Der einfachste Weg, um mit einem Stipendium ins Ausland zu gehen, ist die Bewerbung auf eines der Erasmus-Austauschprogramme der Universität Mannheim. Hier ist die Erasmus-Förderung üblicherweise mit dem Auslandsplatz kombiniert. Aber auch für andere Destinationen gibt es eine Reihe von attraktiven Stipendien. Die Bewerbung erfolgt teils im Akademischen Auslandsamt der Universität Mannheim, teils direkt beim Stipendiengeber.
Tipp: Die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdiensts bietet eine gute Suchmaschine.
Alternativ schauen Sie doch auch einmal nach Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandspraktika oder für eine Zeit als Fremdsprachenassistenz im Ausland.
Informationen zu Stipendien rund um Erasmus finden Sie auf der Seite Erasmus+ Programm.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt den Universitäten und Hochschulen in Deutschland Mittel zur Förderung kürzerer Auslandsaufenthalte zur Verfügung. Dies geschieht im Rahmen des Programms PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen).
Die Universität Mannheim schreibt die PROMOS-Stipendien für Semesteraufenthalte von Bachelor-Studierenden aus, die einen Auslandsaufenthalt in einem außereuropäischen Land im Herbst-Wintersemester und/
Master- und Staatsexamens-Studierende der Universität Mannheim können sich für die gleichen Zielländer um ein Baden-Württemberg-Stipendium bewerben.
Auslandsaufenthalte in europäischen Ländern können von Seiten der Universität Mannheim nur durch das Erasmus-Programm gefördert werden.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungstermine:
Die Bewerbung für das PROMOS-Stipendium ist fristgerecht mit folgenden Unterlagen in einem pdf per E-Mail an promos@uni-mannheim.de zu senden:
Bitte beachten Sie: Für Ihre Bewerbung benötigen Sie kein Gutachten!
Die Unterlagen sind vollständig zum jeweiligen Bewerbungstermin einzureichen, auch wenn sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit der Bewerbung um einen Austauschplatz im Akademischen Auslandsamt eingereicht wurden. Es werden nur vollständige Unterlagen bearbeitet.
Sortieren Sie die Bewerbungsunterlagen bitte in der oben angegebenen Reihenfolge. Unsortierte Unterlagen wirken sich negativ auf Ihre Bewerbungschancen aus.
Eine Vergabeentscheidung wird innerhalb von zwei Monaten nach dem Bewerbungstermin getroffen. Für die Auswahl der Stipendiaten werden diejenigen Kriterien herangezogen, nach denen bereits die Platzierungen der Bewerber innerhalb der verschiedenen Austauschprogramme vorgenommen wurden. Dazu zählen die erbrachte Studienleistung, der Sinn und Zweck des geplanten Auslandaufenthaltes für den weiteren Studienverlauf sowie die einschlägige Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind. Ergänzt wird dies durch die Beurteilung des Moivationsscreibens, außercurriculare Aktivitäten und mögliche Parallelförderung durch einen anderen Stipendiengeber.
Für Free Mover gilt: Eine Erstattung oder Bezuschussung der ausländischen Studiengebühren ist nicht möglich.
Soll der Auslandsaufenthalt durch weitere öffentliche Mittel aus Deutschland gefördert werden, ist es für die Frage der Kombinierbarkeit maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird. Der mit der PROMOS-Teilstipendienrate verfolgte Förderzweck ist die Aufenthaltsförderung. Wenn mit einem anderen Stipendium zum Beispiel ausschließlich Reisekosten gefördert werden, ist die Kombination mit einer PROMOS-Teilstipendienrate möglich. Wenn mit einem anderen Stipendium jedoch derselbe Förderzweck, also die Aufenthaltsförderung, verfolgt wird, dürfen wir Sie nicht zusätzlich mit einer PROMOS-Teilstipendienrate fördern. In diesem Fall müssen Sie sich für ein Stipendium entscheiden.
Der Erhalt von BAföG und einem PROMOS-Stipendium schließt sich nicht aus. Inwieweit das Stipendium angerechnet wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer BAföG-Stelle.
Eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien ist uneingeschränkt möglich.
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Das von der Universität Mannheim ausgeschriebene PROMOS-Stipendium ist mit den Fulbright-Reisestipendien kombinierbar.
Bitte beachten Sie, dass Sie die PROMOS-Förderung immer auch bei dem anderen Stipendienträger angeben müssen.
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende unterstützt den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und internationalen Studierenden. Allgemeine Informationen zu dem Programm, Veranstaltungen und vielem mehr finden Sie auf der Website des Baden-Württemberg-STIPENDIUMS.
Die Baden-Württemberg Stiftung ermöglicht mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM jährlich rund 1.200 jungen Menschen aus aller Welt einen Studienaufenthalt in einem anderen Land. Das Programm wendet sich an Studierende aller Fachrichtungen, die durch einen Semesteraufenthalt an einer internationalen Partnerhochschule ihre fachlichen und interkulturellen Kompetenzen erweitern wollen, sowie an Studierende von Partnerhochschulen, die einen Semesteraufenthalt an der Universität Mannheim absolvieren. Die Stiftung ist überparteilich und engagiert sich in den Bereichen Forschung, Bildung, Gesellschaft und Kultur. Ihr Auftrag es ist, die Zukunftsfähigkeit des Landes Baden-Württemberg zu stärken.
Gut zu wissen: Gemäß einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg werden ausländische Studierende, die das Baden-Württemberg-STIPENDIUM erhalten, von der Gebühr nach §6 des Landeshochschulgebührengesetzes befreit.
Um ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM können sich ausschließlich Master- und Staatsexamens-Studierende der Universität Mannheim bewerben, die einen Semesteraufenthalt in einem außereuropäischen Land im Herbst-/Wintersemester und/
Bachelor-Studierende der Universität Mannheim können sich für die gleichen Zielländer auf das PROMOS-Stipendium bewerben.
Aufenthalte in europäischen Ländern können von Seiten der Universität Mannheim nur durch das Erasmus-Programm gefördert werden.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungstermine:
Die Bewerbung muss
1. über das BWS-World-Portal der Baden-Württemberg Stiftung eingereicht
und
2. ineinem konsolidierten pdf per E-mail an BWStipendium@uni-mannheim.de geschickt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Bewerbungsformular (Word Vorlage, pdf Vorlage) | nur als 1. Seite im konsolidierten pdf zu verwenden, NICHT zum Upload im BWS-World-Portal
Lebenslauf (ohne zusätzliche Dokumente/ | als 2. Teil der Bewerbung im konsolidierten pdf zu verwenden und als Upload im BWS-World-Portal |
Bewerbungsschreiben (eine DIN A4-Seite) | als 3. Teil der Bewerbung im konsolidierten pdf zu verwenden und zum Upload im BWS-World-Portal (Das Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben soll in der Regel in deutscher Sprache verfasst werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung lieber in englischer Sprache verfassen möchten, weil zum Beispiel Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, können Sie dies gerne tun) |
Aktueller Notenauszug mit Durchschnittsnote (beim Express Service erhältlich, in deutscher oder englischer Sprache, wenn für Ihr Studium noch keine Durchschnittsnote vorliegt, reichen Sie einen Notenauszug ohne Durchschnittsnote ein) | als 4. Teil der Bewerbung im konsolidierten pdf zu verwenden und zum Upload im BWS-World-Portal |
Bitte beachten Sie: Für die Bewerbung benötigen Sie kein Gutachten!
Die Unterlagen sind vollständig zum jeweiligen Bewerbungstermin einzureichen, auch wenn sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit der Bewerbung um einen Austauschplatz im Akademischen Auslandsamt eingereicht wurden. Es werden nur vollständige Unterlagen bearbeitet.
Eine Vergabeentscheidung trifft die Baden-Württemberg Stiftung nach Vorauswahl durch die Universität Mannheim. Die Bescheide über die Vergabe der Stipendien werden im Juli für das Herbst-/Wintersemester und im Dezember für das Frühjahrs-/Sommersemester versandt.
Stipendienleistungen
Erfahrungsbericht
Zum Abschluss des Förderzeitraumes ist für das BWS-World-Portal innerhalb von vier Wochen nach Rückkehr aus dem Ausland ein Erfahrungsbericht über den Studienaufenthalt zu erstellen.
Kombination mit anderen Stipendien und BAföG
Beziehen Studierende andere Stipendien, die der Förderung des Auslandsaufenthalts dienen, ist die Gewährung eines Baden-Württemberg-STIPENDIUM im gleichen Zeitraum nicht möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um öffentliche oder private Stipendiengeber handelt. Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen oder ergänzende Leistungen darstellen (zum Beispiel Reisekostenzuschuss, kostenfreier Wohnheimplatz) treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM nicht in Konkurrenz. So ist beispielsweise die Kombination mit dem Fulbright-Reisestipendium möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung durch ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM auch bei anderen Stipendienträgern angeben müssen.
Der Erhalt von BAföG und einem Baden-Württemberg-STIPENDIUM schließt sich nicht aus. Inwieweit das Stipendium angerechnet wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer BAföG-Stelle.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern. Zum einen bietet der DAAD Stipendienprogramme an, zum anderen bietet die Website des DAAD das umfassendste Informationsangebot zum Thema Auslandsaufenthalte. Sie finden dort neben den Fördermöglichkeiten auch Länderinformationen und Linklisten sowie viele nützliche Tipps zu Themen wie Auslandsstudium, Auslandspraktikum oder Sprachenlernen.
Besonders attraktiv sind beispielsweise die DAAD-Jahresstipendien. Das gesamte Stipendienangebot des DAAD finden Sie am schnellsten über die Stipendiendatenbank. Geben Sie dort Ihre Suchkriterien ein, wobei Bachelor-Studierende als Status „Studierende“ und Master-Studierende „Graduierte“ angeben müssen. Die Suchmaschine gibt dann alle in Frage kommenden Stipendienmöglichkeiten aus, vielfach auch Stipendienangebote anderer Organisationen, die mit dem DAAD zusammenarbeiten.
Auch Studierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen bewerben, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Studierende, die bereits im Inland durch eine Stiftung gefördert werden, haben gute Chancen, auch im Ausland von ihrem Stipendiengeber finanziell unterstützt zu werden. Eine Übersicht über die Begabtenförderungswerke gibt es auf dem Internetportal der staatlichen Begabtenförderung.
Einige der Begabtenförderungswerke bieten aber auch spezielle Auslandsprogramme an, für die keine vorherige Aufnahme in die Stiftung Voraussetzung ist. Hier lohnt insbesondere ein Blick auf die Seite der Studienstiftung des deutschen Volkes und auf die Nachwuchsförderung der Haniel-Stiftung.
Im Bereich des Austauschstudiums kommt es nur selten vor, dass ausländische Universitäten Stipendien an Gaststudierende vergeben. Wenn dem Akademischen Auslandsamt solche Fälle bekannt sind, informieren wir in Frage kommende Studierende. Für die Absolvierung eines kompletten Studiums im Ausland (Bachelor oder Master) kann es in manchen Fällen Stipendien geben. Auskunft hierüber gibt die jeweilige ausländische Universität bei der Sie sich um Zulassung bewerben.
Sie suchen nach Stipendien speziell für Ihr Gastland? Dann informieren Sie sich auf der Seite Länder- und regionenspezifischen Förderung.
Das PROMOS-Stipendium war während meines Auslandssemesters in Australien eine tolle Unterstützung. Die Bewerbungsanforderungen für das Stipendium sind sehr übersichtlich und gut zu erfüllen. Besonders gefällt mir, dass es auch relativ kurzfristig möglich ist, sich auf das Stipendium zu bewerben und dass bei der Auswahl der Fokus sowohl auf die Studienleistungen als auch auf das Motivationsschreiben gelegt wird. Die finanzielle Unterstützung war gerade für so ein teureres Land wie Australien eine gute Hilfe und ermöglichte mir zudem den Zugang zu einigen kulturellen Veranstaltungen außerhalb der Universität. Ich kann nur jedem empfehlen, sich auf das Stipendium zu bewerben.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen Auslandsstudium in den Fakultäten. Sie beraten zu fachlichen Aspekten des Auslandsstudiums. Außerdem informieren sie zum Beispiel darüber, wann in Ihrem Studiengang ein Auslandsaufenthalt möglich ist.