Bevorzugte Zulassung

Wenn Sie den Studien­platz bei uns nicht annehmen konnten, weil Sie einen Dienst geleistet haben – zum Beispiel Freiwilliges Soziales JahrBundes­freiwilligendienst oder Wehrdienst – können Sie eine bevorzugte Zulassung beantragen.

Ihre Zulassung bleibt in diesem Fall noch für die nächsten beiden Auswahl­verfahren gültig.

Sie bewerben sich dann einfach erneut für den Studien­platz und reichen für die Bewerbung zusätzlich Ihren Zulassungs- bzw. Rückstellungs­bescheid und eine aktuelle Dienstzeit­bescheinigung ein. 

Ablauf der Bewerbung

Sie benötigen folgende Unterlagen

Häufige Fragen

  • Was ist ein Dienst?

    Unter einem Dienst versteht man zum Beispiel die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), eines Bundes­freiwilligendienstes (BFD) oder auch eines freiwilligen Wehrdienstes. Ein Dienst muss über eine bestimmte Zeit bei einem anerkannten Träger abgeleistet und offiziell von diesem bestätigt werden. Es gibt auch Dienste – wie den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) – die im Ausland abgeleistet werden können. Au Pair, Praktika oder andere freiwillige Tätigkeiten berechtigen leider nicht zu einer bevorzugten Zulassung.

  • Wie viele Bewerbungen kann ich nach meinem Dienst abgeben?

    Wenn Sie eine bevorzugte Zulassung beantragen, stellen Sie einen Zulassungs­antrag ins erste Fach­semester des Bachelor­studien­gangs, für den Sie bereits eine Zulassung erhalten haben. Falls sich Ihre Studien­wünsche in der Zwischenzeit ändern, können Sie natürlich auch erneut am Vergabe­verfahren für weitere Studien­gänge teilnehmen.

  • Benötige ich einen Orientierungs­test?

    Ein Orientierungs­test kann Sie bei der Studien­wahl unterstützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungs­test notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelor­studien­gang erhalten haben und den Studien­platz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungs­tests absolviert haben.

    Hier geht's zu den Tests:

    1. Was studiere ich?
      Mit dem Orientierungs­test „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
      Was studiere ich?
    2. Studium-Interessentest
      Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschul­rektorenkonferenz.
    3. Check-U
      Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungs­test Check-U an.
    4. Orientierungs­test für angehende Lehrer*innen
      Wenn Sie sich für ein Lehr­amts- oder Wirtschafts­pädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehr­er­orientierungs­test einreichen.
    5. Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
      Für den Studien­gang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Eine Übersicht über den Bescheidversand gibt Ihnen unser Bescheidticker. Bei Studien­gängen, die über das Dialog­orientierte Service­verfahren (hochschul­start.de) vergeben werden, bekommt jede Bewerber*in nach Annahme des Zulassungs­angebots den Bescheid zeitnah zur Verfügung gestellt.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick