Finanzielle Unterstützung für Auslandspraktika
Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr Praktikum? Im Folgenden haben wir Stipendienprogramme verschiedener Organisationen für Sie zusammengetragen.
Bitte beachten Sie: Praktikumsangebote, die automatisch eine Förderung beinhalten, sind auf unserer Webseite zur Praktikumssuche gelistet.
Auslands-BAföG
Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Auslands-BAföG.
Carlo-Schmid-Programm: Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen
Was wird gefördert?
Der DAAD führt in Zusammenarbeit mit der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Stiftung Mercator das Carlo-Schmid-Programm durch, welches Stipendien und Praktikumsplätze bei Internationalen Organisationen und EU-Institutionen bietet.
Bewerber*innen können sich entweder in Eigeninitiative ein entsprechendes Praktikum suchen, das durch ein Stipendium unterstützt wird oder sich um eines der zahlreichen Praktikumsangebote bewerben, die im Rahmen des Programms ausgeschrieben werden.
Teilnehmer*innen des Programms erhalten ein monatliches Lebenshaltungsstipendium sowie eine Reisekostenpauschale. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung wird ein begleitendes Programm aus Seminaren und Auslandstreffen angeboten.Wer wird gefördert?
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen und richtet sich sowohl an Studierende und Absolvent*innen eines Bachelorstudiums wie auch Studierende und Absolvent*innen eines Masterstudiums. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist für die Teilnahme an diesem Programm zwingend notwendig. Sie können zwischen folgenden Programmlinien wählen:
- Programmlinie A: Stipendien für in Eigeninitiative erlangte Praktika bei Internationalen Organisationen und Institutionen der EU sowie einigen ausgewählten Nichtregierungsorganisationen
- Programmlinie B: Bewerbungen auf spezifische Praktikumsangebote der jeweiligen Ausschreibung
Bewerbungsfrist
In der Regel im Februar jeden Jahres. Die Ausschreibungsunterlagen, Bewerbungsvoraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Website des DAAD abrufbar.
DAAD Fahrtkostenzuschüsse für AIESEC-Praktika
Der DAAD finanziert Fahrtkostenzuschüsse für Fachpraktika im außereuropäischen Ausland, die durch die Studierendeninitiative AIESEC vermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.
DAAD Kurzstipendien für Praktika
Der DAAD fördert selbst organisierte Auslandspraktika bei bestimmten Organisationen und Institutionen wie zum Beispiel EU- oder UN-Institutionen, deutschen Auslandsvertretungen, deutschen Auslandsschulen und Goethe-Instituten. Die Förderung wird für maximal drei Monate gezahlt. Außerdem gibt es einen Reisekostenzuschuss. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.
DAAD Lehramt.International
Im Bereich der Individualförderung wurde ein zielgruppenspezifisches Stipendienprogramm in der Lehrer*innenausbildung für Praktika an Schulen im Ausland mit zwei Programmlinien eingeführt. Besonderer Fokus liegt auf Studierenden im Grundschullehramt.
- Programmlinie 1: Es werden Kurzpraktika im Ausland (ein bis sechs Monate) von Lehramtsstudierenden aller Fachrichtungen und aller Schulformen für selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland unterstützt. Die Ausschreibungsunterlagen, Bewerbungsvoraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Website des DAAD abrufbar.
- Programmlinie 2: Diese richtet sich an Absolvent*innen der Lehramtsstudienprogramme und will die Lücke zwischen dem ersten Ausbildungsabschnitt (Studium) und der praktischen Phase während des Studienreferendariats mit einem Auslandsaufenthalt schließen. Gefördert werden Praktika (Mobilität und Aufenthalt) zwischen dem 1. und 2. Staatsexamen bzw. nach dem Masterabschluss mit einer Dauer von mindestens sechs bis maximal 12 Monaten. Die Ausschreibungsunterlagen, Bewerbungsvoraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.
Infos, Tipps und Erlebnisse von Lehramtsstudierenden im Ausland finden Sie bei der Kampagne Studieren weltweit – Erlebe Es! des DAAD.
Deutsch-Amerikanisches Praktikumsprogramm (DAP)
Das Deutsch-Amerikanische Praktikumsprogramm (DAP) bietet jungen Absolvent*innen und Studierenden die Möglichkeit, eine transatlantische Auslandserfahrung abseits universitärer Pflichtpraktika zu machen. Das Programm fördert spezielle selbstorganisierte, freiwillige Praktika zwischen zwei und 12 Monaten in den USA.
Die Förderung sieht ein Teilstipendium von 600 Euro im Monat vor sowie einen Reisekostenzuschuss bis max. 800 Euro. Teilnahmevoraussetzungen sind u. a., dass Stipendiat*innen zum Zeitpunkt der Bewerbung max. 26 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.Deutsch-Französisches Jugendwerk
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) wurde 1963 im Rahmen des Elysée-Vertrags zwischen beiden Ländern gegründet, um die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu stärken und den Austausch zu fördern.
Das DFJW bietet unter anderem:
- Stipendien für Pflichtpraktika in Frankreich, die als Bestandteil des Bachelorstudiums von der deutschen Heimathochschule anerkannt werden,
- Stipendien für angehende Lehrer*innen, damit sie das französische Schulsystem kennenlernen können,
- Förderung für den Austausch in künstlerischen und kulturellen Berufsfeldern sowie
- das Praktikumsprogramm PRAXES für die Phase nach dem Studienabschluss.
Interessent*innen wenden sich für die Unterschrift der Universität Mannheim auf der Stipendienbewerbung entweder an das Akademische Auslandsamt der Universität Mannheim oder im Falle der Fakultät für Sozialwissenschaften und der Philosophischen Fakultät an die dortigen Praktikumsbeauftragten.
Weitere Informationen zur Finanzierung eines Praktikums in Frankreich finden Sie auch auf der Website von Campus France.
Erasmus-Förderung für Praktika
Wer wird gefördert?
Die Europäische Union fördert im Rahmen des ERASMUS+ Programms Praktika während und nach dem Studium in einem der 33 teilnehmenden Programmländern und in Partnerländer weltweit. Die Beantragung ist möglich für Bachelor-, Staatsexamens- und Master-Studierende, eingeschriebene Doktorand*innenen sowie Graduierte im ersten Jahr nach dem Studienabschluss. Um als Absolvent*in von einer Praktikumsförderung zu profitieren, muss zumindest ein informeller Antrag vor dem Ende des Studiums, also vor der Exmatrikulation, gestellt werden. Nehmen Sie bei Interesse rechtzeitig Kontakt mit dem Akademischen Auslandsamt auf.
Derzeit nehmen Programmländer (alle Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei) und Partnerländer (alle Länder, die keine Programmländer sind) am Programm teil. Bewerbungen für eine Erasmus+ Praktikumsförderung im Partnerland außerhalb der EU (z. B. Großbritannien, Schweiz oder USA) sind ebenfalls möglich, das Budget für diese Länder ist jedoch kleiner und daher nicht immer verfügbar. Einzelheiten finden Sie auf der Webseite von KOOR – Erasmus Services BW, die zentrale Koordinierungsstelle an der Hochschule Karlsruhe.
Was wird gefördert?
Das Programm bietet einen finanziellen Zuschuss zu Auslandspraktika als Ausgleich für die meist geringe oder oft gar nicht vorhandene Bezahlung.
Es gibt drei Praktikumstypen:
- Rein physisches Langzeit-Praktikum im Ausland (EU oder Übersee). Das Praktikum dauert zwischen zwei Monate (60 Tage) und 12 Monate (360 Tage). Studierende (Bachelor/Master/PhD) und Graduierte können ein Langzeit-Praktikum machen.
- Blended Langzeit-Praktikum. Die physische Phase im Ausland (EU oder Übersee) dauert mindestens zwei Monate ( 60 Tage). Dazu gibt es eine virtuelle Phase von mindestens einem Tag. Studierende (Bachelor/Master/PhD) und Graduierte können ein Blended Langzeit-Praktikum machen.
- Blended Kurzzeit-Praktikum. Die physische Phase in einem Erasmus+ Programmland dauert mindestens fünf Tage und maximal 30 Tage. Dazu gibt es eine virtuelle Phase von mindestens einem Tag. Ausschließlich Studierende mit geringeren Chancen und Studierende aus Studiengängen deren Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum von einer Dauer von bis zu einem Monat vorsehen, dürfen eine Förderung für ein blended Kurzzeit-Praktikum beantragen.
Bewerbungsfrist
Reichen Sie den Förderantrag bitte so früh wie möglich bei KOOR – Erasmus Services BW ein. Es gibt zwei Bewerbungszeiträume für Erasmus-Praktika-Förderung:
- Bewerbungen für Praktika innerhalb der Erasmus-Programmländer (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Türkei), die zwischen dem 01.02.2025 und dem 31.07.2025 starten, sind jetzt noch möglich, bis die Fördergelder komplett aufgebraucht sind.
- Bewerbungen für Praktika, die zwischen dem 01.02.2025 und 31.07.2025 starten und außerhalb der EU stattfinden (Erasmus+ weltweit inklusiv Großbritannien), sind leider nicht möglich. Die Fördergelder im laufenden Projekt wurden komplett aufgebraucht.
- Bewerbungen für Praktika, die ab 01.08.2025 starten, sind ab 16.06.2025 möglich.
Die Unterlagen müssen spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig vorliegen.
Achtung: Für den Förderantrag sind diverse Unterlagen und Unterschriften, auch vom aufnehmenden Unternehmen, notwendig! Falls Ihre Antragsunterlagen bis zur Frist nicht vollständig sind, kann leider keine Förderung gewährt werden, da keine Nachreichungen möglich sind. Weiter unten finden Sie Ihre Ansprechpersonen für Unterschriften an der Universität Mannheim.
Informationsveranstaltung am 03.Juni 2025 um 18.00 Uhr
Bild: KOOR – Erasmus Services BWKOOR – Erasmus Services BW bietet am Dienstag, 3. Juni 2025 um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Erasmus+ Förderung für Praktika. Die Informationsveranstaltung findet online über ZOOM statt und dauert ca. 60 Minuten.
Was kann nicht gefördert werden?
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei Europäischen Institutionen (zum Beispiel eine politische Fraktion oder ein Abgeordneter des EU-Parlaments) sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für diese Praktika besteht eine Fördermöglichkeit über das Carlo-Schmid-Programm.
Wo kann ich weitere Förderdetails erfahren und die Förderung beantragen?
Die Universität Mannheim vergibt die Förderung nicht direkt, sondern über KOOR – Erasmus Services BW. Daher läuft der Antragsprozess auch direkt über diese Koordinierungsstelle.
Notwendige Versicherungen
Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Wir informieren Sie, um welche Versicherungen Sie sich kümmern müssen. Diese benötigen Sie auch zur Erasmus-Antragsstellung.
Besondere Unterstützung für Studierende mit geringeren Chancen
Studierende mit geringeren Chancen sind Teilnehmende mit Kind(ern), die an der Mobilität teilnehmen, mit chronischer Erkrankung, mit GdB ab 20, erwerbstätig, oder Erstakademiker*innen. Die Website von KOOR – Erasmus Services BW bietet Informationen zu Zusatz-Fördermöglichkeiten.
Mehrfache Förderung
Eine wiederholte Förderung ist möglich, wenn diese pro Studienphase (Bachelor/Master/PhD) eine Dauer von zwölf Monaten (inklusive Erasmus-Studium) nicht überschreitet. Bei Studiengängen ohne Bachelor- und Master-Stufung (zum Beispiel Staatsexamen) liegt die Grenze bei 24 Monaten. Falls Sie in der gleichen Studienphase bereits Erasmus-Förderung für ein Auslandsstudium erhalten haben, wird dies auf die Förderdauer angerechnet.
Erfolgschancen
Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem First-Come-Frist-Served-Prinzip. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Bewerbungseingangs (Unterlagen vollständig). Finanzielle Förderungen sind nur vorbehaltlich verfügbarer Mittel möglich.
Unterschriften der Universität Mannheim für Erasmus-Praktika
Sie benötigen für die Erasmus-Praktika auf drei Formularen eine Unterschrift der Universität Mannheim: für das Bewerbungsformular eine Unterschrift vom Akademischen Auslandsamt (in der Regel von Frau Ossandon, siehe unten) sowie bei den übrigen Formularen eine Unterschrift Ihres Fachbereichs. Ihre Fachbereichs-Ansprechpersonen sind entweder die hier genannten Personen für Outgoing-Studierende oder in der Fakultät für Sozialwissenschaften und der Philosophischen Fakultät die jeweiligen Praktikumsbeauftragten. Bitte tragen Sie die korrekten Ansprechpersonen ein, wenn eine Ansprechperson im Fachbereich gefragt ist. Bitte tragen Sie NICHT das Akademische Auslandsamt ein.
#kurzerklärt: Ein Auslandspraktikum mit Erasmus+
Jane Ossandon-Schönfeld (sie/ihr)
Stipendienverwaltung ERASMUS, Baden-Württemberg-STIPENDIUM, PROMOSUniversität Mannheim
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt
L 1, 1 – Raum 103
68161 MannheimSprechstunde:
https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/terminvereinbarung-outgoingAnwesenheitszeiten:
Mo-Fr 9:30–17 UhrErasmus-Kombi-Praktikum (Praktika in Verbindung mit einem Erasmus-Studium)
Was wird gefördert?
Falls Sie ein Auslandsstudium an einer Erasmus-Partneruniversität planen und dieses Studium mit einem maximal zweimonatigen Praktikum kombinieren möchten, kann die Erasmus-Studienförderung für den betreffenden Zeitraum verlängert werden.
Voraussetzungen:- Praktikum im gleichen Land wie das Auslandsstudium,
- unmittelbar vor oder nach Ende des Erasmus-Austauschsemesters,
- mit einer Dauer von weniger als zwei Monaten,
- unter Aufsicht der Gasthochschule, das heißt das Erasmus Learning Agreement für das Studium muss um das Praktikum ergänzt werden.
Insgesamt darf die Erasmus-Förderung (also die Förderung für das Studium und das Praktikum zusammen) innerhalb eines Studienabschnitts nicht länger als zwölf Monate gezahlt werden.
Falls das Praktikum zwei Monate oder länger dauert, bewerben Sie sich bitte auf die oben stehende reguläre Erasmus-Praktikumsförderung.Was kann nicht gefördert werden?
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei Europäischen Institutionen (zum Beispiel eine politische Fraktion oder ein Abgeordneter des EU-Parlaments) sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Wo kann ich weitere Förderdetails erfahren und die Förderung beantragen?
Informationen zum Erasmus-Kombi-Praktikum erhalten Sie von Frau Ossandon im Akademischen Auslandsamt.
Jane Ossandon-Schönfeld (sie/ihr)
Stipendienverwaltung ERASMUS, Baden-Württemberg-STIPENDIUM, PROMOSUniversität Mannheim
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt
L 1, 1 – Raum 103
68161 MannheimSprechstunde:
https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/terminvereinbarung-outgoingAnwesenheitszeiten:
Mo-Fr 9:30–17 UhrLandtagsstipendium Israel
Das Landtagsstipendienprogramm für israelische und deutsche Studierende, Nachwuchswissenschaftler*innen sowie Praktikant*innen fördert Praktikums- und Studienaufenthalte in Israel. Die Bewerbungsfrist für eine Förderung ist voraussichtlich im November für Aufenthalte ab dem Folgejahr.
Für Praktika in Israel empfiehlt es sich, die Angebote des Programms New Kibbutz genauer anzuschauen. Eine Teilnahme am New-Kibbutz-Programm kann mit dem Landtagsstipendium Israel kombiniert werden.
Studienkredite
Informieren Sie sich hierzu auf der Seite Studienkredite.
Walter-Hallstein-Programm: Praktika in europäischen Verwaltungseinrichtungen
Was wird gefördert?
Sie begeistern sich für Europa und wollten schon immer wissen, wie Verwaltungen in anderen Ländern funktionieren? Dann ist das Walter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM genau das Richtige für Sie.
Das Programm vergibt Stipendien für Praktika in Verwaltungseinrichtungen im europäischen Ausland an Studierende, die sich gegen Ende des Bachelor-Studiums oder im Master-Studium befinden. Im Rahmen des Aufenthalts arbeiten die Stipendiat*innen an Zukunftsfeldern im europäischen Kontext, wodurch der europäische Gedanke und die innereuropäische Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene gestärkt werden soll.
Wer wird gefördert?
Studierende aus Baden-Württemberg, die gegen Ende des Bachelor-Studiums oder im Master-Studium Praktika in Verwaltungen im europäischen Ausland absolvieren.
Bewerbung
Die Ausschreibungsunterlagen, Bewerbungsvoraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Walter-Hallstein-Programm der Baden-Württemberg Stiftung.
Weitere Informationen
Wir beraten Sie gerne!
Für jedes Wunschland bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an.
Ihre richtige Ansprechperson finden Sie hier.
Weitere Kontakte an der Uni Mannheim:
- Ansprechpersonen in der SoWi und PhilFak
- Ansprechpersonen in den anderen Fakultäten
- Ansprechperson im Career Service