegen Ende des Bachelor-Studiums oder im Master-Studium befinden. Im Rahmen des Aufenthalts arbeiten die Stipendiat*innen an Zukunftsfeldern im europäischen Kontext, wodurch der europäische Gedanke und die innereuropäische Zusammenarbeit auf Verwaltungs­ebene gestärkt werden soll.

    Wer wird gefördert?

    Studierende aus Baden-Württemberg, die gegen Ende des Bachelor-Studiums oder im Master-Studium Praktika in Verwaltungen im europäischen Ausland absolvieren.

    Bewerbung

    Die Ausschreibungs­unter­lagen, Bewerbungs­voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Walter-Hallstein-Programm der Baden-Württemberg Stiftung.


Icon drei Personen, die nebeneinander stehen

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